Volksverhetzung auf Sylt? Was den jungen Menschen wegen der Nazi-Parolen droht

Junge Menschen grölen rassistische Parolen auf Sylt. Nun ermittelt die Polizei. Ein Anwalt sagt, welche Strafen für die Täter infrage kommen.
Ein Video, das eine Gruppe junger Leute zeigt, die in einem Lokal in Sylt rassistische Parolen zur Melodie von „Làmour Toujours“ grölen, hat in den sozialen Medien für Aufsehen gesorgt. Das Staatsschutz-Kommissariat der Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei Flensburg gibt bekannt, dass im Zuge der Untersuchungen möglicherweise weitere Verdächtige identifiziert werden könnten, die im Video nicht zu sehen sind.
Die SPD-Politikerin Sawsan Chebli kommentiert das Video aus Sylt am Abend des 23. Mai auf X mit: „Und sie fühlen sich so sicher“. Sören Grigutsch, ein Strafrechtler, äußert gegenüber BuzzFeed News Deutschland, von IPPEN.MEDIA, dass dies möglicherweise daran liegen könnte, dass der „eventuell notwendige Strafverteidiger auf jeden Fall bezahlt werden kann“.
Welche Strafe den jungen Menschen nach den rassistischen Parolen drohen könnte
Grigutsch erklärt, dass die skandierten Parolen im schlimmsten Fall als Volksverhetzung (§ 130 StGB) eingestuft werden könnten. Personen über 21 Jahren könnten dafür Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren drohen. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren könne je nach Entwicklungsstand das Jugendstrafrecht oder das strengere Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Für Jugendliche (zwischen 14 und 17 Jahren) gelten andere Strafen, aber es handele sich um dieselbe Straftat.
„Es besteht ein gewisses Spannungsfeld zur grundgesetzlich abgesicherten Meinungsfreiheit“, sagt der Anwalt. Es sei erlaubt, die Meinung zu vertreten und zu äußern, dass keine Ausländer in Deutschland leben sollten. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 müssen bestimmte Begleitumstände vorliegen, um einer Äußerung den „notwendigen volksverhetzenden Charakter zu verleihen“. Beispielsweise, wenn sie dazu aufrufe, Hass zu schüren oder Gewalt oder Willkür gegen Teile der Bevölkerung zu fördern.
Dies ist ein Artikel von BuzzFeed News Deutschland. Wir sind ein Teil des IPPEN.MEDIA-Netzwerkes. Hier gibt es alle Beiträge von BuzzFeed News Deutschland.
Mehr zum Thema: Der AfD-Politiker Andreas Winhart wurde nicht wegen Volksverhetzung verurteilt
Volksverhetzung: „Schnell in dem Strafmaß, das zur Eintragung ins Führungszeugnis führt“
Der Strafrechtler sagt gegenüber BuzzFeed News Deutschland: „Hier wird man in beide Richtungen argumentieren können“. Er fügt hinzu: „Letztlich bleibt aber immer das Risiko, dass Staatsanwaltschaft und später Gericht der Auffassung sind, dass diese Begleitumstände gegeben sind und eine Volksverhetzung vorliegt.“ Liege eine Volksverhetzung vor, sei man „schnell in dem Strafmaß, das zur Eintragung ins Führungszeugnis führt.“
Wer eine Nazi-Parole mitsinge und dann wegen Volksverhetzung verurteilt werde, den erfasse das Bundeszentralregister. Je nach Höhe des Strafmaßes könne es auch zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen. Die Grenze liege hier bei 90 Tagessätzen für Geldstrafen und bei drei Monaten für Freiheitsstrafen, was bei Volksverhetzung bereits erreicht wäre, so der Anwalt.
„Alles, was darüber hinaus geht, erscheint im Führungszeugnis“, so Grigutsch. „Sie gelten dann als vorbestraft.“ Ein solches Führungszeugnis müsse beispielsweise bei Bewerbungsverfahren, bei Funktionen in Sportvereinen oder bei bestimmten behördlichen Genehmigungen vorgelegt werden.
Was also tun, wenn um einen herum Personen, wie bei dem Vorfall auf Sylt, „Ausländer raus!“ oder „Deutschland den Deutschen singen? Der Anwalt rät: „Ich würde stets dazu raten, die Polizei zu rufen und oder zu dokumentieren und dann eine Strafanzeige zu stellen“. Ob man selbst eingreifen und auf das Problem hinweisen sollte, dass es sich nicht nur um einen Scherz handelt, hängt von der Situation ab. „Droht eine Eskalation, sollte man dies stets vermeiden.“