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Rente: Wie viel bleibt von der Brutto-Rente übrig? Mit diesen Abzügen müssen Sie rechnen

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Von: Tanja Koch

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Wie viel von der Brutto-Rente abgezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wie viel von der Brutto-Rente abgezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. © Hans-Jürgen Wiedl / dpa

Die Frage, ob die eigene Rente ausreichen wird, beschäftigt viele Menschen, die künftig in Rente gehen. Diese Abgaben werden von der Brutto-Rente abgeführt.

Berlin – Wie viel Rente erwartet mich, wie hoch sind die Abzüge? Das fragen sich viele Menschen, die bald in den Ruhestand eintreten. Eigentlich klärt der jährliche Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die Höhe der zu erwartenden gesetzlichen Rente auf. Doch der Betrag auf dem Schreiben ist die Brutto-Rente.

Ähnlich wie beim Lohn gibt es zwei Arten von Abzügen, mit denen Rentner:innen rechnen müssen: Steuerabgaben und Sozialabgaben. Wie hoch diese ausfallen, hängt maßgeblich von der Höhe der Rente ab und in welchem Jahr sie beginnt.

Rente: So hoch sind die Abzüge im Bereich der Steuer

Wie viele Steuern Rentner:innen konkret zahlen müssen, sollten sie am besten bei ihrem Finanzamt erfragen. Doch es gibt einige Anhaltspunkte, um sich selbst ein Bild über die Versteuerung der eigenen Rente zu verschaffen. Seit 2005 wird, so erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website, ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.

Der Satz steigt mit jedem Jahr. 2005 lag er bei 50 Prozent. Wer 2022 in die Rente eintritt, muss 82 Prozent seiner Bezüge versteuern. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 muss die gesamte Rente versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle gesetzlichen Renten, Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen sowie der berufsständischen Versorgungswerke.

Ebenfalls von Bedeutung ist der Grundfreibetrag. Demnach gibt es im Jahr 2022 erst Steuerabzüge ab einer Rente von 9984 Euro pro Jahr und Person. Die durchschnittliche Altersrente, die laut der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2020 bei 1012 Euro lag, übersteigt diesen Grundfreibetrag aufgrund des steuerpflichtigen Anteils von 82 Prozent derzeit nicht. In diesem Fall müssen Menschen in Rente keine Steuererklärung abgeben. Wer doch Steuern zahlen muss, kann wie auch während der Erwerbstätigkeit verschiedene Dinge bei der Steuererklärung angeben, um die Abzüge von der Rente zu mindern.

Sozialabzüge auf die Rente: Wer muss Versicherungsabgaben zahlen?

Zusätzlich müssen die meisten Rentner:innen Abgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wie hoch diese sind, hängt von einem bundesweit einheitlichen Beitragssatz ab, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.

Die Abgabe für die Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Diese tragen jeweils zur Hälfte der oder die Rentner:in selbst sowie die Rentenversicherungsträger. Die Pflegeversicherungsabzüge von 3,05 Prozent (für Kinderlose 3,4 Prozent) gehen in voller Höhe von der bezogenen Rente ab. Die Abzüge müssen nicht von Rentenbeziehenden überwiesen werden: Sie werden von der Deutschen Rentenversicherung einbehalten sowie an die entsprechenden Kassen abgeführt.

Auch auf Betriebsrenten werden Sozialabzüge angerechnet, die Krankenversicherungsbeiträge sogar in voller Höhe von 14,6 Prozent. Der Freibetrag beträgt 164,50 pro Monat. (tk)

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