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Grundsteuer 2022: Steuer-Reform am 1. Juli – Das müssen Eigentümer beachten

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Bei der Grundsteuer 2022 wird der Grundsteuerwert neu berechnet. Ab Juli müssen Eigentümer eine Feststellungserklärung abgeben.

Berlin – Für die Grundsteuer 2022 bekommen Eigentümer und Eigentümerinnen Post. In einer Feststellungserklärung müssen sie Angaben zu ihrem Grundstück machen. Daraus wird die Grundsteuer neu berechnet. Die alte Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer läuft Ende 2025 aus und wird dann rechtswidrig.

Um die Unterlagen der Grundsteuer 2022 rechtzeitig einzureichen, haben die Eigentümer und Eigentümerinnen eine Frist vom 01. Juli bis zum 31. Oktober. Wer diese nicht einhält, muss mit einer Strafe rechnen. Die jeweiligen Berechnungsmodelle unterscheiden sich je nach Bundesland. Um die Formulare für die Grundsteuer 2022 zu verstehen, haben einige Bundesländer Muster und Vorlagen veröffentlicht. Entscheidend für den neuen Wert sind weiterhin Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz der Kommune. Jedoch unterliegt die Berechnung des Grundsteuerwerts einer neuen Vorgabe.

Durch die Grundsteuer-Reform müssen die Besitzer und Besitzerinnen Neuerungen bei den Angaben beachten.
Durch die Grundsteuer-Reform müssen die Besitzer und Besitzerinnen Neuerungen bei den Angaben beachten. © Oliver Berg/dpa

Grundsteuer 2022: Unterschiedliche Modelle je nach Bundesland

Dabei wenden die Bundesländer unterschiedliche Verfahren an. Daher kann sich auch der Arbeitsaufwand für die Grundbesitzer und Grundbesitzerinnen je nach Bundesland unterscheiden. Der Bund gibt zwar ein Modell vor, dieses ist für die Bundesländer jedoch nicht verpflichtend. Hessen hat das Flächen-Faktor-Modell ausgewählt. Bayern beispielsweise hat ein Flächenmodell als Berechnungsgrundlage gewählt. Baden-Württemberg hingegen wendet ein modifiziertes Bodenwertmodell an. Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell zur Berechnungsgrundlage. Für die Höhe der Grundsteuer können der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete sowie Grundstücksart, Grundstücksfläche und das Alter des Gebäudes bundesland-abhängig eine Rolle spielen.

Die Abgabe der Steuererklärung soll vorzugsweise über das Portal „Mein Elster“ erfolgen. Dafür brauchen die User ein Konto. Es kann aber das Gleiche verwendet werden, mit dem auch die Einkommenssteuererklärung gemacht werden kann. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, sind die benötigten Formulare ab dem 01. Juli auf „Mein Elster“ abrufbar. Die Freischaltung des „Mein Elster“-Kontos kann mehrere Monate dauern. Daher sollte man sich zeitnah darum bemühen, wenn man noch kein Konto besitzt. In Bayern ist die Grundsteuererklärung auch in Papierform möglich. In anderen Bundesländern geht das hingegen nur in Härtefällen.

Grundsteuer 2022: Neue Berechnung soll gerechter sein

Die neue Berechnung der Grundsteuer soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Da für die vorige Berechnung teilweise ältere Werte zugrunde gelegt wurden, sahen manche diese als ungerechtfertigt an. Verbraucherschützer und Verbraucherschützerinnen jedoch kritisieren die Neubewertung. Sie finden die zu erteilenden Angaben zu komplex für die Grundbesitzer und Grundbesitzerinnen.

In den nächsten Jahren wird die Grundsteuer zunächst nach dem alten Berechnungsmodell festgelegt. Jedoch werden die Daten des neuen Modells schon ab dem 01. Juli erhoben. Daher brauchen die Finanzämter die Angaben zeitnah. Ab 2025 sollen dann die neuen Modelle zur Anwendung kommen. (Jan Oeftger)

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