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Letzte Generation im Fokus: Klima-Aktivistin Carla Hinrichs wieder verurteilt

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Von: Andree Wächter

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Haft auf Bewährung, so lautet ein Teil des Urteils des Frankfurter Amtsgerichts gegen die Bremerin Carla Hinrichs, Mitglied der Letzten Generation.

Frankfurt/Bremen – Die Klima-Aktivistin Carla Hinrichs ist erneut verurteilt worden. Diesmal ist die Bremerin wegen einer Straßenblockade zu einer Haftstrafe von zwei Monaten und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Laut dem Kölner Stadtanzeiger verteidigte sich die ehemalige Jura-Studentin vor dem Amtsgericht Frankfurt selbst. Die Haftstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungszeit von drei Jahren festgelegt, berichtet das Nachrichtenportal t-online. Carla Hinrichs war schon von einem Berliner Gericht wegen eines ähnlichen Falls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

In dem jetzt verhandelten Fall, ging es um eine Straßenblockade im April 2022 in Frankfurt. In erster Instanz wurde Letzte-Generation-Aktivistin Carla Hinrichs zu einer Geldstrafe verurteilt, dagegen legte sie Einspruch ein. Daraufhin trafen sich Richter, Staatsanwalt und Angeklagte nun im Gerichtsaal. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 1800 Euro.

Klima-Aktivistin Carla Hinrichs erneut verurteilt

„Ich bin Carla und ich wurde gerade von einem Gericht in Frankfurt zu zwei Monaten Haft verurteilt“, beginnt die Letzte-Generation-Pressesprecherin ihren Tweet auf Twitter nach der Urteilsbekanntgabe. „Ich habe erzählt, dass ich Angst um mein eigenes Leben habe, um das Leben meiner Geschwister“, so Hinrichs. Auch kündigte sie an, weiter auf die Straße zu gehen.

Carla Hinrichs bei der Pressekonferenz der Letzten Generation zu geplanten Protestaktionen in Berlin
Carla Hinrichs, Pressesprecherin der „Letzten Generation“ ist verurteilt worden. © Mauerberger/imago

Dieses Vorhaben könnte weitreichenden Konsequenzen haben. Wird Carla Hinrichs innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit erneut verurteilt, muss sie die zwei Monate absitzen. Vor Gericht machte Hinrichs aber auch deutlich, dass Angst habe, ins Gefängnis zu kommen. Ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, steht noch nicht fest. Hinrichs deutete aber an, dass sie wahrscheinlich in Berufung gehen werde.

Korrektur: In einer ersten Version dieses Artikels hieß es, Carla Hinrichs erhalte eine dreijährige Bewährungsstrafe. Richtig ist, dass es sich dabei um eine Bewährungszeit handelt.

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