Geldwäsche im großen Stil vor Gericht

Vor dem Landgericht Darmstadt hat ein Prozess gegen drei Männer begonnen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet und rund 40 Millionen Euro gegen Provision ins Ausland transferiert zu haben.
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat drei Männer wegen des Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche angeklagt. Der Prozess gegen das Trio hat am Mittwoch mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Darmstädter Landgerichts begonnen.
Die 34, 45 und 53 Jahre alten Männer sollen nach Angaben der Anklagebehörde im Februar 2021 und davor Einnahmen internationaler Drogenkartelle gegen Provision verschoben haben. So soll der Geldtransfer nach Erkenntnissen der Ermittler:innen zum Teil in bar unter Nutzung von Schmuggelfahrzeugen oder durch Geldkuriere per Flugzeug erfolgt sein. Mitunter sollen aber auch Geldbeträge überwiesen worden sein.
Prozess in Darmstadt gegen mutmaßliche Geldwäscher
Insgesamt sollen die Angeklagten Bilal und Tünay K. Bargeldtransfers in Höhe von rund 40 Millionen Euro (mit-)veranlasst haben. Der weitere Angeklagte Hakan T. aus dem südhessischen Raunheim im Kreis Groß-Gerau soll nach Erkenntnissen der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls Mitglied der Geldwäscheorganisation gewesen sein und über seine Firma diverse Überweisungen getätigt haben. Im Gegensatz zu den beiden Mitangeklagten befindet sich der Raunheimer nicht mehr in Untersuchungshaft.
Bei den beiden 45- und 34-jährigen Angeklagten Bilal und Tünay K., die vor ihrer Verhaftung Ende 2021 in Rotterdam gelebt haben, soll es sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft um „Führungsmitglieder einer internationalen Geldwäscheorganisation“ handeln. Diese soll darauf spezialisiert gewesen sei, Erlöse aus Geschäften mit Betäubungsmitteln internationaler Drogenkartelle wie dem Kavac-Clan in Montenegro zwischen den Beteiligten grenzüberschreitend zu transferieren.
Geldwäsche: Trio soll kriminelle Vereinigung gebildet haben
Hierfür sollen die beiden Angeklagten, bei denen es sich um Onkel und Neffe handelt, Provisionen erhalten haben. Der ältere der beiden gab an, in der Türkei geboren worden, Maler und verheiratet zu sein und sowohl den niederländischen wie den türkischen Pass zu besitzen. Der jüngere äußerte, er sei in den Niederlanden geboren und habe keinen Beruf erlernt.
Der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher teilte zum Prozessauftakt mit, dass es Ende März zwischen dem Gericht, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft eine Erörterung über den Stand des Verfahrens gegeben habe. Dabei hätten die Anwälte der Männer bekundet, dass ihre Mandanten an einer Verständigung interessiert seien, um schneller zu einem Urteil zu kommen.

Darmstadt: Führungsriege einer Geldwäsche-Organisation vor Gericht
Staatsanwalt Moriz Leo Musinowski habe in dem Gespräch geäußert, es handele sich um „ernsthafte Delikte“, die begangen worden seien und die „angemessen“ bestraft werden müssten. Für den mutmaßlichen Haupttäter Bilal K. („Der Direktor“) sei eine Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren ins Gespräch gebracht worden, sagte der Richter. Das Gericht habe bezüglich des Strafrahmens bislang „keine konkreten Vorschläge“ unterbreitet. Nach der Verlesung der Anklageschrift wollten sich die Verfahrensbeteiligten am Mittwochmittag abermals zu einem Erörterungstermin treffen.
Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, der Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, berichtete auf Anfrage der FR, dass auch das Bundeskriminalamt in die Ermittlungen eingebunden gewesen sei. Den Festnahmen seien Telefonüberwachungen und verdeckte Ermittlungen voraufgegangen. Das Verfahren gebe Einblicke in internationale Finanzströme und die Zusammenarbeit verschiedener krimineller Vereinigungen.
Die mit zwei Richtern, einer Richterin und zwei Schöffen besetzte Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess bis Ende September 21 weitere Verhandlungstage angesetzt.