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Unterm Hexenturm

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Eine dokufiktionale Erzählung von Berit Glanz über den Justizskandal von Memmingen.

Ein Schwangerschaftsabbruch bei Dr. Theissen kostete zwischen 200 und 700 Mark, manchmal auch gar nichts, je nach Einkünften und Situation der Patientin. Diese Abbrüche hatte der Arzt nicht versteuert, eine unzufriedene Praxisangestellte zeigte ihn deswegen beim Finanzamt an.

Die ersten Herbstblätter fielen bereits von den Bäumen, als im September 1986 die Steuerfahndung die Praxisräume des Frauenarztes Dr. Theissen in Memmingen durchsuchte und die Kartei mit den Daten der Patientinnen beschlagnahmte.

Auf 355 der 1390 beschlagnahmten Karteikarten stand ein grünes I – ein unauffälliger Buchstabe, nicht rot, nicht kräftig gestempelt, sondern ordentlich per Hand eingetragen, eingefügt in die wichtigen Informationen auf der Karte. Ein sorgfältiger Arzt, der die Geschichte seiner Patientinnen bei der Behandlung parat haben möchte, muss wissen, dass es da einmal eine ambulante Operation gegeben hat. I für Interruptio. 355 Karteikarten mit Adressen, Geburtsdaten, ernsthaften Diagnosen, kleineren Beschwerden und mit einem I. Ein Buchstabe, der auch die Staatsanwaltschaft interessierte, die von der Steuerbehörde kurzerhand die gesamten 1390 Karteikarten erhalten hatte. 355 grüne Buchstaben reichten, um das Patientengeheimnis auszuhebeln.

Die Äpfel und das halbe Brot in ihrem Einkaufsnetz schlagen gegen ihr Bein, während Elke die Straße entlangeilt. Sie geht mit hastigen Schritten, um die Einkäufe nach Hause zu bringen, bevor sie Dennis von ihrer Mutter abholt. Nachmittags ist er oft müde und unzufrieden, dann möchte er auf den Arm. Wenn die Einkäufe schon in der Wohnung sind, bevor sie ihn abholt, dann muss sie nicht das Gewicht des Kleinkinds und der Lebensmittel tragen. Sie schaut auf ihre Uhr, das zierliche Armband aus Gold ist zu groß für ihr schmales Handgelenk. Sie hat abgenommen in den letzten Monaten, aber das Erbstück von ihrer Großmutter will sie trotzdem nicht ablegen. Vielleicht wird sie zunehmen irgendwann und dann wird die Uhr wieder passen, denkt sie.

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Als sie um die Ecke biegt, hinter der ihr Wohnblock liegt, sieht sie bereits das Polizeiauto. Sie denkt nicht weiter darüber nach, in ihrem Viertel erscheint oft die Polizei, dafür sind die Mieten niedrig. Im Hauseingang steht Frau Schwendlinger, ihre Nachbarin, die manchmal kurz nach Dennis schaut, wenn sie noch schnell zum Laden laufen oder ungestört staubsaugen will. Frau Schwendlinger kehrt den Treppenabsatz in gleichmäßigen Zügen, aber Elke weiß, dass sie mit ihren zusammengekniffenen Augen die beiden Polizisten beobachtet, die an das Auto gelehnt stehen und die Straße hinunterblicken.

Sie richten sich auf, als sie Elke sehen, und kommen ihr entgegen. Elke schaut die Männer an, sie sind nicht viel älter als sie selbst, um die 30 vielleicht. Zu alt, um noch jung und unerfahren zu wirken, aber zu jung, um selbstverständlich Autorität auszustrahlen. Elke bleibt stehen. Sie überlegt, ob sie die beiden schon mal gesehen hat. In den Nächten, wenn der Franz zu laut wurde und Nachbarn die Polizei gerufen hatten. Es kommt ihr inzwischen so weit weg vor, schemenhafte Erinnerungen ohne Gefühle.

Sind sie Frau Elke Hoffmann?“ fragt der eine Polizist, etwas zu laut. Was hat der Franz sich jetzt schon wieder überlegt, denkt sie. Sie nickt, während sie zwischen den Schultern der beiden Polizisten Frau Schwendlinger ansieht. „Wir brauchen eine Aussage von Ihnen. Sie müssen mit auf die Wache kommen! Es geht um eine Angelegenheit, die Sie und ihren Frauenarzt betrifft.“ Elkes Herz schlägt schneller, sie stammelt, dass sie ihren kleinen Sohn abholen müsse, aber die Polizisten machen keine Anstalten wegzugehen. Frau Schwendlinger fegt mit hochgezogenen Augenbrauen.

Elke merkt, wie ihr feine Schweißtropfen aus den Achseln am Oberkörper hinunterlaufen, wie sie in sich drin immer kleiner wird, als würde nur noch ihre Außenhülle stehen, aber ihr Inneres langsam in sich zusammenfallen. Es ist wie früher, als sie versuchte sich in der Wohnung unsichtbar zu machen, Teil des Mobiliars zu werden, wenn der Franz umherwütete. Sie findet ihre Worte nicht mehr, während die Polizisten weiter vor ihr stehen und sie abwartend anschauen. Noch hat sie gar nicht verstanden, worum es eigentlich geht, aber es ist ihr trotzdem so furchtbar unangenehm. Sie möchte bloß, dass die Polizisten verschwinden und Frau Schwendlinger aufhört sie zu beobachten. Sie schaut auf ihren Wohnblock und es kommt ihr vor, als würden sich alle Gardinen der Küchenfenster bewegen, als würden alle Nachbarn heimlich auf die Straße starren. Sie steigt in das Polizeiauto.

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Das Holz des Schreibtisches in der Wache ist an den Ecken leicht angeschlagen. Ihr gegenüber sitzt ein Polizist mit einem grauen Vollbart, über den er sich zwischendurch streicht. Der Raum ist sehr hell, durch ein großes Fenster scheint Sonnenlicht auf den Schreibtisch, bis der Beamte den staubgrünen Vorhang zuzieht, als er sieht, wie Elke geblendet die Augen zusammenpresst. Auf der Tischfläche liegen unzählige Karteikarten, viele eng beschrieben, in kleinen Häufchen, einige sind auf dem Tisch verstreut.

Der Polizist murmelt leise ihren Nachnamen und schaut suchend durch die Kartenhaufen. „Helfen Sie mir bitte Ihre Karte zu finden.“ sagt er und drückt Elke einen Stapel Karteikarten in die Hand. Unsicher liest sie fremde Namen, erfährt die Krankheiten unbekannter Frauen. Als ihr beim Blättern der Name einer alten Bekannten auf einer eng beschriebenen Karte ins Auge fällt, schiebt sie diese schnell an das Ende ihres Stapels. Der Polizist findet schließlich die Karteikarte mit ihrem Namen, hält sie ihr entgegen und zeigt auf das grüne I. „Das I steht für Interruptio. Das bedeutet, dass Dr. Theissen bei Ihnen eine Abtreibung vorgenommen hat. Wir werden deswegen jetzt diesen Fragebogen mit Ihnen durchgehen.“ Er ruft nach einem Kollegen, der kurz darauf den Raum betritt und sich neben ihn setzt. Der zweite Polizist ist klein und dünn, was neben seinem massigen Kollegen besonders hervorsticht. Ihr Kind warte bei der Oma auf sie, sagt Elke und fragt nach einem Telefon. Die Polizisten willigen ein und verhalten sich dabei so, als hätten sie ihr gerade einen großen Gefallen getan. Sie ruft ihre Mutter an, die bereits beim ersten Klingeln den Hörer abnimmt und erleichtert reagiert, als sie die Stimme ihrer Tochter hört. Elke kann nicht lügen, weil der dünne Polizist in Hörweite steht und sie Angst hat, dass sie dann noch unfreundlicher werden, also weicht sie aus und vertröstet die Mutter auf eine spätere Erklärung.

