AfD-Politiker gab sich als Professor aus: Gericht verurteilt ihn wegen Titelmissbrauchs

AfD-Politiker Gunnar Beck muss 9200 Euro zahlen. Dazu verurteilt ihn das Amtsgericht in Neuss. Die Richterin folgt seinen Argumenten nicht.
Neuss - Vergeblich hatte sein Rechtsbeistand versucht, den Prozess wegen vermeintlicher Unzuständigkeit des Gerichts abzuschmettern, doch nun ist es amtlich: Gunnar Beck, Europaabgeordneter der AfD, muss wegen Titelmissbrauchs 9200 Euro Geldstrafe zahlen.
Das Amtsgericht in Neuss sprach den Politiker am Dienstag schuldig, da Gunnar Beck bei einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg mit den Worten „ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London“ auftrat. „Ein klassischer Fall des Titelmissbrauchs“, urteilte die Richterin. „Der akademische Titel ist geschützt“, fügte sie hinzu.
AfD-Politiker Gunnar Beck behauptete: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht“
Der Politiker argumentierte, dass er nicht behaupten wollte, dass er den Titel besitze. Vielmehr habe er seine Tätigkeit als Hochschullehrer beschreiben wollen. Mit seinen englischen Titeln „Reader“ und „Barrister at law“ habe die Öffentlichkeit in Deutschland nichts anfangen können. „Selbstverständlich bin ich nicht habilitiert“, sagte Beck.
Becks Anwaltsteam versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass der Politiker nie in Neuss, sondern in Brüssel und London gewohnt habe. Die Oberstaatsanwältin konterte damit, dass Beck Neuss als Wohnsitz gegenüber dem Bundeswahlleiter angegeben habe.
Gunnar Beck (AfD) hoffe auf Freispruch
Der Politiker hatte auf einen Freispruch gehofft - er sei nämlich einem entschuldbaren Verbotsirrtum erlegen. Bei einem solchen Denkfehler geht der Täter oder die Täterin davon aus, dass sein oder ihr Handeln kein Unrecht darstellt. Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht nicht.
Beck hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 15.000 Euro erhalten. Die Strafe fiel mit 9200 Euro geringer aus, als ursprünglich gefordert. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr wäre nach dem Strafgesetzbuch möglich gewesen. Der Politiker hat nun noch einen Monat Zeit, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Beim anstehenden AfD-Parteitag könnte es übrigens zu einer Abkehr an der Doppelspitze kommen. (mse mit dpa)