Waldbrand im Urlaub: Diese Rechte haben Reisende
Es brennt in Europa. Dürre und Hitzewelle sorgen für große Waldbrände in den Urlaubsregionen. Ab wann Sie vom Urlaub zurücktreten können, lesen Sie hier.
Athen – Ob Portugal, Frankreich oder Italien: In Europa halten die großen Waldbrände weiterhin an. Doch was bedeutet das für den Urlaub? Ein Rücktritt aus Angst, führt zu keiner Erstattung von gezahlten Kosten der Reise, wie die Verbraucherzentrale betont.
Die anhaltende Dürre und die derzeit hohen Temperaturen in West- und Südeuropa stellen die Brandbekämpfenden vor eine „Herkules-Aufgabe“, wie die AFP aus Kreisen der Einsatzkräfte zitiert. In diesem Sommer zerstörten Brände in den betroffenen Staaten bereits mehrere tausend Hektar Wald- und Naturgebiete. In Italien mussten zuletzt sogar Urlauber ins Meer flüchten, um den Flammen zu entgehen.
Europa in Flammen: Urlaubsregionen wie Italien, Frankreich und Co. sind betroffen
Nicht nur in Italien brennt es derzeit, auch in anderen Urlaubsländern in Europa wüten die Flammen. Diese Länder sind derzeit akut betroffen:
- Frankreich: Hier sind alleine im südwestfranzösischen Département Gironde seit Dienstag (12. Juli) mehrere Hektar Wald verbrannt. In dieser Region mussten zehntausende Einwohner und Urlauber evakuiert werden.
- Italien: Das gerade bei Menschen aus Deutschland beliebte Urlaubsziel kämpft in diesem Sommer gegen die größte Dürre seit dem Zweiten Weltkrieg. In fünf Regionen würde der Dürre-Notstand bereits ausgerufen. Das Trinkwasser wird in manchen Regionen rationiert.
- Spanien: Mehrere Brände sind in diesem Land derzeit außer Kontrolle (Stand: 17. Juli). Bisher zerstörten die Brände tausende Hektar Wald. Mehrere hundert Menschen kamen infolge der starken Hitze vor Ort ums Leben.
- Portugal: Seit Beginn der Hitzewelle wurden bereits 15.000 Hektar Wald- und Buschland vernichtet. Die Brandkatastrophe hat in Portugal schon Menschenleben gefordert und mehrere Personen verletzt.
- Griechenland: Alleine auf der Insel Kreta mussten zuletzt einige Dörfer evakuiert werden. Auch hier wurden bereits mehrere tausend Hektar Wald vernichtet.
- Quelle: AFP/Auswärtiges Amt/Stand: 18. Juli
Die aktuelle Situation ist in vielen Ländern aktuell dramatisch und verlangt den Einsatzkräften und Menschen vor Ort viel ab. Um von einer Reise zurück zutreten, sind die Bedingungen nicht in jeder betroffenen Urlaubsregion gegeben. Ab wann kann von einer Reise in den Brandherden Europas zurückgetreten werden?

Waldbrände im Urlaub: Diese Gründe machen eine Rückerstattung möglich
Das Stichwort für eine Erstattung heißt „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“, wie die Verbraucherzentrale verrät. Außerdem „muss die Reise erheblich beeinträchtigt werden“. Während „territorial beschränkte Unruhen“ nicht zu diesen Umständen zählen, finden sich Waldbrände sehr wohl darunter. „Wer aus Angst den Rücktritt erklärt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen“, warnt die Verbraucherzentrale.
Wichtig zu wissen:
Die „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Gründe“ müssen in dem Reisezeitraum vorliegen. Wer früh gebucht hat, sollte also nicht direkt vom Vertrag zurücktreten, wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Gründe für diesen bis zum Reiseantritt beseitigt werden könnten.
Quelle: Verbraucherzentrale
Wenn „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, kann vor Reiseantritt von dem Urlaub oder der Reise zurückgetreten werden. Nach spätestens 14 Tagen sollte dann der Preis erstattet sein, wie die Verbraucherzentrale schreibt. Die Reise kann auch von Veranstalterseite vor Beginn storniert werden, wenn die Waldbrände in den Regionen extrem wüten. In Italien gibt es beispielsweise auch eine extra App, die Urlauber über Katastrophentagen informiert. So finden Sie bereits vor der Reise heraus, ob es in Ihrem Ort brennt, teilte die italienische Botschaft in Berlin mit. Die beim Rücktritt von Pauschalreisen wichtigen „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Gründe“, liegen laut Rechtsanwältin Karolin Sauer nur vor, wenn sich die Waldbrände im Urlaubsort selbst oder in der direkten Umgebung befinden, wie sie dem WDR sagte.
Dürre in Europa: Brände brechen schnell aus – Was tun, wenn man schon im Urlaub ist?
Durch Dürre und Hitze können Waldbrände häufig schnell und unvermittelt entstehen. Aber was tun, wenn es während Urlaub oder Reise dazu kommt? Hier haben Reisende laut Verbraucherzentrale zwei Möglichkeiten.
- 1. Option: Sie können auf eigene Faust die Heimreise antreten. Hier haben Sie die Möglichkeit, für die nicht genutzte Reisezeit, eine Erstattung zu fordern. Auf eine Rückreise vom Veranstalter hat man nur Anspruch, wenn diese auch im ursprünglichen Vertrag enthalten ist.
- 2. Option: Sie bleiben weiterhin vor Ort. In diesem Fall können Teile der Reise, die nicht mehr in dem vereinbarten Maß wahrgenommen werden können, für eine Minderung des Reisepreises führen und eine Rückzahlung gefordert werden. Der Reisemangel muss umgehend beim Veranstalter angezeigt werden.
- Quelle: Verbraucherzentrale
Wenn der Veranstalter von sich aus eine Umbuchung anstelle einer Stornierung vorschlägt, muss diese nicht angenommen werden. Die Definition von „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen“ kann jedoch schwierig sein, deshalb raten die Experten der Verbraucherzentrale dazu, die möglichen Optionen in jedem Fall mit dem Veranstalter zu besprechen. Bei Pauschalreisen ist nicht zwingend eine Reiserücktrittsversicherung notwendig, wenn „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ bestehen.
Evakuierungen in Europa wegen Waldbränden – Tausende Menschen in Frankreich betroffen
In einigen der betroffenen Regionen in Europa ist es bereits zu Evakuierungen gekommen, wie Euronews berichtet. In Frankreich mussten wegen Waldbränden mehrere tausend Menschen ihre Wohnungen und Unterkünfte verlassen. Im Falle einer solchen Evakuierung liegen „unvermeidbare und außergewöhnliche Gründe“ vor, die einen Abbruch der Reise rechtfertigen.
Bei einer Individualreise besteht, anders als bei der Pauschalreise, kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Grund hierfür ist, dass der Urlaub nicht unter die „pauschalreiserechtlichen Vorschriften“ fällt, stellte die Rechtsanwältin Karolin Sauer gegenüber dem WDR klar. Auch in Deutschland besteht Waldbrandgefahr. Teilweise kam es bereits zu größeren Bränden, deshalb bereiten sich die Feuerwehren bereits auf weitere Waldbrände vor. (lm)