Die beiden Polizisten haben einen langen Fragenkatalog, den sie ungeduldig abarbeiten. Elke rutscht auf dem Stuhl hin und her, antwortet leise, manchmal schüttelt sie nur den Kopf oder nickt, dann fragen die Polizisten nach, bis sie deutlich ja oder nein gesagt hat.Ja, es gab einen Schwangerschaftsabbruch. Ja, im Mai 1986. Nein, die Methode weiß sie nicht genau und sie erinnert sich auch nicht, wer anwesend war. Es gab keine Komplikationen. Nein, sie kennt keine weiteren Frauen, die bei Dr. Theissen abgetrieben haben. Sie sieht die roten Flecken über dem Ausschnitt ihrer Bluse und schaut nervös zu den Polizisten, die ihre Frage wiederholen. Elke verneint abermals und der bärtige Polizist liest die nächsten Fragen vor. Sie weiß nicht welche Indikation sie hatte und ein Gespräch mit einer offiziellen Beratungsstelle hat sie auch nicht geführt, denn das lange Gespräch mit dem Doktor scheint hier nicht zu zählen. Sie hat ihm 200 Mark bezahlt und erinnert sich nicht mehr daran, ob er über eventuelle strafrechtliche Folgen mit ihr gesprochen hat. 

Nach einer Stunde sind die Polizisten mit ihrer Befragung am Ende, sie reichen ihr das Vernehmungsprotokoll und zeigen, wo sie unterzeichnen soll. Elke ist erschöpft, sie weiß, dass Dennis auf sie wartet, es ist seine Abendbrotzeit. Auf dem Protokoll steht, dass sie Gelegenheit hatte ihren Rechtsanwalt zu sprechen. Sie hat keinen Rechtsanwalt. Trotzdem unterzeichnet sie, um die Polizeistation so schnell wie möglich zu verlassen. Ihrer Mutter sagt sie später, dass es im Hauskeller einen Rohrbruch gegeben habe und sie deswegen verhindert gewesen sei.

1871: Der im „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich“ im Jahr 1871 neu eingeführte § 218 stellt alle Abtreibungen unter Strafe. Den Schwangeren und ihren Helfern droht bei Abtreibung Zuchthaus. Die Strafe verschärft sich nach § 219, für diejenigen, die gegen Entgelt eine Abtreibung durchführen oder die entsprechenden Mittel bereitstellen.

Die Umschläge in Behörden werden nicht mit der Zunge befeuchtet, der zuckrige Leim der Klebestreifen ist in großen Mengen ungenießbar. Stattdessen gibt es kleine nasse Schwämme, die mit der Zeit porös und unansehnlich werden. Als 1987 in der schwäbischen Stadt Memmingen Strafbefehle vorbereitet wurden, die an 174 Frauen verschickt werden sollten, wurden diese sicherlich mehrheitlich nicht von Beamtenzungen geleckt, sondern nach einem geübten Zug des Umschlags über das Befeuchtungsschwämmchen fachmännisch zugeklebt. Auch die Strafbefehle für die 14 der Beihilfe verdächtigten Partner, Freunde und Bekannten wurden gefaltet, in die Umschläge mit den durchsichtigen Fenstern eingetütet und routinemäßig verschlossen; in der oberen linken Ecke der Hinweis auf den Absender: Landgericht Memmingen.

Strafbefehlsverfahren sollen die Gerichte entlasten, zu rechtskräftigen Verurteilungen führen, damit die Verhandlungssäle nicht mit kleineren Verfahren verstopft werden. Um einen Strafbefehl zu erhalten, reicht der Tatverdacht, denn den Empfängern steht es frei, binnen zwei Wochen einen Einspruch einzulegen. Wird ein Widerspruch zu einem solchen Strafbefehl geäußert, dann kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Solche Verhandlungen sind öffentlich durchzuführen, nur besondere Umstände ermöglichen einen Ausschluss der Öffentlichkeit. 

Die meisten der 174 Empfängerinnen der Strafbefehle haben die hohen Strafzahlungen geleistet, ohne Widerspruch einzulegen. „Hier in dieser Gegend fürchten die Frauen die Gerüchte noch mehr als die Gerichte“, wird Dr. Theissen später in einem Zeitungsinterview sagen.

Auf den Zuschauerbänken der Gerichte in Deutschland können in öffentlichen Verhandlung unterhaltungslustige Pensionisten sitzen, mitschreibende Abiturienten in der sozialkundlichen Projektwoche oder der ungeliebte Nachbar. Es ist ein wichtiger demokratischer Grundsatz, er verhindert Geheimjustiz.

Die Türklingel hört sich so viel lauter an, wenn Dennis endlich eingeschlafen ist und friedlich aus- und einatmet. Sie muss rasch den Öffner betätigen, bevor ein zweites Klingeln ihn aus den Träumen reißt. Elke eilt leise fluchend zur Tür und schaut in das Treppenhaus. Der bärtige Postbote, der immer einen Moment um Luft ringen muss, wenn er es bis zu ihrer Haustür geschafft hat, hält ihr einen gelben Umschlag entgegen. „Ein Einschreiben vom Gericht. Sie müssen hier unterschreiben“, schnauft er und gibt ihr einen Kugelschreiber. In dem durchsichtigen Fenster des Briefes steht ihr Name, Elke Hoffmann, und die Adresse. Es kann sich nicht um einen Irrtum handeln. Sie denkt an ihr Verhör bei der Polizei, seitdem hat sie nichts gehört. Sie hat drei Monate gewartet, jetzt ist es so weit.

