Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht. Ich habe eine eigene Statistik über alle 1800 Verfahren, die ich seit 2001 geführt habe. Seither sind es durchgehend rund 50 Prozent meiner Mandaten, die sich zu Unrecht in Haft befinden.
Woran liegt das?
Es geht damit los, dass Leute ohne richterliche Entscheidung festgenommen werden. Das widerspricht unserer Verfassung. Wenn sie festgenommen werden, werden sie verspätet dem Richter vorgeführt, der für die Freiheitsentziehung entscheidungsbefugt ist. Dann gibt es Menschen, die inhaftiert werden, obwohl sie das Land gar nicht verlassen müssen. Das ist der Super-GAU.
Wie kann das passieren?
In solchen Fällen sind zum Beispiel noch Rechtsmittel offen, die eine aufschiebende Wirkung haben. Oder es sind Bescheide nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Es kommt sogar vor, dass Leute in Haft bleiben, obwohl das Gericht auf die Beschwerde hin die Haft aufgehoben hat. Ich habe einen Mann vertreten, der war noch zwei Wochen in Haft, obwohl es gar keinen aktuellen Haftbefehl mehr gab. Das ist dramatisch.
Der Grundgedanke von Innenminister Horst Seehofer lautet ja, dass einer Pflicht zur Ausreise auch die tatsächliche Ausreise folgen müsse. Hat er recht?
Er hat das noch feinsinniger formuliert und gesagt: Das sind wir unserem Rechtsstaat schuldig, und wenn man das nicht tut, gerät der in Gefahr. Seehofer hat da einen anderen Rechtsstaat vor Augen als ich. Wenn wir Abschiebehaft haben, die so viel Leid verursacht, dann müssen wir das richtig machen, und das passiert nicht. Das ist das große Versagen. Wenn wir uns darum nicht kümmern, bei 50 Prozent rechtswidrigen Inhaftierungen, dann ist jede weitere Inhaftierung ein Anschlag auf unseren Rechtsstaat.
Kommen die Menschen zu ihrem Recht oder sind sie schon außer Landes, wenn die Entscheidung fällt?
Die allermeisten kommen zu einer Entscheidung, wenn sie längst nicht mehr in Haft sind. Entweder wurden sie abgeschoben oder sie wurden freigelassen, weil die Abschiebung nicht geklappt hat. Ein, zwei, drei Jahre später kriegt man die Entscheidung. Dann erlebe ich es häufig, dass ein Lächeln über deren Lippen huscht. Auf einmal wird ihnen ein Hauch Würde wiedergegeben. Es ist allerdings beschämend, was sie als Entschädigung bekommen: 25 Euro pro Tag, wenn überhaupt. Für viele Leute, die eine Rückkehroption haben, ist so ein Urteil aber wichtig, weil sie die immensen Haftkosten nicht tragen müssen, wenn ihre Inhaftierung unrechtmäßig war. Wer 100 Tage in Haft war, ist ohne ein solches Urteil mit 30 000 Euro verschuldet. Das entspricht faktisch einer Wiedereinreisesperre.
Wie finden die Mandanten überhaupt zu Ihnen?
In Abschiebehaft gibt es keinen Pflichtanwalt, das bemängeln wir seit Jahren. Die Menschen müssen sich selbst einen Anwalt suchen. Wenn sie Glück haben, finden sie einen, wenn sie noch mehr Glück haben, haben sie Geld, um ihn zu bezahlen. Wenn sie kein Geld haben, brauchen sie noch einmal Glück, dass der Anwalt umsonst arbeitet, was er eigentlich gar nicht machen darf. Wenn die Menschen von Tag eins an einen Anwalt hätten, gäbe es alle diese rechtswidrigen Inhaftierungen nicht.
Wie sehr berühren Sie die Schicksale menschlich?
Ich finde die Inhaftierung von kleinen Kindern zusammen mit ihren Eltern bedrückend. Auch schwangere Frauen gehören nicht in Abschiebehaft. Dann gibt es Suizidversuche. Ich hatte einen Mandanten, der sich am Kabel des Toasters aufgehängt hat. Ich war gerade auf dem Weg zurück ins Büro und hatte die Beschwerde noch nicht eingelegt. Alle waren betroffen, aber es wurde gesagt: Jetzt ist er ja tot, da hat er keine Rechte mehr. Wir haben das Verfahren trotzdem geführt für seine Ehefrau, bis zum Bundesgerichtshof. Der hat eine fulminante Entscheidung gesprochen. Er hat aus der Verfassung herausgelesen: Überlebende Angehörige dürfen für den Toten klären lassen, ob die Haft rechtswidrig war. Auf fünf Zeilen hat er auch noch ausgeführt: Die Inhaftierung war rechtswidrig.
Er hätte nicht in Haft genommen werden dürfen?
Ja, er hätte nicht in Haft genommen werden dürfen. Aber das macht ihn auch nicht wieder lebendig.
Sie erhalten am Samstag den Menschenrechtspreis von Pro Asyl. Was bedeutet er Ihnen?
Das ist eine Ehre, aber auch eine Verpflichtung. Es ist ein Preis für alle, die auf diesem Rechtsgebiet unterwegs sind, und das sind viel zu wenige.
Interview: Pitt von Bebenburg
Peter Fahlbusch ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Der 54-jährige Jurist tritt auch bundesweit als Referent zum Migrationsrecht auf.
Pro Asyl zeichnet ihn mit dem Menschenrechtspreis aus. Er habe unter anderem das wichtige Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2014 erstritten, „demzufolge Abschiebungshaft und Strafhaft räumlich getrennt voneinander durchzuführen sind“.