Artikel 16 des gemeinsam ausgehandelten Protokolls räumt beiden Seiten das Recht ein, bei wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Schwierigkeiten eigenständig „Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen und somit das Abkommen de facto teilweise außer Kraft zu setzen. Die britische Regierung hat in der Vergangenheit immer wieder damit gedroht, das Nordirland-Protokolls aussetzen zu wollen. (skr/dpa)