Hamburger Gericht erklärt verkürzten Genesungsstatus für verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Hamburg hält den Genesungsstatus für verfassungswidrig und gab damit einem Eilantrag eines Klägers statt. Was das Urteil für Deutschland nun bedeutet.
Hamburg – Der Nachweis der Genesung von einer Coronavirus-Infektion ist neben dem Impfpass das zurzeit einzige Dokument, dass eine Teilnahme an dem weiterhin eingeschränkten gesellschaftlichen Leben erlaubt. Der Aufschrei war auch deshalb besonders groß, als die Gültigkeit fast über Nacht von sechs auf drei Monate herabgesenkt und damit halbiert wurde. Nun hat das Hamburger Verwaltungsgericht einem Eilantrag eines Klägers stattgegeben. Die Verkürzung des Genesenenstatus, so die Richter, sei nicht rechtens und damit habe sie keinen Bestand.
Warum das Gericht die Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig hält, verrät 24hamburg.de* hier.
Von dem verkürzten Genesenenstatus sind alle Bundesbürger mit Ausnahme der Mitglieder des Deutschen Bundestags betroffen. Auch das hatte zur heftigen Kritik nach der im Januar bekannt gewordenen Herabsetzung der Gültigkeit des Genesenennachweises geführt. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA