Rente und Steuer: Diese neue Funktion erleichtert jetzt die Steuererklärung
Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Doch nun soll ein neues Angebot die Steuererklärung in der Rente erleichtern. Was dahinter steckt.
Frankfurt – Auch während sie in Rente sind, müssen zahlreiche Rentnerinnen und Rentner in Deutschland weiterhin Steuern zahlen. Die Aufforderung zur Abgabe einer alljährlichen Steuererklärung erfolgt schließlich durch das Finanzamt. Um diese zu vereinfachen, wurde nun ein neues Verfahren entwickelt.
Die Veränderungen betreffen das bundesweite Steuerportal der deutschen Steuerverwaltungen namens Elster. Anstatt verschiedene Anlagen bei der Steuererklärung abzuarbeiten, müssen Rentnerinnen und Rentner in dem System von nun an nur noch ein paar Fragen beantworten.
Rente in Deutschland | |
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Einführung: | 22. Juli 1889 |
Renten-Arten: | Grund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente |
Anzahl der Rentenversicherten insgesamt: | 25.840.734 (Stand: April 2022) |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung |
Rente in Deutschland: Neue Online-Funktion vereinfacht die Steuer
Es handelt sich dabei um den Service „einfachElster“, der seit Anfang April genutzt werden kann. Dieses Programm richtet sich an Personen, die ihre Rente oder Pension in Deutschland erhalten. Wie auf der offiziellen Website des Online-Finanzportals für Steuern erklärt wird, werden Nutzerinnen und Nutzer in diesem Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geleitet und müssen Fragen unter anderem zu Spenden, Arztrechnungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten. Somit soll die Erstellung für Rentner:innen deutlich vereinfacht werden.
Die Anmeldung zur vereinfachten Steuererklärung erfolgt online auf der Website von „einfachElster“. Die Rentnerinnen und Rentner müssen dort zunächst eine Zugangsnummer beantragen. Nachdem dies geschehen ist, wird wenige Tage später eine Kennnummer per Post zugestellt. Diese und die jeweilige Identifikationsnummer eröffnen anschließend den Zugang zum Portal. Ab 2022 treten zudem einige Änderungen bei der Rente in Kraft – das betrifft unter anderem die Altersgrenze und den Rentenbetrag.

Rente und Steuer: Wer ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Doch nicht alle Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Betrag liegt im Jahr 2022 für Alleinstehende bei 9984 Euro pro Jahr, für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Darüber informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, ab wann man bereits im Ruhestand ist.
Seit 2005 stieg der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2005 begann dies bei 50 Prozent, im Jahr 2020 lag dieser bereits bei 80 Prozent. Ab 2020 erhöht sich der steuerpflichtige Teil nur noch um einen Prozentpunkt. Das bedeutet, dass die Rente ab dem Jahr 2040 grundsätzlich voll versteuert wird. Laut der Deutschen Rentenversicherung müssen allerdings nicht alle Rentnerinnen und Rentner dann auch zwangsläufig Steuern zahlen. Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen sogenannte „Rentenfreibetrag“. Dies ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Video: Ab Juli 2022 steigen die Renten in Deutschland
Mit Blick in die Zukunft beschäftigen sich viele Menschen mit ihrem Ruhestand und bevorzugen dabei eine Frührente. Doch Experten erklären, warum sich auch ein später Eintritt in die Rente lohnen kann.(Alina Schröder)