Abtreibungsrecht: Scholz bremst bei „sensiblem“ Thema
Die Ampel-Kommission empfiehlt eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln. Kurzfristige Neuregelungen sind aber nicht zu erwarten. Auch Kanzler Scholz mahnt.
Update vom 15. April, 13.25 Uhr: Wird das Abtreibungsrecht neu geregelt? Kurzfristig augenscheinlich nicht. Bei dem sensiblen Thema wolle die Regierung nichts „unter Zeitdruck“ entscheiden, sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann jetzt vor Journalisten.
Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei daran gelegen, dass diese Diskussion in „ruhiger und sensibler Weise“ geführt werde, führte sie aus. Das sei verbunden mit der Hoffnung, dass in Deutschland eine Polarisierung beim Thema Schwangerschaftsabbruch vermieden werden könne.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland bis auf Ausnahmen grundsätzlich illegal. Unterdessen ergab Umfrage im Auftrag von n-tv, dass eine Mehrheit der Deutschen ein liberaleres Abtreibungsrecht wünscht. 72 Prozent der Befragten befürworteten, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen ohne Einschränkungen zu erlauben. 23 Prozent hielten dies für falsch. Das Institut Forsa hatte 1001 Menschen befragt.
Paragraf 218: Gesetz zur Abtreibung steht vor Reform – CDU-Vize Breher übt Kritik
Erstmeldung: Berlin – Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission stellt heute in Berlin ihre Empfehlungen zur Reform des Abtreibungsrechts vor. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei.
Eine Kurzfassung des Abschlussberichts war bereits im Vorfeld bekannt geworden. Demnach sollen Abtreibungen künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Ampel-Kommission stellt Empfehlungen zu Abtreibungsregelung vor
Vor allem kirchliche Verbände und die Union haben bereits lautstarke Kritik an den Empfehlungen geäußert. So hat die stellvertretende CDU-Vorsitzende Silvia Breher vor einer künftigen Regelung außerhalb des Strafrechts gewarnt. „Das Strafgesetzbuch ist der richtige Ort, um dieses sensible Thema zu regeln. Es geht hier schließlich um den Schutz des ungeborenen Lebens und seiner grundgesetzlich verankerten Menschenwürde“, sagte Breher der Deutschen Presse-Agentur.
Es gebe „weder neue wissenschaftliche oder medizinische Erkenntnisse noch europa- oder völkerrechtliche Verpflichtungen“, die eine Neuregelung in dieser strittigen Frage erforderten, argumentierte sie weiter. Das bisherige Abtreibungsrecht sei ein „gut austarierter Kompromiss“, der „sowohl die reproduktive Selbstbestimmung der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen wahrt“.
Breher wies darauf hin, dass Frauen auch nach der jetzigen Regelung ein Recht auf Abtreibung hätten. Die CDU-Politikerin, die auch familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion ist, warnte davor, die bislang bestehende Beratungspflicht für Schwangere im Falle eines Abbruchs abzuschaffen. „Wenn diese entfällt, würde das ungeborene Leben völlig schutzlos gestellt und die Frauen laufen Gefahr, eine vorschnelle Entscheidung zu treffen“, so Breher. Auch eine Ausweitung der Fristen für einen Abbruch lehnt Breher entschieden ab.
Paragraf 218 sorgt in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen
Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und der damit verbundene Paragraf 218 hatten in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt. Die Ampel hatte gemäß einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag vor gut einem Jahr die unabhängige „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ damit beauftragt, die Frage zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche künftig straffrei sein könnten. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie und Soziologie an.
Nach der Vorstellung des Abschlussberichts wollen sich am Mittag auch Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu der strittigen Frage äußern. (dpa/afp/cs)



