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Neuer Streik droht: Welche Städte, Bereiche und Institutionen betroffen sind

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Von: Helmi Krappitz

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Gewerkschaften wollen am 27. März den Nah- und Fernverkehr lahmlegen. Welche Sektoren noch betroffen sind und worauf Sie achten müssen.

Frankfurt – Im eskalierenden Tarifstreit wollen die Eisenbahngewerkschaft EVG und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) gemeinsam den öffentlichen Nah- und Fernverkehr lahmlegen. Auch der Flugverkehr soll betroffen sein. Für mindestens einen halben Tag soll am 27. März die Reise per Zug, Bus und Flugzeug nicht möglich sein. Noch ist der Streik nur geplant und ist von den Verhandlungen bis zum 23. März abhängig. Nach dem Zusammenkommen von Arbeitgebern und Gewerkschaften wird dann über den Streit entschieden, berichtete focus.de.

Gewerkschaften Verdi und EVG planen bei gescheiterten Gesprächen einen Mega-Streik

Abhängig von den Gesprächen zwischen Arbeiterverbänden und Gewerkschaften wird über den geplanten Streik am 27. März entschieden. Dem Bericht zufolge sind Züge, Busse, Bahnen und Flugzeuge im Nah- und Fernverkehr vom Mega-Streik betroffen. Unklar ist, ob Verdi gleichzeitig auch andere Sektoren wie Müllabfuhr und Kindertagesstätten bestreiken will. Auch Autobahnen sollen lahmgelegt werden. Da auch die Autobahn GmbH bestreikt wird, kann auch der Autobahnverkehr lahmgelegt werden.

Das Ausmaß des Streiks könnte auch an den Tagen zuvor zu spüren sein. Schon Stunden vor Streikbeginn werden Züge aus dem Verkehr genommen – mit der Folge von Verspätungen und Fahrplanabweichungen. Mit Beginn der Frühschicht soll der Warnstreik starten und mit dem Schluss der Spätschicht enden. Wegen der großflächigen Ausfälle kommt man womöglich nicht zur Arbeit und Schule.

Das hängt davon ab, wo man wohnt. Laut Gewerkschaften gelte der Streik da, wo EVG, Verdi und die Kommunen bei den Verkehrsbetrieben verantwortlich sind. Unter anderem also in Landkreisen und Städten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bremen und Hamburg können auch betroffen sein, dort habe Verdi jedoch nicht komplett das Sagen.

Warnstreiks in Niedersachsen
Wenn sich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nicht einigen, kann es am 27. März zu einem bundesweiten Streik kommen. (Symbolfoto) © picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Lahmgelegter Verkehr: Streik ist keine Entschuldigung für Verspätungen am Arbeitsplatz

Um pünktlich zur Arbeit zu kommen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich rechtzeitig auf den Weg machen, erklärte der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Eckert focus.de: „Das kann auch bedeuten, ein, zwei Stunden früher loszufahren. Und auf jeden Fall sollte man dem Chef sagen, dass es später wird. So lässt sich Ärger vermeiden.“ Denn eine Entschuldigung für eine Verspätung sei ein Streik rechtlich nicht. Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder ins Homeoffice gehen – das sind die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, die auf ihre Kinder aufpassen müssen.

Mega-Streik: Schulpflicht bleibt trotzdem bestehen

Kinder haben kein schulfrei, denn die Schulpflicht bestehe bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr, so ein Sprecher des Kultusministeriums. Wenn Schüler auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, können Schulen selbst entscheiden, ob Schüler bei Streik vom Unterricht befreit werden. Politiker haben bereits dafür plädiert, dass Schulen bei streikbedingten Fehlzeiten Verständnis zeigen. Eine Gestaltung des Unterrichts in digitaler Form ist auch eine Möglichkeit Fehlzeiten zu entgehen. Bei Bekanntgabe des Streiks sollten Eltern auf Informationen der jeweiligen Schule achten.

Züge und Busse fahren nicht: Fahrradfahren und Carsharing als Alternative

Bei Streik gilt es bei Möglichkeit auf andere Transportmittel umzusteigen. Im Fall von kurzen Strecken: Fahrrad, E-Scooter und ähnliche Angebote von Sharing-Anbietern sind eine gute Alternative zu Bus und Bahn. Auch Fahrgemeinschaften sind eine Option, wenn die Schule weit vom Wohnort entfernt ist. Bei der Fahrt mit dem Auto sollten im Vorfeld Staumelder und Stauprognosen gecheckt werden. Am besten fahren Sie auch früher los, um Verspätungen zu vermeiden. Womöglich bietet sich eine Homeoffice-Lösung an. Wenn Flüge streikbedingt ausfallen, muss die Fluggesellschaft eine Alternative anbieten. Eine Umbuchung fällt im Streikfall meist auf den nächsten Tag.

Rund drei Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind von den Verhandlungen der Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden betroffen. Die nächste wichtige Tarifrunde von Verdi ist am 27. März. Bei der Post hat es bereits eine Einigung auf einen Tarifvertrag gegeben. (hk)

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