Ihre Finger zittern nicht beim Unterzeichnen, obwohl sich der Boden im Treppenhaus unter ihren Füßen plötzlich uneben anfühlt, als würde das Linoleum Wellen schlagen. Sie verabschiedet sich fahrig von dem Postboten. Ihre Knie fühlen sich an, als wären die Gelenke plötzlich steif geworden. Sie geht in die enge Küche ihrer Wohnung. Der Brief liegt auf der kirschroten Wachstuchdecke des Küchentisches, Elke zündet sich eine Zigarette an. Sie steht auf und stellt sich an das Küchenfenster, schräg hinter die Gardine, so dass man sie von außen nicht sehen kann.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, zwischen den parkenden Autos und der ungepflegten Hecke des Wohnblocks, sieht sie den Franz sonst manchmal stehen und herüberstarren. Seit der Trennung vor zwei Jahren hat sie sich so sehr gewöhnt daran, die Menschenmengen nach seiner grauen Jacke abzusuchen, aus dem Küchenfenster zu spähen, bevor sie die Wohnung verlässt, dass sie manchmal vor Schreck zusammenzuckt, sobald in ihrem Augenwinkel ein grauer Schatten erscheint. Wenn sie dann merkt, dass sie sich vor einem Müllhäuschen aus Waschbeton oder einer alten Dame in grauem Mantel erschreckt hat, dann schüttelt sie ärgerlich den Kopf und drückt die Hand von Dennis, der sie fragend anblickt. Er schaut für ein Kleinkind zu oft ängstlich über seine Schulter, denkt Elke, drückt ihre Zigarette in den Aschenbecher und nimmt den Brief in die Hand. Sie öffnet den Umschlag sehr ordentlich, zieht den Brief heraus und faltet ihn auseinander. Das Papier liegt vor ihr und sie streicht es nervös mit den Händen glatt, als ob sie so noch ein wenig hinauszögern könnte, was die Post vom Gericht bedeuten wird.

Über dem Brief steht in großen Buchstaben „Strafbefehl“ und darunter ihr Name, ihr Geburtsdatum und ihre Adresse. Dann folgt eine längere Erklärung der Staatsanwaltschaft Memmingen über den Vorwurf einer illegalen Abtreibung, der sich aus der konfiszierten Patientenkartei von Dr. Theissen ergeben habe. Es habe weder eine Indikation noch ein Beratungsgespräch gegeben und sie habe sich daher nach § 218 Abs. 1 und Abs. 3 StGB strafbar gemacht. Auf dem Strafbefehl wird eine Geldstrafe von 900 Mark angekündigt.

Elke muss den Text zweimal lesen und ist sich nicht sicher, ob sie ihn verstanden hat. Dieses Mal ist es nicht der Franz, der Ärger mit dem Gericht hat. Sie zündet sich eine weitere Zigarette an, nun zittern ihre Finger so sehr, dass sie das Feuerzeug erst beim dritten Mal dazu bringt, den erlösenden Funken zu schlagen. Elke hat das Gefühl in der Mitte einer Eisfläche zu stehen. Sie weiß, dass nun jede Bewegung ein Fallen bedeuten wird, aber ein Verharren nicht möglich ist. Im Nebenzimmer beginnt Dennis zu wimmern.

1971: Inspiriert von einer französischen Initiative bekennen sich in der Juni-Ausgabe des westdeutschen Magazin „Stern“ 374 Frauen zu ihrer Abtreibung. Das Thema ist brandaktuell, in der bundesdeutschen Gesellschaft wird um eine Änderung des § 218 gerungen. Während das deutsche Abtreibungsrecht weiterhin restriktiv ist, sind in vielen Ländern Europas Abtreibungen aus ethischen und medizinischen Gründen zu diesem Zeitpunkt bereits straffrei, in der DDR darf auch mit sozialer Indikation abgetrieben werden. Im Herbst 1971 stellt der Justizminister Gerhard Jahn (SPD) drei Reformoptionen für den § 218 zu Debatte: eine ersatzlose Streichung des Paragrafen; eine Fristenregelung, nach der die Abtreibung bis zum dritten Monat straffrei wäre; eine Indikationsregelung, die Straffreiheit nur in definierten Ausnahmen zulasse.

460 Kilometer Luftlinie liegen zwischen Memmingen und Wien. Doch Menschen sind keine Vögel, sie müssen Umwege mit dem Auto fahren, Benzin in den Tank füllen, an Bahnhöfen Fahrscheine lösen, Züge wechseln und Grenzen passieren. So wird aus wenigen Vogelkilometern rasch eine mühevolle Reise, die einige Kosten verursacht. 1980 erhielt eine alleinstehende Person ohne Kinder in Deutschland einen Sozialhilfesatz von ungefähr 300 Mark. Das Dreifache kostete der Schwangerschaftsabbruch die Frauen, die Ende der 70er Jahre von ihren schwäbischen Gynäkologen zu einer schäbigen Praxis in Wien geschickt wurden und dort 900 Mark für die Prozedur bezahlten. Viele deutsche Frauen fuhren in den 70er und 80er Jahren nach Holland oder Österreich, um dort heimlich eine Abtreibung durchführen zu lassen. In beiden Ländern gab es im Rahmen einer Fristenlösung Zeiträume, in denen der Abbruch gestattet war.

Um zu wissen, dass die gewünschte Abtreibung im Ausland durchgeführt werden konnte, waren die Frauen auf Informationen angewiesen, die nur unter der Hand weitergegeben wurden. Das Geld für Abtreibung und Reise musste beschafft werden, alles innerhalb weniger Wochen, bevor die Frist ablief. Für wohlhabende Frauen waren dies überwindbare Hürden, für viele andere eine Katastrophe. Die Frauen, die an die Praxis in Wien verwiesen wurden, vertrauten ihren Ärzten. Woher sollten sie wissen, dass diese Ärzte eine Praxis empfahlen, die ihnen eine Provision versprach – getarnt als Nachbehandlungshonorar. Erst eine investigative Recherche des Magazins „Stern“ enthüllte 1980 diese Praktiken süddeutscher Frauenärzte. 900 Mark zahlten die in eine Notlage geratenen Schwangeren, 300 davon kassierten ihre Ärzte. Die Recherchen ergaben, dass mindestens 32 Gynäkologen ihre Patientinnen auf Abtreibungsreise nach Wien schickten und Provision einstrichen. Einer dieser namentlich genannten schwäbischen Ärzte unterlag mit seinem Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen den Stern zu erwirken, in einem Verfahren vor dem Gericht in Memmingen. Auch nach diesem Skandal überquerten Frauen weiterhin die Grenzen, um den restriktiven Gesetzesauslegungen in Bayern zu entgehen, wenn sie nicht das Glück hatten einen hilfreichen Arzt zu finden, der sie aktiv unterstützte.

Der Mann gibt Elke 300 Mark für die goldene Armbanduhr ihrer Großmutter und 50 Mark für eine alte Figur aus Porzellan; eine Schäferin, deren Kleid am unteren Rand bereits etwas angeschlagen ist. Elke weiß nicht, ob das gerechte Preise sind, aber sie hat keine Zeit noch mehr Pfandleiher aufzusuchen, die Zahlungsfrist aus dem Strafbefehl läuft bald ab. Sie zählt die Scheine und überlegt bereits beim Verlassen des Geschäfts, welche Gegenstände aus ihrem Besitz den Pfandleiher noch interessieren könnten. Ihr fehlen noch 450 Mark, wenn sie es schafft diesen Monat auf 150 Mark aus ihrem Haushaltsgeld zu verzichten. Dennis isst gerne Brot mit Butter, wenn sie die Scheiben aufbackt, dann kann sie auch das günstigere Brot von gestern kaufen. Aber damit spart sie nicht genug, selbst wenn sie einen Monat lang nur altes Brot und Kartoffeln essen, die Telefonrechnung und die Stromgebühren wird sie trotzdem bezahlen müssen. Sie schüttelt den Kopf. Vielleicht kann sie einige Extraschichten bekommen und Dennis öfter bei ihrer Mutter lassen. In ihrem Kopf rechnet sie verschiedene Szenarien aus, doch selbst bei Zahlenspielen, die nicht einbeziehen, dass sie selbst auch essen muss, fehlen ihr am Ende mindestens 350 Mark. 

