Im Gesundheitswesen gilt Impfpflicht: Ohne Nachweis keine Arbeit

Wer im Gesundheitswesen arbeitet, den trifft ab Mitte März eine Impfpflicht. Menschen, die einen solchen Nachweis - geimpft, genesen oder ärztliches Attest - nicht nachweisen, dürfen die Arbeit nicht aufnehmen.
Fulda - Ganz Deutschland diskutiert in diesen Tagen über eine allgemeine Corona-Impfpflicht. In der Pflege wird sie zum 15. März eingeführt. Und das geht in den betroffenen Bereichen bisweilen mit Sorge einher: Bislang sind zwar viele, aber nicht alle Angestellten geimpft oder genesen.
Bis zum 15. März müssen sie jedoch einen Nachweis erbringen, wie fuldaerzeitung.de* berichtet.
Auch am Klinikum Fulda* haben alle Mitarbeitenden bis zu diesem Stichtag die geforderten Nachweise vorzulegen. *fuldaerzeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.