Xavier Naidoo darf wieder als Antisemit bezeichnet werden

Einer Vortragsrednerin, die den Sänger Xavier Naidoo 2017 als Antisemiten bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden.
Karlsruhe - Der Popsänger Xavier Naidoo darf in einer Auseinandersetzung über seine Liedtexte nun doch als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. (Az: 1 BvR 11/20)
Im Rahmen eines Fachvortrags hatte eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung Naidoo im Juli 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger“ gehalten und war im Anschluss gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger einstufe. Sie hatte geantwortet: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Anlass waren unter anderem verschiedene Liedtexte und Äußerungen Naidoos.
Xavier Naidoo durfte als Antisemit bezeichnet werden - Bundesverfassungsgericht hebt Verfügung auf
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten.* Die Äußerungen beeinträchtigen die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.
Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich „mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben“ und beanspruche „für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit“. Ihm deshalb einen „besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen“, schreiben die Verfassungsrichterinnen und -richter.
Außerdem habe die Frau im Kontext unzweideutig gesagt, dass sie Naidoo „mit einem Bein bei den Reichsbürgern“ sehe. Dies könne nicht dahingehend missverstanden werden, dass er die Würde jüdischer Menschen durch nationalsozialistisches Gedankengut verletze. Das Landgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.
Xavier Naidoo macht immer wieder Schlagzeilen
Bereits seit Jahren sorgt Xavier Naidoo immer wieder für Schlagzeilen. So trat er auf einer rechtspopulistischen Kundgebung vor dem Reichstag in Berlin* auf und stellte infrage, ob Deutschland eine gültige Verfassung habe. Später veröffentlichte er zusammen mit seiner Band den Song „Marionetten“. Die Kritik ließ nicht auf sich warten: Naidoos Song zeige unzweifelhaft seine Nähe zu Verschwörungstheorien und der „Reichsbürger-Bewegung“*.
Später wurde er aus der DSDS Jury geworfen, nachdem ein Video von Xavier Naidoo Rassismus-Vorwürfe* gegen ihn neu entfacht hatte. Auch während der Corona-Pandemie tat er sich als Schwurbler hervor und sprach von einer „Plandemie“ einer vermeintlichen deutschen Diktatur. (red/afp/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.