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Bremen verbietet „Racial Profiling“

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Von: Eckhard Stengel

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Polizeikontrolle soll künftig ohne „Racial Profiling“ stattfinden.
Polizeikontrolle soll künftig ohne „Racial Profiling“ stattfinden. © Peter Steffen/dpa

Neues Polizeigesetz mit bundesweit ungewöhnlichen Regelungen vorgestellt.

Bremen verankert in seinem Landespolizeigesetz ein Verbot rassistisch motivierter Polizeikontrollen. Das sogenannte „Racial Profiling“ ist zwar bereits durch Gerichte für rechtswidrig erklärt worden, aber Bremens rot-grün-rote Koalition und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) haben das Verbot jetzt auch in das neue Polizeigesetz aufgenommen, dessen Entwurf sie am Donnerstag vorstellten. Demnach dürfen Identitätsfeststellungen „nicht alleine auf das äußere Erscheinungsbild einer Person zurückgeführt werden“; auch muss der Anlass von Kontrollen auf Verlangen bescheinigt werden. Laut Koalition dürfte diese Regelung bundesweit einmalig sein, ebenso die neue Vorschrift, dass Personenkontrollen insgesamt nur noch bei konkretem Anlass erlaubt sind – auch an sogenannten Gefahrenorten wie dem Hauptbahnhof, wo bisher jeder überprüft werden durfte.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Gewahrsamzellen videoüberwacht werden dürfen (möglichst ohne den Sanitärbereich), wenn dies zum Schutz der Einsitzenden und Bediensteten nötig ist. Dies, so hieß es am Donnerstag, werde schon lange von Menschenrechtlern gefordert, auch unter dem Eindruck des Falles Oury Jalloh. Der Afrikaner war unter ungeklärten Umständen in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt.

Eine weitere Neuregelung schreibt vor, dass Polizeibeamte alle sieben Jahre stichprobenartig auf ihre „Zuverlässigkeit“ überprüft werden. Dabei geht es um die „charakterliche Eignung“ und um die „Feststellung ihres jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung“.

Wenn Polizeibeamte heimlich Polizeidatenbanken für private Zwecke ausforschen, gilt das in Bremen künftig als Straftat, auch wenn sie dafür kein Schmiergeld bekommen haben.

Die seit August 2019 regierende rot-grün-rote Koalition will auch sogenannte Whistleblower schützen: Polizeibeschäftigte dürfen sich künftig bei möglichen Datenschutzverstößen vertraulich direkt an Bremens Landesdatenschutzbeauftragte wenden, ohne den Dienstweg einzuhalten.

Künftig darf die Bremer Polizei Mitglieder islamistischer, rechtsextremistischer oder krimineller Vereinigungen an Beratungsstellen melden, damit diese versuchen können, die Täter zu einer Ausstiegsberatung zu gewinnen. Das neue Gesetz soll nach der Sommerpause vom Bremer Parlament verabschiedet werden.

„Racial Profiling" war auch Thema bei einer Debatte in Frankfurt. Die Runde ist sich einige: Es gibt viel zu tun.

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