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Als sie bei ihrer Mutter klingelt, um Dennis abzuholen, ist sie immer noch abgelenkt. Sie überlegt, wie hoch das Risiko wäre, einen Monat lang ihre Miete nicht zu bezahlen. Es ist immerhin eine Genossenschaft, vielleicht wird ihr der Betrag gestundet. Ob sie die Summe aus dem Strafbefehl in Raten zahlen kann? Sie muss dringend telefonieren und um Informationen bitten. Als Dennis ihr mit einem kleinen Plastikauto über die Hose fährt, schreckt sie auf. Ihre Mutter schaut sie fragend an. Entschuldigung, sagt Elke, sie habe gerade nicht zugehört. „Komm rein und setz dich hin. Ich mach uns einen Kaffee“, sagt ihre Mutter und schickt Dennis in seine Spielecke. Dort zeigt er seiner Mutter die Autos und eine kleine Tafel, auf die er mit Kreide ein buntes Wirrwarr aus Strichen gemalt hat. Er beginnt mit seinen Autos zu spielen, so dass Elke sich auf das Sofa setzt. Sie schließt kurz die Augen. Elkes Mutter kommt in das Wohnzimmer, stellt zwei Tassen Kaffee auf den Couchtisch und zündet sich eine Zigarette an. „Was ist los mit dir?“, fragt sie.

Als das Schweigen so unangenehm geworden ist, dass es sich anfühlt, als müsse sie aus dem Zimmer laufen, fragt Elke unvermittelt, ob ihre Mutter sich nie gewundert habe, wohin ihr Ehering verschwunden sei. Der Ring ist fort, weil er beim Pfandleiher 250 Mark brachte, er war ja nur dünn und auch ein wenig schäbig anzusehen. 200 Mark hat es gekostet beim Dr. Theissen eine Abtreibung durchzuführen. Für eine Fahrt nach Holland hätte ihr Geld nie gereicht und der Franz sollte nicht wissen, dass sie schwanger war.

Ihre Mutter wirkt schockiert, aber sie sagt nichts. Vielleicht weil sie weiß, dass es nicht viel braucht, um ihre Tochter wieder verstummen zu lassen. Elke knetet ihre Finger und redet leise weiter, im Hintergrund macht ihr Kind laute Brummgeräusche.

Damals war der Dennis noch klein und sie wieder schwanger. Es war doch klar, dass das mit dem Franz keine Zukunft hat. Nach der Geburt vom Dennis war die Hoffnung da, dass er ein guter Vater sein könnte, mehr Ruhe, weniger Alkohol. Als er wieder zuschlug, während Dennis im Gitterbettchen lag, und sie mit dem Kopf so laut an die Wand knallte, dass er anfing zu weinen, da war ihr klar, dass sie gehen musste – auch wegen ihres Kindes. Aber so etwas muss geplant werden, einen Mann wie den Franz verlässt man nicht so einfach. Ich schlag dich tot, wenn du gehst, hat er oft gesagt. Sie hat angefangen Geld zur Seite zu legen, heimlich nach einer Wohnung zu schauen. Damals war ihr Vater gerade gestorben und sie wollte ihre Mutter nicht zusätzlich belasten.

Eines morgens war sie aufgewacht und ihr war übel. Nicht lähmend, aber ein leichtes Unwohlsein, das sich durch den Tag zog und alles etwas beschwerlicher machte. Ihre Knochen fühlten sich schwer an, dann kamen die Müdigkeit und der Schwindel. Da hat sie Panik bekommen und ist zu Dr. Theissen gegangen, der ihr die Schwangerschaft direkt bestätigt hat. Er wollte ihr gratulieren, aber sie hat nur mit dem Kopf geschüttelt und geweint. Er hat dann angeboten ihr zu helfen. Um für die Prozedur bei Dr. Theissen zu bezahlen, hat sie den Ehering zum Pfandleiher gebracht. Das Ganze wurde ambulant durchgeführt. Kurz darauf packte sie ihre Koffer und floh aus der Wohnung.

Dann erzählt Elke von den Polizisten, dem Verhör auf der Wache, der Post vom Gericht. Ihre Mutter sitzt still in ihrem Sessel und zündet sich noch eine Zigarette an. Es ist bereits die vierte stellt Elke fest, als sie auf den Aschenbecher schaut. Sie sieht ihre Mutter an, die ihre Tasse in der einen Hand hält und mit der anderen raucht. Als ihre Mutter hochschaut, treffen sich die Blicke der zwei Frauen, sie drückt die Zigarette in den Aschenbecher, steht auf, setzt sich neben Elke auf das Sofa und nimmt ihre Tochter in den Arm. Ihre Mutter riecht wie immer, nach Zigaretten und dem Parfüm, das Elke ihr zu Weihnachten schenkt, seitdem der Vater tot ist und es nicht mehr für seine Frau kaufen kann. Es riecht wie früher, wenn sie im Kleiderschrank gesessen und sich versteckt hat.

Irgendwann kommt Dennis zum Sofa, er zieht an Elkes Arm, bis sie sich von ihrer Mutter löst. Er klettert auf Elkes Schoß und zeigt ihr einen dunkelgrünen Buntstift, den er in seiner Spielecke gefunden hat. Ihre Mutter geht in die Küche und kocht einen weiteren Kaffee, während Dennis und Elke sich leise unterhalten. Zwischendurch muss sie schniefen und den Rest von ihren Tränen abwischen. Sie fühlt sich sonderbar ruhig, als habe sie sich einen kurzen Freiraum erweint. Ihre Mutter setzt sich wieder auf das Sofa, räuspert sich und lächelt die Tochter an. „Ich habe ein wenig Erspartes und kann dir das Geld geben. Dann ist dieser Spuk hoffentlich bald vorbei.“

1974: Der Bundestag verabschiedet mit einer Mehrheit der Stimmen von SPD und FDP eine Neuformulierung des § 218. Es soll eine Fristenlösung eingeführt werden, nach der die Entscheidung zum Abbruch einer bestehenden Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen der Frau zu überlassen ist. Diese Gesetzesnovelle wird jedoch bereits im Februar 1975 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe als grundgesetzwidrig verworfen. Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde diese folgenreiche Entscheidung getroffen. Stattdessen schlagen die Karlsruher Richter in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung eine Indikationenlösung vor. Aus dem Urteil: „Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.“

In der Beweismittelakte I liegen Merkzettel, auf denen detailliert geschildert wird, wie man sich nach einem ambulanten Schwangerschaftsabbruch verhalten soll. Die Texte sind auf Englisch und Deutsch, damit die wichtigen Informationen auch sicher von den Patientinnen verstanden werden. Diese Merkblätter wurden zu Beweismitteln in der Anklage, die am 16. Juni 1988 von der Memminger Staatsanwaltschaft gegen Dr. Theissen wegen unrechtmäßig durchgeführter Abtreibungen erhoben wurde. Die für einen legalen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Indikationen hätten von einem anderen Arzt festgestellt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft hinterfragt aber auch, ob viele der Frauen überhaupt eine, für die Erlaubnis des Abbruchs notwendige, Indikation erhalten hätten. Außerdem ist die Durchführung ambulanter Abtreibungen, wie sie Dr. Theissen vorgenommen hat, in Bayern aufgrund eigener Landesgesetze nicht erlaubt.

