Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein: Mutmaßlicher Täter vor Gericht
Ein 20-Jähriger stirbt, nachdem er einen Mann auf das Tragen einer Maske hinweist. Der mutmaßliche Mörder steht nun vor Gericht.
Bad Kreuznach/Idar-Oberstein – Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Nach einem Hinweis auf die Corona-Maskenpflicht stirbt ein junger Tankstellenmitarbeiter. Das Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz beschäftigt sich von Montag (21.03.2022), 9.00 Uhr an mit dem Fall. Der mutmaßliche Mörder ist ein 50-Jähriger. Er soll den 20-Jährigen in Idar-Oberstein im Landkreis Birkenfeld erschossen haben.
Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte am 18. September an der Tankstelle Bier kaufen wollte. Eine Maske trug er dabei zunächst nicht, sodass es zu einer Diskussion mit dem Studenten gekommen sei, der als Aushilfe an der Tankstelle arbeitete. Daraufhin soll der Masken-Verweigerer die Tankstelle verlassen, kurz darauf aber mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zurückgekehrt sein. Er habe sie an der Kasse heruntergezogen, kurz mit dem 20-Jährigen gesprochen, einen Revolver aus der Hosentasche gezogen und den Tankstellenmitarbeiter mit einem Kopfschuss getötet. Wochenlang prägte die Trauer das Leben in Idar-Oberstein.
Mord von Idar-Oberstein: Täter gibt an, sich von Infektionsschutz-Auflagen belastet gefühlt zu haben

Vor dem Hintergrund, dass der Täter laut Staatsanwaltschaft „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ handelte, befasst sich nun das Gericht mit dem Fall. Der Angeklagte, der bislang nicht polizeibekannt gewesen sei, hatte nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt: Er habe sich seit langem durch die Covid-19-Auflagen wie beispielsweise die Maskenpflicht belastet gefühlt und wollte mit der Tat „ein Zeichen setzen“. Das teile die Anklagebehörde mit. 20 Zeugen, darunter auch Augenzeugen, die sich bei der Tat in der Tankstelle aufgehalten hatten, wurden laut Staatsanwaltschaft von Ermittlern vernommen.

Laut Anwalt des Angeklagten will der selbstständige Softwareentwickler auch im Prozess ein Geständnis ablegen. Strittig könnte dagegen werden, ob die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt sind. Aktuell seien, so Gerichtsangaben, 13 Verhandlungstermine von 21.03. an bis Mitte Mai angesetzt. (tk/dpa)