Silvester 2021: Diese Corona-Regeln müssen Feiernde zum Jahreswechsel beachten
Corona hat Einfluss auf Silvester 2021. Zum Jahreswechsel gelten Kontaktbeschränkungen, auf die Sie beim Feiern achten müssen. Die Regeln im Überblick.
Update vom Dienstag, 21.12.2021, 19.30 Uhr: Nach Weihnachten sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen bundesweit auf maximal zehn Menschen begrenzt werden. Am Dienstag (21.12.2021) gab Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem Corona-Gipfel mit den Ländern bekannt, dass die Regelung ab dem 28. Dezember gelten solle.
Mit Blick auf Silvester sagte Scholz: „Es ist derzeit nicht mehr die Zeit für Partys und gesellige Abende in großer Runde.“ An Silvester und Neujahr gälten Versammlungsverbote, ebenso sei der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt. Für Ungeimpfte bleiben die harten Beschränkungen, die bereits jetzt schon gelten.

Silvester: Corona-Regeln für den Jahreswechsel 2021/2022
Erstmeldung vom Dienstag, 21.12.2021, 14.30 Uhr: Frankfurt am Main – Während Silvester 2020 befand sich Deutschland im sogenannten harten Lockdown. Dies betraf vorwiegend die Geschäfte, welche schließen mussten. Zunächst gelockerte Vorschriften wurden im Zuge dessen aber auch für den Jahreswechsel wieder zurückgenommen. Für Silvester und den Neujahrstag sah der Beschluss vom 13. Dezember 2020 ein An- und Versammlungsverbot vor. Der Verkauf von Pyrotechnik wurde ebenfalls generell verboten.
Werden diese Regeln auch in diesem Jahr gelten? Bund und Länder beraten am 21. Dezember 2021 erneut über Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Böllerverbot an Silvester 2021: Was gilt im eigenen Garten?
Um es vorweg zu nehmen: Auch in 2021 gelten die Bestimmungen, wie wir sie aus 2020 kennen. Das bedeutet, dass am Silvester- und Neujahrstag ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gilt. In dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 heißt es weiter: „Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden Publikums-trächtigen Plätzen.“ Was jedoch heißt das für den heimischen Garten oder die Hofeinfahrt? In diesem Fall kommt es auf die Regelungen der jeweiligen Bundesländer an. Aktuell gibt es jedoch nur vereinzelt Verbote, was das Böllern nahe Innenstädten angeht.
Zum Verkauf von Pyrotechnik heißt es in dem Beschluss weiter: „Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.“
Kontaktbeschränkungen: Darf Silvester 2021 zu Hause gefeiert werden?
Natürlich darf das neue Jahr trotzdem gefeiert werden, auch hier gelten allerdings Regeln bzw. einzuhaltende Kontaktbeschränkungen. Dazu heißt es im Beschluss: „In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.“ Bundesweit gelten nun „strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Doch wie gestalten sie diese Beschränkungen? „Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken.“ Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Als ein Haushalt gelten demnach „Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft“, auch dann, wenn sie einen unterschiedlichen Wohnsitz haben. Sofern an den Feierlichkeiten ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, gelten die Kontaktbeschränkungen nicht. (lz)