Neben dem Besuch des behandelnden Frauenarztes, eines weiteren Arztes zur Stellung der Indikation und einer separaten Sozialberatung müssen die abtreibungswilligen Schwangeren in Bayern auch noch ein Krankenhaus finden, in dem sie stationär aufgenommen werden. Viele Kliniken, so wie in Memmingen, Kempten und Illertissen, lehnen einen Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation ab, die jedoch die am häufigsten gegebene Indikation ist. Schwangere müssen für eine Abtreibung also mehrere Arzt- und Beratungstermine, lange Anfahrten und einen Krankenhausaufenthalt auf sich nehmen, all dies auf eigene Kosten und innerhalb der knappen Frist.

Nach Erhebung der Anklage gegen Dr. Theissen werden die per Strafbefehl rechtskräftig verurteilten Frauen, deren Abbruch noch nicht verjährt ist, als Zeuginnen der Anklage geladen, zuvor erhielten sie jedoch per Post einen langen Fragebogen von Albert Barner, dem vorsitzenden Richter des Prozesses.

Natürlich war mit der Bezahlung des Strafbefehls nicht Schluss, denkt Elke, aber man darf nicht selbstmitleidig werden. Immerhin ist der Franz seit einer Weile nicht mehr aufgetaucht und das Leben mit Dennis ist etwas ruhiger geworden. So konnte sie sich einige Monate erholen, Kraft sammeln für diesen dicken Brief vom Gericht. Sie nimmt keinen Brieföffner zur Hand, sondern reißt den Umschlag ungeduldig auf. Ein Brief des Richters im Prozess gegen Dr. Theissen und viele Seiten eines Fragebogens mit der Überschrift „Schriftliche Zeugenäußerung.“ Warum sie noch mal all diese Fragen beantworten soll, ist Elke nicht klar, wo sie doch bereits bei der Polizei so gründlich befragt worden war.

Im Anschreiben steht, dass bei Nichtbeantwortung der schriftlichen Zeugenäußerung die offenen Fragen vor Gericht geklärt werden müssen. Das will sie auf keinen Fall, schon bei dem Gedanken vor Gericht über die Abtreibung sprechen zu müssen, hat sie das Gefühl, kaum atmen zu können. Also nimmt sie einen Kugelschreiber aus dem Küchenregal und beginnt ihre Antworten in das Dokument einzutragen, ihre persönlichen Daten, Einkommensverhältnisse, Größe der Wohnung, Mietkosten. Bei der Frage nach dem Zustand der Beziehung zum Erzeuger zögert sie. Sie hat Angst, dass der Franz diese Fragen zu Gesicht bekommt, damit wäre die Ruhe wieder verloren. Nach einigem Überlegen trägt sie nur „gewaltvoll“ in das Antwortfeld ein. Bei der Frage nach Hindernissen zur Festigung der Beziehung zum Erzeuger schreibt sie wieder nur ein Wort: „Gewalt.“

Die Fragen zum Ablauf des Abbruches, zu Vorgesprächen, Indikationen und Beratungsscheinen machen Elke ratlos. Nirgendwo wird gefragt, warum sie einen Schwangerschaftsabbruch wollte. Stattdessen Fragen nach der verwendeten Methode, Quittungen und Krankenscheinen. Sie erinnert sich nicht genau an alle Einzelheiten und hat das Gefühl auf die Fragen nicht die Antworten geben zu können, die wirklich zählen, wenn sie an Dr. Theissen denkt.

Als Elke das erste Mal diesen silbernen Löffel sah, der aussieht wie ein langer Entenschnabel, war ihr nicht klar, wie kalt und fremd er sich anfühlen würde. Wie die Muskeln über dem Steißbein sich erschreckt zusammenziehen, während der Doktor zwischen ihren Beinen „Entspannen Sie sich, bitte!“ murmelt, als ob das eine Hilfe wäre.Bei ihrem ersten Besuch bei Dr. Theissen waren der Metallschnabel und sie bereits gut miteinander bekannt, aber die Anspannung, wenn der kalte Gegenstand in ihre Vagina geschoben wurde, war noch da. Vielleicht begann ihr tiefes Vertrauen zu dem Doktor damit, dass er immer das Spekulum anwärmte. Es sind ja oft die kleinen Dinge, das warme Metall gegen den Schreck, das bestärkende Lächeln der Sprechstundenhilfe, wenn man unsicher hinter dem Umkleidevorhang hervorkommt, die einen großen Unterschied machen, besonders wenn man ohne Unterhose mit gespreizten Beinen auf einem Stuhl sitzen muss. 

Als sie das erste Mal schwanger alleine auf der Liege lag und den Doktor anschaute, während er ihr stolz das neue Ultraschallgerät zeigte, das nun zur Routineuntersuchung dazugehörte, fragte er nicht mehr nach dem Franz, der eh nie zu den Untersuchungen mitgekommen war. Später in der Schwangerschaft, als ihr blaues Auge nicht mehr hinter Sonnenbrille und klebrigem Abdeckstift zu verstecken war, bat er sie nach der Untersuchung noch einmal Platz zu nehmen. Sie sprachen über den Franz und die Schläge, er hörte ihr lange zu, antwortete ruhig und gleichmäßig, während sie sich mit dem Taschentuch die Nase rieb, bis die Haut auf der Oberlippe brannte.

Das Baby begann sich zu bewegen und sie hatte Angst, dass der Kummer ihr Kind wie in einem Schraubstock festklemmen würde. Unter ihrem Kleid wurden kleine Beulen sichtbar, als ob ein Tierchen unter dem Stoff entlangkriechen würde. Der Doktor versicherte ihr beruhigend, dass die Angst und der Streit dem Baby noch nicht geschadet hätten, aber dass ein Tritt oder Faustschlag in den Bauch schlimme Konsequenzen haben würde. Sie wüsste eben nicht wohin, sagte sie dem Doktor, in der Gastwirtschaft könne sie so schwanger nicht arbeiten und ohne Geld mit dem Baby, da blieb eben nur der Franz. „Passen Sie auf sich und Ihr Kind auf“, hatte Dr. Theissen zum Abschied gesagt und ihr die Hand gedrückt.

