Heizkostenzuschuss, Bürgergeld & Co.: Wer mehr Geld bekommt
Die Ampelregierung möchte die Bevölkerung durch zahlreiche Entlastungspakete unterstützen: Wer im Januar 2023 davon profitiert.
Frankfurt/Berlin – Zahlreiche Haushalte in Deutschland erhalten im Dezember 2022 und Januar 2023 die angekündigte Unterstützung für die gestiegenen Preise in zahlreichen Bereichen. „Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht“, teilt diesbezüglich das Bundesfinanzministerium mit.
Von den Entlastungspaketen profitieren Rentnerinnen und Rentner, Singles und Familien jedoch unterschiedlich stark: ein Überblick der Preisbremsen, Soforthilfen und Boni.
Entlastungspakete: Diese Hilfen kommen im Januar 2023
- Gaspreisbremse: Für Privathaushalte gibt es ab dem 1. Januar eine Deckelung beim Gaspreis. Das bedeutet: Für 80 Prozent des Gesamtverbrauchs im Vorjahr dürfen maximal zwölf Cent pro Kilowattstunde berechnet werden. Dabei ist der September der Stichmonat. Die übrigen 20 Prozent sollen vom jeweiligen Versorger zum „Normalpreis“ abgerechnet werden dürfen.
Mieterinnen und Mieter, welche keinen direkten Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben, bekommen die Gaspreis-Erstattung allerdings erst bei der darauffolgenden Jahresheizkosten-Abrechnung. - Strompreisbremse: Für Privathaushalte gibt es ab dem 1. Januar auch eine Deckelung beim Strompreis. Das bedeutet: Für 80 Prozent des Gesamtverbrauchs im Vorjahr dürfen maximal 40 Cent je Kilowattstunde berechnet werden. Auch in diesem Fall gilt der September als Stichmonat. Die restlichen 20 Prozent sollen vom jeweiligen Versorger zum „Normalpreis“ abgerechnet werden dürfen.
- Bürgergeld: Hartz IV heißt ab dem 1. Januar Bürgergeld. Die Reform sieht vor, dass der Regelsatz um rund 50 Euro auf 502 Euro im Monat angehoben wird. Die Freibeträge bei Hinzuverdiensten steigen außerdem von 20 auf 30 Prozent. Alle Informationen, beispielsweise zum Antrag oder der Höhe, finden Sie hier.
- Wohngeld: Ab 1. Januar steigt zudem das Wohngeld in Deutschland. „Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat“, teilt die Bundesregierung mit.
- Zweiter Heizkostenzuschuss: Angesichts der starken Preissteigerungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung die Entlastungszahlungen für rund zwei Millionen Menschen mit kleinem Einkommen aufstocken. Wann genau der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt wird, steht jedoch noch nicht endgültig fest. Ursprünglich war eine Auszahlung Ende 2022 geplant, nun steht eine Auszahlung Ende Januar oder Anfang Februar 2023 im Raum.

Entlastungspakete: Diese Hilfen gab es im Dezember 2022
- Energiepauschale: Rentnerinnen und Rentner haben bereits im Dezember 2022 die Energiepreispauschale erhalten. Die Überweisung umfasst 300 Euro, die einkommensteuerpflichtig sind. Datum der Überweisung durch die Deutsche Rentenversicherung ist der 15. Dezember. Seniorinnen und Senioren bekommen die Zahlung, da sie nicht im ersten Entlastungspaket, was im September ausgezahlt wurde, enthalten waren.
- Gas-Soforthilfe: Im Dezember 2022 wurden bereits einige Gas-Soforthilfen ausgezahlt. Diese variieren in der Höhe je nach Anbieter und Vertragskonstellation. Alternativ wird die Soforthilfe mit dem Gas-Jahresverbrauch verrechnet. Mieterinnen und Mieter profitieren von der Gas-Soforthilfe allerdings erst bei der kommenden Jahresabrechnung des Anbieters.
Verbraucher von Erdgas und Wärmekunden sollen grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, welche einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.
(tu mit dpa/AFP)