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Berlin-Wahl: So geht es nach der Stimmabgabe weiter

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Von: Alexander Eser-Ruperti

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Die Berlin-Wahl steht ins Haus, doch wie geht es weiter, wenn die Stimmen ausgezählt sind? Wann hat Berlin eine neue Regierung? Die Fakten im Überblick.

Berlin – An diesem Sonntag, den 12. Februar 2023 wird in Berlin gewählt, um acht Uhr morgens öffneten die Wahllokale in der Bundeshauptstadt für die Wiederholungswahl. Nach viel Wirbel um die Frage, ob die Abstimmung an diesem Sonntag nachgeholt werden darf, hatte ein Gericht kurz vor knapp beschlossen: Ja, darf sie. Nun pilgern die Berlinerinnen und Berliner zu den Wahlstationen, um ihr Kreuz zu machen, nur: Wie geht es weiter, nach der Berlin-Wahl?

Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2023 und Bezirksverordnetenversammlungen: Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter, wenn die Stimmen zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin 2023 und zu den Bezirksverordnetenversammlungen abgegeben wurden? Wann gibt es ein Ergebnis? Landeswahlleiter Stephan Bröchler geht laut Angaben des RBB davon aus, dass bis 01.30 am Montagmorgen vorläufig feststeht, wie die Berlinerinnen und Berliner abgestimmt haben. Etwa 2,4 Millionen Wahlberechtigte waren aufgerufen worden, ein neues Landesparlament zu wählen. Bei den Wahlen für die Bezirksverordnetenversammlungen konnten bei dieser Wahl hingegen 2,7 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimmen abgegeben.

Wahlen in Berlin
Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Wenngleich Bröchler am Morgen des Montags, den 13. Februar 2023 auf eine Pressekonferenz Bilanz ziehen möchte, entspricht das nicht dem amtlichen Endergebnis – dieses kann noch ein wenig auf sich warten lassen, gegebenenfalls sogar einige Wochen. Da Bröchler nicht von einer Wiederholung der Pannen des letzten Jahres ausgeht, könnte es allerdings schneller gehen, als bei der vergangenen Abstimmung. Damals kam das amtliche Ergebnis etwa drei Wochen nach der Abstimmung.

Zukunft nach der Berlin-Wahl 2023: Wann hat Berlin eine neue Regierung?

Eine der großen Fragen zur Berlin-Wahl 2023 lautet, „Wann hat Berlin eine neue Regierung“? Eine ganz klare Antwort darauf kann allerdings nicht gegeben werden. Tatsächlich hängt die Beantwortung dieser Frage allem voran von der Dynamik entsprechender Koalitionsverhandlungen ab. Wer will mit wem, wer nicht – und wo gibt es mögliche Kompromisse?

Wann gibt es Ergebnisse für die Wahl in Berlin 2023?

Laut dem Landeswahlleiter ist um folgende Uhrzeiten mit einem zehnprozentigen Auszahlungsstand und ersten Veröffentlichungen von Ergebnissen zu rechnen:

Ab circa 19.30 Uhr: Abgeordnetenhauswahl Zweitstimmen

Ab circa. 20 Uhr: Abgeordnetenhauswahl Erststimmen

Ab circa. 20.30 Uhr: Bezirksverordnetenversammlungen

Ab circa 1.30 Uhr soll es dann vorläufige Ergebnisse der Wahlen zu Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen geben.

Diese Fragen sind entscheidend dafür, wann es so weit ist, denn einen fixen Termin, also eine Frist zur Regierungsbildung, gibt es nicht. Bis die neue Regierung steht, bleibt die alte im Amt. Auch bei diesen Wahlen sorgen mögliche Enthaltungen für möglicherweise geringe Aussagekraft vorhergegangener Umfragen.

Bei der Wiederholungswahl gilt: Ändern sich die Mehrheitsverhältnisse, so kann Franziska Giffey als amtierende Bürgermeisterin entweder freiwillig zurücktreten oder es gibt ein Misstrauensvotum nach dem Mehrheitsprinzip. Hintergrund: Theoretisch gilt die Legislaturperiode der letzten regulären Wahl von 2021 bis 2026. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass Giffey im Fall einer Niederlage freiwillig zurücktritt.

Wahl in Berlin: Wann tritt das neue Abgeordnetenhaus nach der Wahl zusammen?

Auf die Fragen, wann das neue Abgeordnetenhaus nach der Wahl in Berlin zusammentritt, gibt es hingegen eine klarere Antwort: Am 16. März 2023 konstituiert sich das Abgeordnetenhaus. Zuvor tagt am 27. Februar der Landeswahlausschuss zur formalen Feststellung der gewählten Abgeordneten. Landeswahlleiter Stephan Bröchler kontaktiert diese im Anschluss, innerhalb von vier Tagen müssen die Gewählten erklären, ob sie ihr Mandat annehmen. Achtung: Erfolgt keine Antwort, geht der Landeswahlleiter davon aus, dass die Wahl angenommen wird.

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