Bei der zweiten Schwangerschaft saß sie wieder weinend in seinem Sprechzimmer, er reichte ihr Taschentücher und wartete ab, bis sie sprechen konnte. Als sie ihm sagte, dass sie dieses Kind auf keinen Fall bekommen könne, nickte er nur. Der Franz dürfe auf keinen Fall mitbekommen, dass sie schwanger sei, hatte Elke gesagt und von ihrem heimlichen Beschluss erzählt, den Franz zu verlassen. Als Dr. Theissen von einer Beratung sprach, hatte sie nur vehement mit dem Kopf geschüttelt. Sie würde niemandem von dem Franz erzählen und die Gefahr, dass er von dem Abbruch erfahren würde, sei viel zu groß. Er hatte sie nachdenklich angeschaut und ihr dann für die nächste Woche einen Termin gegeben.

1976: Im Februar 1976 verabschiedet eine aus den Regierungsparteien SPD und FDP zusammengesetzte Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU ein Strafrechtsänderungsgesetz. Dieser Neuentwurf des § 218 führt eine Indikationsregelung ein und setzt so das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter um, versucht jedoch so nahe wie möglich an der Fristenlösung zu bleiben. Abtreibung bleibt verboten, jedoch werden in § 218a Ausnahmefälle durch Indikationen geregelt, die den Abbruch straffrei machen. Die medizinische Indikation erlaubt den Abbruch bei Gefährdung der Schwangeren oder bei nicht behebbarer Schädigung des Kindes; die kriminologische Indikation erlaubt einen Abbruch, falls die Schwangerschaft Folge einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist; die Notlagenindikation basiert auf der Abwendung einer Notlage der Schwangeren. Dabei können beispielsweise finanzielle, psychische oder soziale Gründe den Ausschlag für eine Notlage geben. Am 21. Juni 1976 treten die in § 218 formulierte Indikationenregelung in Kraft, zudem die in § 219 festgelegten weiteren den Schwangerschaftsabbruch betreffenden Regelungen, wie zum Beispiel das Verbot der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

Die Äbtissin Hildegard von Bingen sah die Haselnuss nicht wie in der Volkstradition überliefert als Symbol für die Liebe, sondern als Zeichen der Wollust. Hildegard war eine Benediktinerin, anders als die Memminger Kreuzherren, die der Ordensgemeinschaft der Augustiner angehörten und in Memmingen ein Kloster und ein Spital bauten. Der Maximiliansbau am Hallhof wurde auf dem Gelände dieses ehemaligen Kreuzherrnklosters gebaut und 1857 als Gericht eingeweiht, seinen Namen trägt das weiße Traditionsgebäude nach dem damaligen bayrischen König Maximilian II.

In dieses Landgericht wurden für den Prozess gegen Dr. Theissen, von den in der Anklage schriftlich genannten und zum Prozessauftakt namentlich verlesenen 146 Frauen, zur Beschleunigung des Verfahrens nur 75 Frauen zur Zeugenaussage vorgeladen. Die Vorladung erfolgte, selbst wenn die Frauen den ausführlichen Fragebogen in der Hoffnung ausgefüllt hatten, einer Zeugenaussage zu entgehen. 28 der aufgeführten 146 Frauen waren aus der Türkei, Italien, Griechenland und Jugoslawien nach Deutschland migriert, von diesen Frauen wurden jedoch deutlich mehr aufgefordert persönlich als Zeuginnen vor Gericht zu erscheinen. Sie wurden intensiver und bohrender befragt, mussten Auskünfte über ihr früheres Leben außerhalb Deutschlands geben und wurden mit allerlei Fragen konfrontiert, die nur wenig zum Prozessgeschehen beitrugen. Der Vorsitzende Richter fragte beispielsweise eine Zeugin nach den verschiedenen Anbaugebieten in der Türkei, genauer gesagt nach der exakten Ausbreitung der Haselnusszone.

Vor dem Gericht stehen Frauen mit spitzen schwarzen Hüten, auf ihren Schildern steht „Hexenjagd 1989. Willkommen im Mittelalter.“ Das Stimmengewirr ist laut und überwältigend, zwischendurch Trillerpfeifen. Die Frauen mit den Hexenhüten lachen offen. Elke schwitzt unter ihrer hellblauen Polyesterbluse, aber es ist das anständigste Kleidungsstück, das sie hat und sie hofft, dass man den Schweiß nicht riechen wird.

Sie ist früh dran, in dem Schreiben stand, dass sie unbemerkt in den Sitzungssaal gelangen kann, wenn sie sich eine Viertelstunde vor dem Termin vor dem Zimmer 133 einfindet. Sie steht in der Nähe der Demonstrantinnen und schaut sich um. Wenn sie jetzt das Gericht betritt, wissen sowieso alle, dass sie als Zeugin geladen ist, denkt sie nervös. Da kommen zwei junge Frauen in eleganten Hosenanzügen und drei Männer im Anzug den Weg entlang, offensichtlich möchten sie zum Gericht. Sie reden miteinander, als Elke ihnen hinterherläuft und mit ihnen durch den Eingang im Landgericht verschwindet. Der Lärm der Demonstrantinnen ebbt hinter den dicken Mauern des alten Gebäudes ab.

Der Flur ist gefüllt mit eifrig redenden Menschen, die im Begriff sind, den Sitzungssaal zu verlassen. Am Anfang durfte die Öffentlichkeit noch dabei sein, aber jetzt ist sie für die Vernehmungen ausgeschlossen, sagt der ältere Herr, der sie von Zimmer 133 zum Gerichtssaal geführt hat. Sie stehen etwas abseits und warten bis sich die Menschenmenge den Gang hinab verstreut hat. Er hält ihr die Tür auf und sie betritt den Saal. Ihr gegenüber sitzen leicht erhöht drei Männer in schwarzen Roben, zwei von ihnen haben bereits graue Haare. Ein anderer Mann weist ihr den Platz zu, auf den sie sich setzen soll. Das Parkett knarzt unter ihren Füßen, als sie durch den Raum geht. Es kommt ihr unnatürlich laut vor. Sie geht an Dr. Theissen vorbei, der aufblickt und sie anschaut. Er sieht müde aus, trotzdem fühlt sie sich bestärkt davon, dass zumindest der Doktor schräg hinter ihr sitzt. Der Richter in der Mitte begrüßt sie und stellt sich und die anderen vor, aber sie hört kaum hin. Der Stuhl, auf dem sie sitzt, ist weich gepolstert und trotzdem hat sie das Bedürfnis hin und her zu rutschen. Aber der Polsterstoff kratzt an ihrer Hose, wenn sie sich bewegt und sie hat Angst, dass sie dabei sonderbare Geräusche macht. Die nächsten zwei Stunden wird sie von den Staatsanwälten und den drei Richtern ausgefragt.

Ja, sie ist verheiratet, aber das Scheidungsverfahren läuft, ihr Mann war gewalttätig. Sie hat ein Kind, einen Sohn. Sie ist nicht fremdgegangen. Nein, sie weiß ganz genau, dass das Kind von ihrem Mann war. Ihre erste Regelblutung hatte sie mit 15 Jahren, den ersten Geschlechtsverkehr mit 17 Jahren. Manchmal müssen die Richter sie auffordern lauter zu sprechen und ihre Aussagen zu wiederholen, wenn sie besonders intensiv auf ihre Hände geschaut hat. Sie sieht die Richter nicht an, während sie von den Schlägen berichtet, der Angst.

