Tiergartenmord: Russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“ erklärt

Die Bundesregierung hat auf das Urteil im Berliner Tiergartenmord reagiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Auftrag zu dem Mord von staatlichen russischen Stellen kam.
+++ Update, 16.40 Uhr: Als Konsequenz aus dem Berliner Mordurteil gegen einen Russen erklärt die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Deutschland zu „unerwünschten Personen“. Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew am Mittwoch bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt erklärt worden, sagte Außenministerin Annalena Baerbock* in Berlin. Ein solcher Schritt kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich.
Moskau sieht Urteil zu Tiergartenmord als „politisch motiviert“
+++ Update, 14.10 Uhr: Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, hat das Urteil zum Tiergarten-Mord als „politisch motiviert“ kritisiert. „Wir halten dieses Urteil für eine voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, welche die ohnehin schwierigen deutsch-russischen Beziehungen erheblich belastet“, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Botschafters.
Zuvor hatte das Berliner Kammergericht einen russischen Angeklagten wegen der Ermordung eines Georgiers im Kleinen Tiergarten in Berlin im August 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Auftrag zu dem Mord von staatlichen russischen Stellen kam. Netschajew bezeichnete diese Einschätzung des Gerichts als „absurd“ und erklärte, im gesamten Verfahren sei diese Sichtweise „vermischt mit antirussischen Stimmungen“ in die Öffentlichkeit getragen worden.
Kammergericht Berlin: Staatlichen russischen Stellen hätten Mord in Auftrag gegeben
Das Berliner Kammergericht erklärte hingegen in seinem Urteil, die staatlichen russischen Stellen hätten den Angeklagten Vadim K. angewiesen, das Opfer als Vergeltungsmaßnahme zu „liquidieren“. Bei dem Opfer handelt es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer während des zweiten Tschentschenienkriegs zwischen 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und daher von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind und Terrorist betrachtet wurde.
Der Verurteilte K. ist der Karlsruher Behörde zufolge ein früherer Oberst des russischen Geheimdienstes FSB, der für die Tat mit einer Alias-Identität über Umwege nach Berlin reiste. Nach Überzeugung der Richter wurde das Verbrechen „akribisch“ durch in Berlin stationierte Helfer vorbereitet.
Lebenslange Haft im Prozess um Tiergartenmord
Erstmeldung vom Mittwoch, 16.12.2021, 11.40 Uhr: Berlin - Im Prozess um einen mutmaßlichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park in der Hauptstadt erschossen hatte. Der Fall belastet auch die deutsch-russischen Beziehungen schwer.
Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Die Verteidigung des Beschuldigten forderte Freispruch.
Prozess um Tiergartenmord: Fall wurde vor Staatsschutzsenat verhandelt
Bei dem Opfer handelt es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer während des zweiten Tschentschenienkriegs 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind betrachtet wurde. Der Angeklagte ist demnach ein früheren Oberst des russischen Geheimdiensts FSB, der eigens für die Tat mit einer Aliasidentität über Umwege nach Berlin reiste.
Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Verbrechen am 23. August 2019 in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Auf das Opfer waren drei Schüsse aus einer Pistole mit Schalldämpfer abgegeben worden, vor der Tat hatte sich der Angeklagte laut Anklage dem Getöteten in dem Park im Zentrum von Berlin von hinten auf einem Fahrrad genähert.
Der Fall wurde vor einem Staatsschutzsenat verhandelt. Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Die russische Seite wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück*. (sot mit dpa/afp) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA