1. Startseite
  2. Panorama

9-Euro-Ticket: Was bedeutet das für das Job-Ticket?

Erstellt:

Von: Lea-Sophie Mollus

Kommentare

Zahlreiche Menschen stehen an einem Bahnsteig an einem Zug.
Seit es das 9-Euro-Ticket gibt, ist der Ansturm auf Busse und Bahnen immens. © Sebastian Gollnow/dpa

Seit Anfang Juni ist das 9-Euro-Ticket auf dem Markt. Viele Menschen haben aber zusätzlich auch ein Jobticket. Was ändert sich nun?

Frankfurt – Für den Weg von Zuhause zur Arbeit gibt es verschiedene Möglichkeiten: Manche gehen zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad, andere nehmen das Auto und wieder andere nehmen die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch. Letztere haben die Möglichkeit, mit einem Jobticket relativ günstig von A nach B zu kommen, denn viele Arbeitgeber:innen unterstützen ihre Mitarbeitenden finanziell.

Seit Anfang Juni gibt es nun auch das 9-Euro-Ticket, das Personen nicht nur ermöglicht, von ihrem Zuhause zur Arbeit und wieder zurückzukommen, sondern sich in ganz Deutschland mit dem Nahverkehr fortzubewegen. Viel günstiger geht es kaum – oder? Zeitweise waren sogar drei komplett kostenfreie Monate im Gespräch. Doch was für Auswirkungen hat das 9-Euro-Ticket für Inhaber:innen eines Jobtickets?

Das gilt für das 9-Euro-Ticket
Ab wann und wie lange gilt das Ticket?Planmäßig verfügbar ab dem 1. Juni für drei Monate
Wo gilt das Ticket?Bundesweite Gültigkeit, keine regionale Einschränkung
Für wen gilt das Ticket?Keine Beschränkung auf Personengruppen, Abo-Inhaber erhalten eine Erstattung
Was kostet das Ticket?9 Euro pro Monat

9-Euro-Ticket: Welche Vor- oder Nachteile es für Menschen mit Jobticket hat

Für Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gibt es beim Jobticket zwei Möglichkeiten: Entweder kaufen Arbeitgeber:innen monatlich das Ticket, oder erstatten den Arbeitnehmer:innen die monatlichen Kosten zurück. Beides ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei möglich – nämlich wenn das Jobticket zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.

In den Monaten Juni, Juli und August gilt das 9-Euro-Ticket. Wer bereits ein Jobticket hat, muss sich laut Pressemitteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern aber nicht ärgern, denn: Das Jobticket wird automatisch zum 9-Euro-Ticket. Das bringt eine preisliche Veränderung mit sich. Inwiefern diese von Arbeitgeber:innen an Arbeitnehmer:innen weitergegeben wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.

Jobticket wird zum 9-Euro-Ticket und bringt Mitarbeitenden Vorteile

Für Arbeitgeber:innen, die ihren Mitarbeitenden das Jobticket finanzieren, bedeutet das in diesem Zeitraum: weniger Kosten, aber mehr Aufwand. Denn die Steuerfreiheit bleibt nur bestehen, wenn die Zuschüsse die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen – also für Juni, Juli und August neun Euro. Liegen die Zuschüsse darüber, wird der Überschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das Ganze muss dann also entsprechend bei der Lohnsteuererklärung angegeben werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert.

Da das Jobticket als Sachbezug gilt – insofern es zusätzlich zum auszuzahlenden Lohn gewährt wird –, und in den Monaten Juni, Juli und August durch das 9-Euro-Ticket günstiger ist, ist in diesem Zeitraum also der Spielraum für Sachbezüge höher. Die Differenz kann nun in Form von Gutscheinen oder ähnlichem an die Arbeitnehmer:innen ausgezahlt werden – da die Freigrenze bei 50 Euro liegt, sind es also 41 Euro, die den Mitarbeitenden zugutekommen.

9-Euro-Ticket für Beschäftigte mit Jobticket: Mehr Aufwand für Arbeitgebende

Gibt das Unternehmen den finanziellen Vorteil durch das günstigere 9-Euro-Ticket nicht weiter, haben die Arbeitnehmer:innen immerhin den Vorteil, im ganzen Land mit dem Ticket fahren zu können. Dabei müssen sie sich jedoch auf volle Züge einstellen. Doch Achtung: Nicht in jedem Zug ist das 9-Euro-Ticket gültig.

Arbeitgeber:innen bereitet das 9-Euro-Ticket im Vergleich zum Jobticket zwar ein wenig mehr Aufwand, für Arbeitnehmer:innen bietet es aber nur Vorteile. (Lea-Sophie Mollus)

Auch interessant

Kommentare