Warum hat sie das zweite Kind nicht ihrer Mutter geben können? Warum ist sie nicht mit zwei Kindern vor dem gewalttätigen Mann geflohen? Gab es keine weiteren Verwandten, die das zweite Kind hätten nehmen können? Hat sie in der Gaststätte gefragt, ob sie auch mit einem zweiten Kind dort arbeiten könne? Warum hat sie ihren Mann nicht angezeigt? Hat der Doktor sie auf Beratungsangebote hingewiesen? Was hat der Doktor gesagt, als er ihre blauen Flecke gesehen hat?

Sie hat das Gefühl, dass mit jeder Frage weitere Hautschichten von einer gerade verheilten Wunde abgetragen werden. Anfangs ist es nur unangenehm, aber je weiter die Vernehmung verläuft, desto tiefer dringen die Fragen. Die schwarzgekleideten Männer picken wie Krähen in ihr offenes Fleisch und sie merkt erst, als die Befragung beendet ist, dass ihre Wangen voller Tränen sind. Sie sagt nicht Auf Wiedersehen, als sie aus dem Sitzungssaal stolpert.

Vor dem Gericht wartet ihre Mutter mit Dennis auf der Rückbank. Sie sieht wütend aus und besorgt, als Elke sich auf den Beifahrersitz fallen lässt. Abends liegt sie in ihrem ehemaligen Kinderzimmer, ein winziger Raum, der inzwischen eine Art Gästezimmer mit Spielzeug für das Enkelkind geworden ist. Sie konnte heute nicht alleine in ihrer Wohnung sein. Dennis liegt bereits schlafend in dem Kinderbett, als ihre Mutter kommt und ihr eine Tasse Kräutertee bringt. Sie streicht ihr über den Kopf, bevor sie aus dem Zimmer geht. Elke sitzt auf ihrem alten Bett und studiert das Muster der gelblichen Tapete, während sie versucht so leise wie möglich zu weinen, damit Dennis nicht wach wird.

1988: Das öffentliche Interesse an dem Prozess in Memmingen führte auf Antrag der Grünen im September 1988 und nach Prozessende im Mai 1989 zu einer aktuellen Stunde im Bundestag. 1989 ist die Debatte aufgeheizt und von unzähligen empörten Zwischenrufen geprägt. Die Grünen-Politikerin Jutta Oesterle-Schwerin sagt in ihrem Redebeitrag: „Denn eines darf bei aller Empörung über den speziellen Prozess in Memmingen nicht vergessen werden: Ermöglicht wurde den bayerischen Richtern ihr Treiben durch den immer noch bestehenden § 218. Wer den § 218 nicht angreifen will, der sollte sich über Memmingen nicht aufregen.“ Darauf antwortet der CSU-Politiker Norbert Geis: „Unsere Rechtsordnung muß, will sie sich nicht selbst aushebeln, auch das Recht des noch nicht geborenen Kindes auf Leben schützen. Unsere Rechtsordnung ist verpflichtet, es dem Arzt und der Schwangeren nicht allein zu überlassen, ob ein Kind ein Recht auf Leben hat.“

Aus Rücksicht auf die Frauen hatten sich informierte Medien in den Monaten vor Prozessbeginn im Sommer 1988 noch zurückgehalten, doch im Juni 1988 gingen Dr. Theissen und Magdalena Federlin, eine seiner Patientinnen, an die Öffentlichkeit. Daraufhin begann der Presserummel und das öffentliche Interesse stieg in den Monaten des fortlaufenden Prozesses immer stärker an. Insgesamt zeigte sich die Presse weitestgehend solidarisch mit dem Angeklagten und seinen Patientinnen; Namen, persönliche Daten und intime Informationen wurden kaum nach außen getragen. Die Debatte um den § 218 wurde in diesen Monaten immer schärfer und polarisierter geführt.

Am 28. Dezember 1988 läuteten in zahlreichen katholischen Kirchen Deutschlands die Glocken von den Türmen, um der abgetriebenen Kinder zu gedenken. Veranlasst wurde dieser Protest mit Kirchenglocken von dem Fuldaer Bischof Johannes Dyba, der den symbolträchtigen 28. Dezember auswählte, den „Tag der unschuldigen Kinder“, der an den Kindermord von Bethlehem durch den König Herodes erinnern soll.

Am 5. Mai 1989, nach neunmonatiger Verhandlung, unzähligen Zeitungsartikeln, Presseerklärungen, Stellungnahmen, Demonstrationen für und gegen Abtreibung, wurde in Memmingen das Urteil gegen Dr. Theissen verkündet.

Auf dem Gehweg vor dem Landgericht sind Kaugummiflecken zu sehen, dunkel ergraut und beinahe eins mit dem Pflaster geworden. Elke denkt daran, dass all diese Kaugummis einmal in unbekannten Mündern hin und her geschoben, bis zur Geschmacklosigkeit durchgekaut wurden und dann, als das Kaugummi so hart war, dass es beim Kauen beinahe dem Kiefergelenk wehtat, wurde es ausgespuckt und durch die Schuhe unzähliger Passanten in den Asphalt hineingetreten. Sie ist sehr früh dran an diesem Tag im Gericht, um die Urteilsverkündung gegen Dr. Theissen nicht zu verpassen.

Dennis kickt neben ihr einen kleinen Stein über den Gehweg, ihre Mutter hat einen Arzttermin, deswegen muss Elke ihn mitnehmen. Warum sie unbedingt zurück in das Landesgericht wolle, nachdem sie dort so erniedrigt worden war, hatte ihre Mutter sie heute morgen gefragt. Elke wusste keine Antwort und selbst jetzt, wo sie wieder durch die Eingangstür des Gerichts geht, ist sie unsicher, weswegen sie hier ist. Vielleicht um Dr. Theissen Respekt zu erweisen, an ihrer tiefen Dankbarkeit hat sich auch nach der Zeugenaussage nichts geändert. Oder um noch einmal aus eigenem Willen den Richtern im Sitzungssaal gegenüberzusitzen. Als sie die Entscheidung getroffen hatte an der Urteilsverkündung teilzunehmen, fühlte sie sich ruhiger, die gleiche Unvermeidlichkeit wie damals, als sie mit schmerzendem Kopf auf dem Fußboden neben dem Kinderbett gelegen hatte und sich sicher war den Franz zu verlassen.

Elke bekommt einen Platz in der letzten Reihe des Publikums, Dennis muss auf ihrem Schoß Platz nehmen. Sie ist besorgt, dass er von ihrer Anspannung angesteckt wird, aber er kuschelt sich an ihren Hals und schläft ein, während der Richter spricht. Dieses Mal ist Elke nicht im direkten Blickfeld der Richter, von denen einer nicht mehr auf der Bank sitzt. Der jüngste der drei hatte vor einigen Jahren seiner Freundin eine Abtreibung ermöglicht und musste, nachdem diese Information öffentlich wurde, wegen Befangenheit aus dem Prozess ausscheiden. Das stand in der Zeitschrift, die sich Elke extra deswegen gekauft hatte. Stattdessen wurde er durch eine Richterin ersetzt.

