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Psyche, Tatwaffe, Kindheit: Das ist über Amokläufer Philipp F. bekannt

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Von: Lia Stoike

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Am Donnerstagabend fielen in einem Gemeindezentrum der Zeugen Jehovas in Hamburg Schüsse. Nun steht fest, wer der Amokläufer war.

Hamburg – Im Hamburger Stadtteil Groß Borstel ist es am Donnerstagabend zu einem Amoklauf gekommen. Der Täter verschaffte sich während einer Veranstaltung der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas offenbar durch ein Fenster Zutritt zum Gebäude und schoss auf die Menschen. „Dieser Amoklauf wurde von dem 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Philipp F. begangen“, heißt es jetzt vonseiten er Polizei während einer Pressekonferenz am Freitagmittag.

Amoklauf in Hamburg: Das ist über Täter Philipp F. bislang bekannt

Philipp F. war bis vor einem Jahr ein Mitglied der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas. Er habe die Glaubensgemeinschaft freiwillig, aber offenbar nicht im Guten verlassen. Er war ledig, lebte und arbeitete seit 2014 in Hamburg, wuchs aber in Bayern auf, heißt es weiter. Der 35-Jährige war seit dem 12. Dezember 2022 als Sportschütze legal in Besitz einer Waffe. Diese Pistole des Modells, Heckler und Koch P30, war auch die Tatwaffe. Verfahren oder Strafanzeigen gegen den Hamburger gab es laut Staatsanwaltschaft Hamburg es nicht.

Polizisten vor Gebäude von Jehovas Zeugen in Hamburg
Gegen 21.00 Uhr begann am Donnerstagabend der Täter das Feuer in einem Gemeindezentrum. Er erschoss sieben Menschen und sich selbst. © Elias Bartl

Amoklauf in Hamburg: Was vom Täter bekannt ist

Er wurde ebenfalls tot im Gebäude der Zeugen Jehovas aufgefunden. Neben ihm lag eine Waffe. Offenbar richtete er nach dem Amoklauf seine Waffe gegen sich selbst, bei Eintreffen der Einsatzkräfte. Alle Details auf einen Blick:

Bereits im Januar 2023 anonymer Hinweis: Philipp F. hatte laut Absender psychische Krankheit

Bereits im Januar 2023 bekam die Waffenbehörde einen anonymen Hinweis beziehungsweise eine Warnung von einer bis heute unbekannten Person vor Philipp F., in Form eines Schreibens. Hier hieß es, dass der Täter unter psychischen Problemen litt, ohne, dass dies ärztlich diagnostiziert sei. Philipp F. habe sich davor geweigert, so der anonyme Absender. Eine gewisse Wut des Amokläufers gegen religiöse Anhänger sei in dem Schreiben erwähnt worden, insbesondere gegen Jehovas Zeugen und seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Polizeipräsident betont es habe „keine Rechtsgrundlage für psychologisches Gutachten gegeben“

Ralf Martin Meyer, Hamburger Polizeipräsident, sagt in der Pressekonferenz: „Die Kollegen sind dem Hinweis nachgegangen, haben sich ein Bild gemacht und am Ende der Maßnahmen gesagt, dass sie keine Rechtsgrundlage haben, ein psychologisches Gutachten zu erstellen oder die Waffenerlaubnis zu entziehen.“ Das sei überprüft worden.

Kontrollen reichen nicht aus – Anonymes Hinweisschreiben keine Grundlage für Maßnahmen

Mit Blick auf die Tat können die Kontrollen nicht ausreichend gewesen sein, hieß es allerdings in der Pressekonferenz, mit Blick auf die rechtliche Lage seien sie es aber. Jetzt müsse geschaut werden, was besser gemacht werden kann. „Man muss unterm Strich sagen, dass ein anonymes Hinweisschreiben für sich genommen keine Grundlage ist, auf der man Maßnahmen treffen kann.“ Das sei ein klarer Auftrag an die Politik. Derweil zeigt sich Hamburg erschüttert über die Tat. Ein Augenzeuge filmte alles und äußert sich im Interview zu der Tat. (Lia Stoike)

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