1. Startseite
  2. Panorama

Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein: Angeklagter gesteht tödlichen Schuss 

Erstellt:

Von: Sarah Neumeyer

Kommentare

Der Angeklagte im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiters in Idar-Oberstein hat die Tat gestanden.

Bad Kreuznach – Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht* hat der Angeklagte die Tat gestanden. „Ich bereue sie zutiefst“, erklärte der 50-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Bad Kreuznach in einer schriftlichen Stellungnahme, die von seinem Anwalt verlesen wurde. Erklären könne er sich sein Handeln bis heute nicht. Er sei sich der Schwere der Tat bewusst und bitte die Angehörigen des 20 Jahre alten Opfers um Entschuldigung.

Am Abend des tödlichen Zwischenfalls in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) vor rund einem halben Jahr habe er zu viel getrunken „und die Sicherung ist durchgebrannt“, berichtete der Angeklagte. Er habe bereits sieben bis acht Halbliter-Dosen Bier intus gehabt und sich an einer Tankstelle mit weiterem Bier eindecken wollen. Dort habe er sich von dem Verhalten des Tankstellen-Mitarbeiters provoziert gefühlt, weil der Mann ihn wiederholt auf die Maskenpflicht hingewiesen habe und ihm kein Bier verkaufen wollte.

 Prozess um Tötung von Tankstellenmitarbeiter: Angeklagter entschuldigt sich bei Familie des Opfers

Er sei ohne Bier weggegangen und habe sich an einer anderen Tankstelle mit drei bis vier Halbliter-Dosen versorgt und diese zu Hause getrunken. Dabei habe er sich immer mehr über das gerade erlebte Verhalten des Tankstellen-Mitarbeiters aufgeregt. Er habe einen geladenen Revolver aus seinem Nachttisch geholt und sei erneut zu der Tankstelle gefahren mit dem Entschluss, den Angestellten erneut in einen Streit zu verwickeln und zu erschießen.

Im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiters im Streit um die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. (Archivbild)
Im Prozess um die Tötung eines Tankstellenmitarbeiters im Streit um die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz hat der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. (Archivfoto) © Christian Schulz/dpa

Die Anklage wirft dem 50-Jährigen neben Mord an dem 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter das unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.

Tödlicher Schuss auf Tankstellenmitarbeiter: Angeklagter von Corona-Maßnahmen „zermürbt“

Zum Zeitpunkt der Tat sei er von den Einschränkungen „zermürbt“ gewesen, heißt es in der Stellungnahme. Er habe ihnen die Schuld für den Tod seines Vaters gegeben. Dieser habe 2020 unter Halluzinationen wegen einer schweren Krankheit Suizid begangen. Seine Mutter, die vom Vater beim Suizid von einer Kugel am Kopf getroffen worden sei, habe er wochenlang nicht im Krankenhaus besuchen können. „Für diese Kontaktverbote konnte ich kein Verständnis aufbringen“, hieß es in der Erklärung. Auch finanziell sei er in seinem Beruf als selbstständiger IT-Entwickler hart getroffen worden, da Aufträge auf Eis gelegt worden seien.

Seine „einseitige Informationsgewinnung“ über das Coronavirus im Internet habe seine ablehnende Haltung gegenüber den Maßnahmen noch verstärkt. Durch die „Ohnmacht“, die er empfunden habe, sei er immer weiter in eine „depressive Verstimmung“ geraten. Regelmäßige Besuche in Foren hätten zudem seine Gewaltbereitschaft genährt. Dennoch sei er der Überzeugung, dass er die Tat nüchtern nicht begangen hätte. In einer ersten Polizeivernehmung hatte der Angeklagte die Vorwürfe bereits gestanden, schwieg danach aber. Bis Mitte Mai sind noch elf weitere Termine angesetzt. (dpa/AFP) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion