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Luise (12) ist tot: Medienrechtler kritisiert Behörden für Zurückhalten von Informationen

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Von: Karolin Schäfer

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Die Ermittlungsbehörden halten sich mit Details zum Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg zurück. Das stößt vielerorts auf Kritik.

Freudenberg – Auch nach einer Woche sorgt der gewaltsame Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen für Entsetzen. Zwei Mädchen im Kindesalter haben die Tat gestanden und befinden sich nun in Obhut des Jugendamtes.

Die Ermittlungsbehörden halten sich zum Schutz der mutmaßlichen Täterinnen mit Details zum Tatgeschehen und Motiv bedeckt. Solche Angaben „können auch auf Nachfrage derzeit nicht veröffentlicht werden“, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz. „Dem stehen der Persönlichkeitsschutz der Familie des getöteten Kindes und die Persönlichkeitsrechte der kindlichen Tatverdächtigen, sowie deren Familien, entgegen.“

Luise (12) ist tot: Medienrechtler kritisiert Behörden für Zurückhalten von Informationen

Medienrechtler Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund sieht das kritisch. „Über die Motive und das Tatgeschehen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zu informieren, halte ich für nicht tragfähig. Dafür ist die Tat zu spektakulär“, erklärte der Professor gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Der Schutz der mutmaßlichen Täterinnen ist zu achten, kann hier aber nicht jegliche Information ausschließen, zumal sie ja bereits gestanden haben.“

Kerzen und Blumen liegen in einem Wald im südlichen Nordrhein-Westfalen. Luise war am 11. März 2023 mit zahlreichen Messerstichen getötet worden.
Kerzen und Blumen liegen in einem Wald im südlichen Nordrhein-Westfalen. Luise war am 11. März 2023 mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. © Oliver Berg/dpa

Zwar sei der Persönlichkeitsschutz bei Minderjährigen deutlich höher anzusiedeln als bei Erwachsenen. Auch der Schutz der Identität der Mädchen sei zweifellos gerechtfertigt, betonte Gostomzyk. Allerdings seien Informationen über die Tat etwas anderes, räumte er ein.

Luise (12) aus Freudenberg ist tot: Öffentliches Interesse ist „erheblich“

„Ich glaube nicht, dass das vor Gericht Bestand haben würde, weil die Tat so erschütternd und einzigartig ist – das öffentliche Interesse also erheblich. Es ist demnach nicht gerechtfertigt, jede Information darüber zurückzuhalten, sofern die Persönlichkeitsrechte angemessen geschützt werden“, sagte Gostomzyk.

Die Behörden können in einem laufenden Verfahren Informationen zurückhalten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Spätestens mit Abschluss der Untersuchung falle dieser Grund aber weg, so der Medienrechtler. „Und auf der anderen Seite stehe eben der rechtliche Belang des öffentlichen Interesses an Informationen.“ Gostomzyk geht davon aus, dass die Behörden bei Abschluss der Ermittlungen eine Pressekonferenz geben. „Wenn nicht, könnten die Medien ihren Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen.“ Schon jetzt tauchen in den sozialen Medien zahlreiche Falschmeldungen zum Tod von Luise auf. Kriminalbeamte vergleichen das mit einer Hexenjagd. (kas/dpa)

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