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Grundsteuererklärung: Wer die Frist versäumt, riskiert bis zu 25.000 Euro Strafe

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Von: Romina Kunze

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Kaum ist das neue Jahr da, wird die Grundsteuer fällig. Die Frist zum 31. Januar sollte unbedingt eingehalten werden.

Frankfurt – Wer ein Eigenheim besitzt, sollte sich den 31. Januar 2023 vormerken. Denn dann wird die Grundsteuer fällig. Mieterinnen und Mieter betrifft das in erster Linie nicht, aber Eigentümerinnen und Eigentümer werden aufgefordert, spätestens bis zu diesem Tag die benötigten Angaben abzugeben.

Ursprünglich war bereits der 31. Oktober 2022 als Stichtag dafür vorgesehen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) signalisierte damals, die Frist verlängern zu wollen, um den Eigentümerinnen und Eigentümern entgegenzukommen. Grund war, dass die wenigsten ihre Erklärungen trotz absehbarer Frist eingereicht hatten. Die zuständigen Bundesländer zogen mit und einigten sich auf eine dreimonatige Verlängerung der Frist. Doch auch die ist bald erreicht.

Grundsteuer 2023: Mahngebühren können zwischen zwei- und fünfstelligen Bereich liegen

Wer seine Grundsteuer bis Ende Januar 2023 nicht fristgerecht eingereicht hat, wird in den Wochen danach sicherlich Post vom Finanzamt erhalten. In dem Mahnschreiben werden die betroffenen Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer an ihre Erklärung erinnert, so Grit Mayer, Sprecherin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe gegenüber der Südwest Presse.

Eine Häuserreihe in einer Stadt
Ob Wohnung oder Haus, Neu- oder Altbau: Wer ein Eigenheim hat, muss in Deutschland Grundsteuer zahlen. (Symbolfoto) © Christoph Hardt/Imago

Möglich ist auch, dass die Verspätung mit einem Säumniszuschlag abgestraft wird. In diesem Fall müssen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer bezahlt werden, und zwar pro angefangenen Monat nach Verstreichen der Frist. Der Mindestbetrag dafür liegt bei 25 Euro. Das heißt: Wird die Erklärung erst im März eingereicht, kommen schon Minimum 50 Euro Säumniszuschlag zusammen. Sofern sich das Finanzamt nicht schon längst vorher gemeldet hat. Aus diesen Angaben ermittelt sich der zu zahlende Grundsteuer Betrag:

Die Zahlung der Mahngebühren befreien Eigentümerinnen und Eigentümer selbstverständlich nicht davon, ihre Grundsteuer-Erklärung nachzureichen; und zwar schnellstmöglich. Wer sämtliche Aufforderungen, Erinnerungen und Mahnung ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall könnten laut Mayer bis zu 25.000 Euro drohen.

Fehlen die benötigten Angaben, schätzt das Finanzamt die Grundsteuer eigenmächtig

Ein weiterer Grund, die Grundsteuer pünktlich einzureichen und spätestens auf die Aufforderungen des Finanzamts zu reagieren, ist die korrekte Berechnung des Eigentums. Geschieht das nicht und Eigentümer:innen bleiben noch immer die benötigten Angaben schuldig, schätzt das Finanzamt eigenständig die Grundsteuer. Das erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) gegenüber der Deutschen Handwerkszeitung. Selten liege solche geschätzten Beiträge im Interesse des Steuerpflichtigen. Selbiges gilt auch für fehlerhafte Angaben. Die Erklärung sollte daher in Ruhe erledigt werden, um unnötige Fehler bei der Grundsteuer zu vermeiden.

Der Grund dafür, dass Ende Januar die Grundsteuer fällig wird, geht auf eine nicht ganz unbestrittene Reform zurück. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige System für veraltet und verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Ab 2025 muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Nach der neuen Auslegung können nun unter Umstände die Grundsteuer auch für bestimmte Gärten gelten. (rku)

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