Kinderzuschlag statt Hartz 4: Wer Anspruch auf den Zuschuss hat

Deutschland bietet Familien mit niedrigem Einkommen finanzielle Möglichkeiten. Hierzu gehört neben dem Kindergeld auch ein Kinderzuschlag.
Frankfurt – Einige Familien in Deutschland haben Probleme, sich und ihre Angehörigen zu versorgen. Der Staat bietet verschiedene finanzielle Möglichkeiten, um in solchen Fällen zu helfen. Beispielsweise gibt es Kindergeld, eine Befreiung der Kita-Gebühr, Unterstützung für Schulmaterialien, Wohngeld und auch einen Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird.
Grob gesagt können alle Eltern Kinderzuschlag beantragen, wenn das eigene Einkommen zwar für sie selbst, aber nicht für den Unterhalt der oder des Kindes reicht. Doch nicht jede Familie ist für den Zuschuss berechtigt. Ein Überblick, welche Anforderungen gelten und ob Hartz-4-Beziehende einen Anspruch haben.
Individuelle Begutachtung: Wem alles ein Kinderzuschlag zusteht
Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ein Mindestbruttoeinkommen von 900 Euro bei Paaren und 600 Euro für Alleinerziehende festgelegt. Zudem muss das Kind im selben Haushalt wohnen und muss Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten. Auch notwendig ist, dass das Kind jünger als 25 und ledig ist. Alle Anforderungen im Überblick:
- Das Kind lebt im selben Haushalt
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) wird für das Kind erhalten
- Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende)
- Zusammen mit dem Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld wäre genug Geld für den Unterhalt der Familie vorhanden
- (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag: Voraussetzungen für einen Anspruch
Jedoch gibt es noch weitere Voraussetzungen für einen Zuschuss: Beispielsweise beeinflusst das Vermögen die Ablehnung oder Bewilligung des Antrages. Dazu gehören unter anderem Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Kunstgegenstände, Immobilien- und Grundeigentum. Außerdem werden andere Einkommensquellen beachtet: Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und BAföG sind relevant. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, ist auch von Wohnkosten, Familiengröße und Alter der Kinder abhängig.
Der BA bietet einen Rechner, um herauszufinden, ob jemand Anspruch hat und wie hoch dieser ausfällt. Übrigens: Hartz 4 und Kinderzuschlag lassen sich nicht gleichzeitig beziehen. Die Bundesagentur hat ein hierfür ein Rechenbeispiel aufgestellt:
Beispielrechnung
Bei einer Paarfamilie (Doppelverdiener) mit 2 Kindern und einer Warmmiete von etwa 700 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 2.400 bis etwa 3.900 Euro (ungefähr 1.900 bis 2.800 netto) betragen (Kinder: 2 und 8 Jahre).
Bei einer Warmmiete von etwa 1.000 Euro, darf das Bruttogehalt rund 2.900 bis etwa 4.400 Euro (ungefähr 2.200 bis 3.100 netto) betragen (Kinder: 2 und 8 Jahre).
Kinderzuschlag bringt weitere Vorteile mit sich: Kita-Befreiung, Wohngeld und mehr
Jede und jeder, der den Kinderzuschlag erhält, hat Anspruch auf Extraleistungen. Dabei ist es irrelevant, ob die vollen 209 oder weniger bezogen werden. Dies kann eine große Unterstützung sein. Denn beispielsweise entfällt die Kita-Gebühr und es kann ein Wohngeld bezogen werden. Auch sogenannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe“, auch Bildungspaket genannt, helfen aus. Hier ist beispielsweise ein Zuschuss für ein Mittagessen in Schule oder Kita enthalten. Auch 156 Euro für Schulmaterialien gehören dazu. Das Bildungs- und Teilhabepaket enthält laut Familienministerium folgende Hilfen:
- Eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege
- Mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
- 156 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr
- Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind
- Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung
- Kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege
- Monatlicher Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro.
(Fee Halberstadt) Es gibt im Jahr 2022 einige Veränderungen für Familien in Bezug auf das Kindergeld und den Kinderbonus, nämlich mehr Unterstützung. Ein Überblick.