Elke hört aufmerksam zu. Dieses Mal ist sie nicht so aufgeregt, vielleicht liegt es auch an dem schweren, schlafenden Kind auf ihrem Schoß, seinem ruhigen Ein- und Ausatmen. Sie beobachtet die Richter und die Staatsanwälte und schaut den Rücken von Dr. Theissen an. Er hatte erschöpft ausgesehen, als er den Sitzungssaal betrat und zu seinem Platz ging. Das Blitzlichtgewitter der anwesenden Fotografen hatte mehrere Minuten gedauert. Eine Frau war zu Dr. Theissen gegangen und hatte ihm einen Strauß rote Tulpen gereicht, dann betrat das Gericht den Raum.

In den letzten Wochen, nachdem etwas Zeit nach ihrer Vernehmung verstrichen war, hatte Elke begonnen den Prozess in der Zeitung zu verfolgen, hatte von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft gelesen, vor Wut gezittert, als sie las, dass diese den Grund für die Abtreibungen der Frauen als Selbstverwirklichung bezeichneten und keine einzige Notlage anerkannten. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 Jahre und 6 Monate Gefängnis gefordert. Sie hoffte, dass dem Doktor das Ausmaß dieser Strafe erspart bleiben würde.

Der Vorsitzende Richter spricht mit strenger Stimme, das Gericht hält in etwas mehr als der Hälfte der Fälle eine Notlage der Patientinnen zumindest für möglich. Elke versteht die Kriterien nicht, nach denen das Gericht diese Entscheidung trifft, aber ihr Fall wird als Notlage gewertet. Sie denkt an die goldene Armbanduhr ihrer Großmutter, den Strafbefehl, der gültig wurde, aber sie hat keine Kraft mehr, sich über die verschiedenen Bewertungen der Gerichte zu wundern. Der Richter liest das Urteil vor, zieht alle Register, klingt höhnisch und spöttisch, wenn er über den Angeklagten spricht. Dr. Theissen wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und zu und einem Berufsverbot von 3 Jahren verurteilt.

Während der Begründung raunt es immer wieder im Zuschauersaal, der Richter schimpft, er trägt immer wütender seinen Text vor. Die Atmosphäre ist so angespannt, dass Dennis aufwacht. Er setzt sich hin und quengelt leise, gerade als der Vorsitzende Richter zu einem weiteren Redeschwall ausholt. Richter Barner ruft zornig „Wer hat da ein Radio oder ein Kind dabei?“ Schweigen im Saal. Elke schaut auf Dennis, der sie erschreckt anschaut. Der Richter schreit „Gehen Sie raus!“ und im Zuhörerraum regt sich Widerspruch. Nun schaltet sich der andere Richter ein und besteht mit ruhigerer Stimme darauf, dass Mutter und Kind den Saal verlassen. Elke nimmt Dennis auf den Arm, sie steht auf, schaut dem Vorsitzenden Richter direkt ins Gesicht. Er scheint sie nicht zu erkennen. Die Zuschauer protestieren jetzt lautstark, während sie, ohne sich umzuschauen, mit Dennis aus dem Sitzungssaal geht.

Zum Hexenturm von Memmingen geht man vom Gericht drei Minuten nordwärts. Sein Fundament auf Sand hat ihn in den vielen Jahrhunderten seit seiner Errichtung in eine gewaltige Schieflage gebracht. Würde man heute auf den Turm klettern und einen Stapel Karteikarten in den Wind halten, so flögen diese Karten in der Stadt umher, bis sich das Papier in Wind und Wetter aufgelöst hätte.

Die Erzählung

In einer Liste der in Deutschland am häufigsten vorkommenden Nachnamen steht „Hoffmann“ an zehnter Stelle. Da ist die Statistik sehr genau. Die offizielle Zahl der gebärfähigen Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, ist in Deutschland seit zehn Jahren mit ungefähr 60 von 10 000 Frauen im internationalen Vergleich sehr niedrig. Aber hier ist die Statistik nicht genau. Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüche haben im Gegensatz zu Namensstatistiken wahrscheinlich relevante Dunkelziffern, denn das Thema ist mit Scham behaftet und wird noch immer tabuisiert. Was sagen diese Zahlen aus, wenn sie nicht mit Biografien verbunden werden?

Als am 9. September 1988 am Landgericht Memmingen der Prozessauftakt im Verfahren gegen den Frauenarzt Dr. Theissen beginnt, ein Gerichtsprozess der neun Monate dauern und Mediengeschichte schreiben soll, wird die Anklageschrift vor versammeltem Publikum und den anwesenden Medien verlesen. Als Zeuginnen werden auch 146 Frauen mit vollständigen Namen öffentlich genannt, bei denen Dr. Theissen einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt hatte. Die Verteidigung hatte zuvor vergeblich versucht mit Anträgen die Privatsphäre der Zeuginnen zu schützen und eine solche öffentliche Verlesung der Namen zu verhindern.

Auf dieser Liste wird der Name Elke Hoffmann nicht zu finden sein. Er ist fiktiv. Wer die Würde der betroffenen Frauen bewahren will, die von der Memminger Justiz unfreiwillig in die Öffentlichkeit gezerrt wurden, der kann sich der Mittel der Literatur bedienen und so aus den zahlreichen überlieferten Dokumenten eine Elke Hoffmann hervortreten lassen, die eine der Frauen hätte sein können. So wird beispielhaft ein Schicksal geschildert, das nicht hinter Zahlen verborgen bleibt, und so eine falsche Kultur der Scham – zumindest im Reich der Imagination – überwinden kann.

Die Autorin

Berit Glanz, Jahrgang 1982 hat Theaterwissenschaft und Skandinavistik in München, Stockholm und Reykjavík studiert. Seit 2010 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere Skandinavische Literaturen der Universität Greifswald.

2016 war Berit Glanz Finalistin beim 24. open mike in Berlin, 2017 hat sie sowohl den Hauptpreis des Literaturpreis Mecklenburg-Vorpommern als auch den Publikumspreis des Wettbewerbs gewonnen. Ihr Debütroman wird im Herbst 2019 bei Schöffling (Frankfurt) erscheinen.

Mehr über Berit Glanz: www.beritglanz.de

Die Illustratorin

Raphaela Buder, Jahrgang 1987, ist Illustratorin und Comic-Zeichnerin. Sie studierte an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein und an der Universität der Künste Berlin. Seit Abschluss ihres Master-Studiums 2015 arbeitet sie freiberuflich für Magazine, Zeitungen, Unternehmen und Agenturen.

Ihr Comic-Debut „Die Wurzeln der Lena Siebert“ erschien 2015 im Mairisch Verlag und wurde mit dem Afkat-Graphicnovel-Förderpreis und dem ICOM-Preis ausgezeichnet. Raphaela Buder lebt und arbeitet in Berlin.

Mehr über Raphaela Buder: raphaelabuder.blogspot.com

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