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Debatte über Asylverfahren im Ausland – NGOs warnen vor Drittstaatenlösung

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Viele Verbände und NGOs warnen vor der Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland. Sie haben Bedenken bezüglich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.

Berlin – In dieser Woche dürfte die Bundesregierung zu erkennen geben, ob sie ernsthaft erwägt, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Das hieße, dass Asylsuchende in einem anderen Land auf den Abschluss ihres Verfahrens warten müssten, so wie es Großbritannien mit Ruanda vereinbart hat – aber bisher wegen rechtlicher Schwierigkeiten nicht umsetzen kann.

CDU will Asylverfahren auslagern, weite Teile der Zivilgesellschaft sind dagegen

Der Druck auf die Bundesregierung nimmt im Vorfeld der erwarteten Entscheidung zu – von denjenigen, die das Modell befürworten, wie von denen, die es ablehnen. Rund 300 Organisationen aus der Zivilgesellschaft warnen in einem Offenen Brief, der am Mittwoch veröffentlicht werden soll, vor diesem Schritt – aus rechtlichen, praktischen und humanitären Erwägungen. Auch die Mehrzahl der Expertinnen und Experten, die vom Bundesinnenministerium seit Februar gehört wurden, teilen die Bedenken, wie eine Recherche mehrerer Medien ergab. Der Grund für die Skepsis seien juristische Einwände, aber vor allem Fragen von Kosten und Nutzen, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

In Ruanda (hier im Camp Karongi) versuchen Zehntausende Geflüchtete aus dem Kongo irgendwie zu überleben. Wie das Land Abgeschobene aus Europa aufnehmen soll, ist völlig unklar. Guillem Sartorio/AFP
In Ruanda (hier im Camp Karongi) versuchen Zehntausende Geflüchtete aus dem Kongo irgendwie zu überleben. Wie das Land Abgeschobene aus Europa aufnehmen soll, ist völlig unklar. © Guillem Sartorio/AFP

Auf der anderen Seite drängen die CDU und die unionsgeführten Bundesländer darauf, Asylverfahren in andere Staaten zu verlagern. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte dem Portal „Table.Media“, der Partei liege ein Gutachten vor, wonach solch eine Regelung juristisch möglich sei. Allerdings scheint es dabei nicht um Asylverfahren von Menschen zu gehen, die bereits Deutschland erreicht haben. Vielmehr sprach Linnemann davon, das Flüchtlingshilfswerk UNHCR könne Flüchtlinge in Ländern außerhalb der Europäischen Union auswählen, die legal über Kontingente nach Europa kommen könnten.

NGOs warnen: Asylverfahren im Ausland funktionieren nicht und sind teuer

Am heutigen Mittwoch beginnt die Konferenz der deutschen Innenministerinnen und Innenminister, am Donnerstag die Ministerpräsidentenkonferenz. Bei beiden Treffen dürfte die Frage einer Drittstaaten-Regelung eine zentrale Rolle spielen. Die Union erwartet entsprechende Aussagen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sich am Freitag mit den Ministerpräsidenten trifft. In ihrem Grundsatzprogramm hat die CDU die Forderung verankert, Asylverfahren generell in andere Staaten auszulagern.

Die 300 Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Initiativen lehnen Pläne ab, Flüchtlinge in außereuropäische Drittstaaten abzuschieben oder Asylverfahren außerhalb der EU durchzuführen. Sie funktionierten „in der Praxis nicht, sind extrem teuer und stellen eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit dar“, warnen die Autorinnen und Autoren. Zudem würden sie „absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen, wie pauschale Inhaftierung oder dass Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen menschenunwürdige Behandlung oder Verfolgung drohen.“

Vertreterinnen von Pro Asyl und Amnesty International zeigten bei einer Pressekonferenz mit „Brot für die Welt“ und „Ärzte ohne Grenzen“ am Dienstag auf, dass das Modell überall dort gescheitert sei, wo man es ausprobiert habe. Sie bezogen sich auf das geplante Ruanda-Modell Großbritanniens, das EU-Türkei-Abkommen, die Auslagerung von australischen Verfahren auf die Insel Nauru, aber auch auf israelische Abkommen mit Ruanda und Uganda. „Jede Auslagerung, die praktisch umgesetzt wurde, hat zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen geführt“, stellte Sophie Scheytt von Amnesty fest. Zudem verursache die Umsetzung regelmäßig „exorbitante Kosten“, ohne die Zugangszahlen oder die Zahl der Todesfälle auf der Flucht zu senken.

Drittstaaten-Modell werde Flüchtlingszahlen nicht verringern

Die Rechtsexpertin von Pro Asyl, Wiebke Judith, nannte das Drittstaaten-Modell „ein totes Pferd, das wiederbelebt werden soll“. Das zeige bereits die Dublin-Regelung in der EU, die nicht funktioniere. Felix Braunsdorf von „Ärzte ohne Grenzen“ sprach von einem „Wunschdenken“, die Flüchtlingszahlen zu verringern. Dies werde angesichts der Krisen und Konflikte in der Welt aber nicht gelingen.

Für unpraktikabel und rechtlich bedenklich wird das Drittstaaten-Modell auch in Gutachten erklärt, die vom Sachverständigenrat Migration (SVR) und vom Deutschen Institut für Menschenrechte vorgelegt wurden. Der SVR-Vorsitzende Hans Vorländer kommentierte, das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Prinzip der Nichtzurückweisung müsse beachtet werden.

Auch das Verbot der kollektiven Ausweisung sowie der Anspruch auf Zugang zu effektivem Rechtsschutz seien zu beachten. „Hier gibt es völkerrechtliche Verpflichtungen, die wahrgenommen werden müssen.“ Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte befürchtet neben einer Gefährdung der Flüchtenden, „das außenpolitische Ansehen Deutschlands könne Schaden nehmen und die tatsächliche Anzahl von Schutzsuchenden könne sich durch Nachahmungs-Effekte in anderen Staaten weltweit eklatant erhöhen“.

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