Bundestag debattiert über Abtreibungs-Paragrafen 219a
Der Bundestag debattiert über den umstrittenen Paragrafen 219a. Laut den Plänen der Ampel soll er abgeschafft werden.
Berlin – Nicht nur in den USA, auch in Deutschland heizt sich die Diskussion über das Thema Abtreibung gerade auf. Am Freitag berät der Bundestag über den Gesetzentwurf der Ampelkoalition, das „Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ aufzuheben. Wenn die Neuregelung irgendwann in Kraft tritt, ist der besonders umstrittene Paragraf 219a Geschichte. Im Strafgesetzbuch verankert bleibt Abtreibung hierzulande dennoch, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Durch das sogenannte Werbeverbot ist es Praxen und Kliniken in Deutschland untersagt, ausführlich darüber zu informieren, welche unterschiedlichen Methoden es für den Abbruch gibt. Seit einer Gesetzesänderung 2019 dürfen sie aber darauf hinweisen, dass sie den Eingriff grundsätzlich vornehmen.
Paragraf 219a: „Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden“
Der zugrunde liegende Paragraf 219a soll nach dem Willen der Bundesregierung nun abgeschafft werden. „Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Es könne nicht sein, dass jeder alles zu dem Thema ins Internet stellen dürfe, ausgerechnet Expertinnen und Experten aber nicht.

„Wir ermöglichen damit dringend nötige sachliche und medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch für Frauen in Notlagen“, sagte die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann gegenüber der dpa. Ein Abbruch sei nie eine einfache oder leichtfertige Entscheidung. „In solch einer Situation ist der Zugang zu guter Beratung und Information nicht nur ein Grundrecht, sondern ein Kernelement zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper.“ Frauen werde so auch geholfen, leichter eine geeignete Ärztin oder einen geeigneten Arzt für den Eingriff zu finden.
Schwangerschaftsabbruch: Debatte über umstrittenen Paragrafen 219a
Auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese betonte die Bedeutung des Vorhabens. „Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind die wichtigsten Ansprechpartner für betroffene Frauen und Familien. Eine drohende Strafbarkeit von Fachpersonal ist dabei der falsche Weg“, sagte Wiese der dpa.
Unentschieden ist die Ampel dagegen bei dem anderen umstrittenen Paragrafen 218. Dieser stellt Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt eine Abtreibung allerdings straffrei. Ob die Regelung so bestehen bleibt, ist noch unklar. Im Koalitionsvertrag heißt es, eine Kommission solle „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs“ prüfen.
Paragraf 219a: Abtreibung nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei
Derzeit ist eine Abtreibung nur straffrei, wenn die Frau sie selbst möchte und sich vorher bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten lässt. Sie muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden, die nicht an der Beratung beteiligt waren, und innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
Ausnahmen gelten außerdem, wenn die Gesundheit der Schwangeren bedroht ist, und nach einer Vergewaltigung. Bei einer Abtreibung innerhalb von 22 Wochen nach der Empfängnis nach vorheriger Beratung macht sich zwar die Schwangere nicht strafbar, andere Beteiligte wie Ärztin oder Arzt dagegen schon. (marv/dpa/AFP)