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Böllerverkauf-Verbot an Silvester: Starker Rückgang von Unfällen

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Von: Sandra Kathe

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Laut der Hochrechnung einer Krankenkasse gab es zum vergangenen Jahreswechsel 40 Prozent weniger Notfälle nach Silvester-Unfällen als vor der Pandemie.
Laut der Hochrechnung einer Krankenkasse gab es zum vergangenen Jahreswechsel 40 Prozent weniger Notfälle nach Silvester-Unfällen als vor der Pandemie. © Patrick Pleul/dpa

Die Zahl der Silvesterunfälle ist mit der Pandemie deutlich gesunken. Um Kliniken zu entlasten hat die Politik erneut ein Verkaufsverbot für Feuerwerk ausgesprochen.

Update vom Donnerstag, 30.12.2021, 12.00 Uhr: Nach einer Hochrechnung der Krankenkasse Barmer ist die Zahl der Krankenhausaufnahmen nach Silvesterunfällen in der Pandemie um rund 40 Prozent zurückgegangen. Während im Zeitraum zwischen dem 29.12.2019 und dem 02.01.2020 deutschlandweit noch 6200 Menschen wegen zu viel Alkohol oder Unfällen mit Feuerwerk stationär behandelt werden mussten, seien es im selben Zeitraum des Folgejahres nur noch 3800 Fälle gewesen.

Die meisten Krankenhausaufnahmen habe es der Statistik zufolge aufgrund von Verletzungen durch Feuerwerkskörper gegeben. Die Barmer berichtet von rund 4000 Vorfällen um den Jahreswechsel 2019/2020. Im vergangenen Jahr wurden noch 2500 Menschen mit Verletzungen behandelt worden. Die Zahl alkoholbedingter Klinikbehandlungen habe sich ebenfalls halbiert. Das auch für dieses Jahr ausgesprochene Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk hat das Ziel, diese Entwicklung auch zum Jahreswechsel 2021/2022 fortzuführen, um die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser zu entlasten.

Entlastung der Kliniken: Gericht bestätigt Verbot von Böllerverkauf an Silvester

Erstmeldung vom Mittwoch, 29.12.2021, 15.45 Uhr: Frankfurt/Berlin – Wegen verschiedener Beschwerden hat sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem wegen der Corona-Pandemie* beschlossenen Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk beschäftigt - und das Verbot auch in zweiter Instanz bestätigt. Demnach ist das per Bundesverordnung erlassene Verbot Silvesterfeuerwerk zu verkaufen rechtsgültig. Auch das Verwaltungsgericht in Berlin hatte das Böllerverkaufsverbot bereits bestätigt.

Begründet wurde die Entscheidung mit dem Umstand, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Corona-Pandemie stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege in der Folgenabwägung deshalb.

Auch zum zweiten Jahreswechsel während der Corona-Pandemie ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk untersagt worden.
Auch zum zweiten Jahreswechsel während der Corona-Pandemie ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk untersagt worden. Mit der Maßnahme sollen die ohnehin stark belasteten Kliniken vor zahlreichen Verletzten bewahrt werden. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Verbot von Feuerwerksverkauf: Gericht lehnt Beschwerde von Händlern ab

Gegen das Verkaufsverbot waren Pyrotechnikhersteller und -händler sowie ein Käufer vorgegangen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte daraufhin entschieden, dass die Regelung in der Sprengstoffverordnung zu dem Verkaufsverbot nicht zu beanstanden sei. Die Maßnahme sei geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verletzten Menschen zu verringern.

In der Silvesternacht kommt es immer wieder zu schweren Unfällen beim Abschießen von Silvesterfeuerwerk. Beim Jahreswechsel 2019/2020 berichtete allein die Feuerwehr Frankfurt von über 300 Einsätzen im Stadtgebiet. Bei besonders beliebten Feierplätzen wie dem Eisernen Steg waren bereits in Vor-Corona-Zeiten Zutrittsbeschränkungen, in einigen Stadtteilen auch Böllerverbote* notwendig gewesen. Um Verletzte zu verhindern und damit zusätzlichen Druck für die Krankenhäuser und Rettungsdienste zu verhindern, wurde bereits vergangenes Jahr der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in ganz Deutschland verboten.

Böllerverkaufsverbot wegen Corona: Polizei in Bayern kontrolliert an den Grenzen

In einigen Regionen Deutschlands sorgt dies jedoch auch für Probleme. So seien etwa in den grenznahen Gebieten Bayerns bereits etliche Deutsche beim Schmuggeln von illegalen Feuerwerkskörpern aus Tschechien erwischt worden. „Wir stellen dieses Jahr im Vergleich zu 2020 eine deutliche Zunahme fest“, sagte ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Selb in Oberfranken. Im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie beobachtet die Bundespolizei in Selb, Waidhaus und Waldmünchen nahe der deutsch-tschechischen Grenze jedoch keine Steigerung.

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Die Silvesterparty und die Böllerei sind nicht grundsätzlich verboten. Doch es gibt Einschränkungen.*

Beinahe täglich würden derzeit Böller sichergestellt, die vor allem auf grenznahen Märkten gekauft würden. Das große Problem dabei: Bei den Feuerwerkskörpern handelt es sich häufig um Fälschungen oder Modelle, die besonders gefährlich seien. Wer mit illegalen Böllern erwischt wird, muss mit Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz rechnen. Außerdem müssen Verursacher die aufwendige Vernichtung der Böller bezahlen.

Böllern trotz Verkaufsverbot: Viele Produkte aus Tschechien und Polen sind illegal und gefährlich

Allein am Dienstag wurden in dem Bereich in drei Fällen junge Leute mit mehreren Kilogramm Feuerwerkskörpern erwischt. Am gleichen Tag fanden Schleierfahnder bei Furth im Wald bei drei Kontrollen 30 Kilogramm verbotene Böller, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. Oft seien es Gelegenheitskäufer, etwa Pendler aus Tschechien, die etwas mitbrächten oder Privatleute, die für sich selbst oder für einige Freunde einkauften, sagte der Bundespolizeisprecher. Teils würden die Täter die Ware aber auch weiterverkaufen.

Auch in Polen ist traditionell ganzjährig der Verkauf von Feuerwekrskörpern erlaubt, sodass Menschen aus den Grenzregionen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sich auch hier regelmäßig mit ausländischen Produkten eindeckten. Auch hier bereiten sich die Einsatzkräfte zum Jahreswechsel verstärkt auf Kontrollen vor. (ska mit AFP/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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