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Brexit: EU leitet rechtliche Schritte gegen Großbritannien ein

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Von: Stefan Krieger

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Brüssel wirft im Nordirland-Streit London Bruch internationalen Rechts vor.

Brüssel - Die EU hat offiziell rechtliche Schritte gegen Großbritannien im Streit um Kontrollen bei der Einfuhr von Waren nach Nordirland eingeleitet. Brüssel wirft Großbritannien vor, die Regierung von Boris Johnson habe gegen das Völkerrecht bezüglich der Umsetzung des Brexits in Nordirland verstoßen. London habe mit „einseitigen Entscheidungen“ internationales Recht gebrochen, erklärte EU-Kommissionsvize Maros Sefkovic am Montag. Brüssel startet demnach ein Vertragsverletzungsverfahren und aktiviert zudem den im Abkommen vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus.

Immer wieder Streit zwischen der EU und Großbritannien.
Immer wieder Streit zwischen der EU und Großbritannien. © Aaron Chown/dpa

London will Übergangsregelungen verlängern

Es ist das zweite Mal in sechs Monaten, dass Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien wegen des Brexits eingeleitet hat, nachdem der britische Premierminister im vergangenen Jahr gedroht hatte, einen Teil des Rücknahmeabkommens durch das Binnenmarktgesetz außer Kraft zu setzen .

Hintergrund ist die einseitige Entscheidung Londons, geltende Übergangsregelungen für Kontrollen in der irischen See bis Oktober zu verlängern. Das Brexit-Abkommen sieht dort Zollkontrollen zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich vor, um zu verhindern, dass an der Landgrenze zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland wieder kontrolliert werden muss. Dies könnte nach Einschätzung beider Seiten zu einem Wiederaufflammen des blutigen Nordirland-Konflikts führen.

„Großbritannien muss aufhören, einseitig zu handeln“

Die britische Regierung hatte vor zwei Wochen angekündigt, die Ausfuhr von Lebensmitteln und Agrarprodukten nach Nordirland vorerst dennoch weiterhin nicht zu kontrollieren. Es handele sich um eine „vorübergehende“ Maßnahme, um größere Störungen im Warenfluss zu vermeiden, hieß es. Brüssel kritisierte dies umgehend als Vertragsbruch.

In einem Schreiben an London habe die Behörde nun zunächst die Verstöße dargelegt und ihre Beseitigung gefordert, sagte ein Kommissionsvertreter. Das Verfahren könnte über eine Reihe von Etappen letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Letztendlich könnte die Klage dort verhandelt werden und zu Geldstrafen und Handelssanktionen führen. Ein EU-Beamter sagte gegenüber dem britischen „Guardian“: „Großbritannien muss aufhören, einseitig zu handeln und aufhören, gegen die Regeln zu verstoßen, die es akzeptiert hat.“

Brüssel aktiviert den „Streitbeilegungsmechanismus“ im Brexit-Abkommen

Die Kommission wirft der britischen Regierung nach Angaben des Behördenvertreters darüber hinaus vor, „zum zweiten Mal innerhalb von sechs Monaten in der gleichen Angelegenheit“ ihre Verpflichtungen gemäß internationalen Rechts verletzt zu haben. Sie nahm damit Bezug auf drei umstrittene Klauseln in einem britischen Binnenmarktgesetz, die nach Ansicht Brüssels gegen das Austrittsabkommen verstoßen hätten. London hatte die Klauseln vergangenen Dezember zurückgenommen.

„Dies untergräbt das Vertrauen und das Verständnis, dass wir eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können“, sagte der Kommissionsvertreter. Deshalb aktiviere Brüssel zusätzlich den „Streitbeilegungsmechanismus“ im Brexit-Abkommen. Hier würde der Konflikt zunächst in einem gemeinsamen Ausschuss behandelt, der für die ordnungsgemäße Anwendung des Austrittsabkommens zuständig ist. Gibt es dort keine Lösung könnte die EU die Einsetzung eines Schiedsgremiums verlangen.

Dessen Beschlüsse wären für beide Seiten bindend. Auch hier sind Geldbußen möglich. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere Teile des Austrittsabkommens aussetzen. (Stefan Krieger mit afp)

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