Demenz und Schwerhörigkeit: Hörgeräte könnten Erkrankung vorbeugen
Eine aktuelle Studie belegt den Zusammenhang zwischen Hörverlust und Demenz-Erkrankung. Deshalb sollte auf ein Hörgerät nicht verzichtet werden.
Frankfurt – Häufig sind ältere Menschen sowohl von Demenz, als auch von einem Hörverlust betroffen. Eine neue Studie zeigt einen Zusammenhang zwischen Schwerhörigkeit und Demenz. Dabei entdeckten Forschende, dass das Tragen eines Hörgerätes eine Demenz-Erkrankung vorbeugen kann.
Ab 55 Jahren nimmt die Schwerhörigkeit stetig zu, das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNO KHC). Bereits im Alter von 65 Jahren ist jede dritte Person auf beiden Ohren schwerhörig. Ohne Hörgerät fällt es ihnen schwer, Gesagtes im Radio und Fernsehen zu verstehen oder Gespräche zu führen. Da sich Betroffene häufig isolieren, kann auch die psychische Gesundheit unter dem Hörverlust leiden.
Neue Studie zeigt: Hörgeräte können Demenz-Erkrankungen vorbeugen
Die im Fachjournal The Lancet Public Health veröffentlichte Studie zeigt, dass das Nichttragen eines Hörgerätes Auswirkungen auf die Entwicklung einer Demenz-Erkrankung haben kann. Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigen Bund tragen nur circa 2,5 Millionen von 15 Millionen schwerhörigen Menschen in Deutschland ein Hörgerät (Stand: 2022). Und das hat laut den Forschenden fatale Folgen.

Hörgeräte als Prävention: Demenz-Studie mit neuen Erkenntnissen
So untersuchte das Forschungsteam 437.704 Menschen im Alter von 40 bis 69 Jahren. In einem Zeitraum von bis zu zwölf Jahren wurde die Probanden erneut untersucht. Alle Personen hatten zum Studienbeginn noch keine Anzeichen von Demenz. Die Ergebnisse zeigten, dass das Risiko an zu erkranken für Personen mit Schwerhörigkeit 42 Prozent höher ist, als für nicht-hörbeeinträchtigte Menschen. Außerdem fanden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler heraus, dass Personen mit Hörgeräten ein ähnlich niedrigeres Risiko hatten, wie Menschen ohne Einschränkungen. Demnach kann ein Hörverlust generell ein Risikofaktor für einen kognitiven Verfall sein.
So erklärte Peter Berlit von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), dass das Nachlassen der Sinnesorgane auch das Demenz-Risiko verstärkt. Jedoch wird ein Seeverlust häufiger bemerkt und von den betroffenen Personen durch eine Brille ausgeglichen. Anders ist es bei den Hörgeräten, die nicht immer getragen werden.
Laut DGN leiden in Deutschland 1,6 Millionen an Demenz (Stand: 2022). Weitere Faktoren für die Entstehung von können psychische Belastungen sein, wie dauerhaft anhaltender Stress. Auch die Ernährung hat einen Einfluss auf die Entstehung der Gedächtnis-Erkrankung. Eine Studie der Universität in Colorado zeigt den Zusammenhang zwischen Fruktose und Demenz. Erste Anzeichen können bereits neun Jahre vor der Diagnose auftreten.
Demenz-Studie zeigt Zusammenhang mit Schwerhörigkeit– wie wird ein Hörgerät beantragt?
Wer schlecht hört, sollte zunächst ein HNO-Arzt oder -Ärztin aufsuchen. Diese können eine Schwerhörigkeit feststellen und ein Hörgerät verordnen. Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden sich Betroffene dann an Hörgeräteakustikerinnen und -akustiker. Diese beraten, welches Hörgerät am besten geeignet ist und passen es individuell an. Meist können die Geräte so lange erprobt und getestet werden, bis das passende gefunden wurde.
Hinweis der Redaktion
Die in diesem Artikel genannten Informationen ersetzen nicht den Gang zu einem Arzt oder einer Ärztin. Nur Fachleute können die richtige Diagnose erstellen und eine geeignete Therapie einleiten. Die Einnahme von Medikamenten oder auch Nahrungsergänzungsmitteln sollte vorher mit einem Arzt oder einer Ärztin abgesprochen werden.
Die Kosten können nach einer Verordnung mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Doch laut Stiftung Warentest werden häufig Geräte angeboten, für die eine hohe Eigenbeteiligung anfällt. Diese wird von der Kassen nicht übernommen. Sprechen Patientinnen und Patienten Hörgeräteakustikerinnen und -akustiker auf Geräte ohne Aufpreis an, können Zusatzkosten jedoch vermieden werden. Bei Hörgeräten zum Vertragspreis ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro zu zahlen. (mima)