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AfD im Aufwind: Petition fordert, Höcke die Grundrechte zu entziehen – und jetzt?

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Welche Chancen hat die erfolgreiche Petition gegen Björn Höcke, worin Grundrechtsentzug für den Thüringer AfD-Chef gefordert wird? © IMAGO/

Welche Chancen hat die erfolgreiche Petition gegen Björn Höcke, worin Grundrechtsentzug für den Thüringer AfD-Chef gefordert wird?

Frankfurt – Auf der Plattform Campact läuft eine Petition, die fordert, dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt“, so der Petitionstext. Er spricht Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Union, Grüne, FDP und Linke an und hat bereits mehr als 565.000 Unterstützer:innen (Stand: 13. Januar, 12.00 Uhr). Höcke soll auch das aktive und passive Wahlrecht verlieren und keine öffentlichen Ämter mehr ausüben dürfen.

Vier Versuche gab es bisher in der Bundesrepublik, Extremisten die Grundrechte zu entziehen. In allen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge abgewiesen. Das geschah immer wegen nicht (mehr) belegter Gefährlichkeit der Personen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Eine solche Gefahr macht Karlsruhe zur Voraussetzung für den Entzug von Grundrechten.

Petition will Björn Höcke stoppen

Die jüngste Entscheidung stammt aus dem Jahr 1996. Der damalige Bundesinnenminister Rudolf Seiters hatte 1992 nach den Mordanschlägen von Mölln beantragt, den Neonazis Thomas Dienel und Heinz Reisz die Grundrechte zu entziehen. Aber der Zweite Senat hielt die Anträge für unbegründet, denn die Freiheitsstrafen der beiden waren wegen positiver Prognose zur Bewährung ausgesetzt.

1974 scheiterte der Versuch, dem früheren Herausgeber der Deutschen Nationalzeitung, Gerhard Frey, das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen und den Zeitungsverlag aufzulösen. Die Bundesregierung hatte den Antrag mit nationalistischen, antisemitischen und rassistischen Veröffentlichungen begründet. Zahlreiche Belege aus den Jahren 1964 bis 1969 waren beigefügt worden. Der Einfluss der Zeitung wurde vom Bundesverfassungsgericht aber als gering eingestuft.

Das älteste Verfahren aus dem Jahr 1960 richtete sich gegen den Vizechef der Sozialistischen Reichspartei, Otto Ernst Remer. Die Partei sah sich selbst in der Tradition der NSDAP und war 1952 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten worden. Im Nachgang beantragte die Bundesregierung, dem Vizechef das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen. Auch das wurde abgelehnt, da sich Remer nach dem Parteiverbot aus dem politischen Leben zurückgezogen habe und seine Gefährlichkeit nicht festzustellen sei.

Die bisherigen Karlsruher Beschlüsse sind auf Höcke nicht übertragbar

Auf Björn Höcke, der als starker Mann der Bundes-AfD gilt, sind die bisherigen Karlsruher Beschlüsse insofern nicht übertragbar, als er – anders als Frey oder Remer – noch aktiv ist und großen politischen Einfluss hat. In allen bisherigen Verfahren vergingen allerdings mindestens vier Jahre von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Der Thüringer Landtag wird bereits in diesem September gewählt. (Ursula Knapp)

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