Die Bundesregierung rüttelt nicht am Datum für den endgültigen Atomausstieg. Spätestens am 31. Dezember 2022 muss das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen.
Allerdings sieht der Entwurf des Bundesumweltministeriums für die Betreiber Vattenfall und RWE eine Entschädigung in der Größenordnung von etwa einer Milliarde Euro für Benachteiligungen beim Beschluss zum Atomausstieg 2011 vor.
Die genaue Entschädigungssumme hängt nach dem Gesetzentwurf vom Strompreis ab und soll erst 2023 genau ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte moniert, im Atomgesetz habe eine Ausgleichsregelung für bestimmte Investitionen der Akw-Betreiber gefehlt. (rtr)