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Frau stirbt im Fahrradkeller: Unter Drogen gesetzt – neun Jahre Haft

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Ihm wurde vorgeworfen, sein Opfer unter Drogen gesetzt und erstickt zu haben. Im Prozess gegen einen 24-Jährigen ist nun das Urteil gesprochen worden.

Hamburg – Eine 20-Jährige stirbt in einem Fahrradkeller in Hamburg – im Prozess um ihren Tod hat das Landgericht den Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt. Der 24-Jährige habe sich des versuchten Mordes durch Unterlassen und des Überlassens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas, am Montag, 23. Mai 2022, in ihrer Urteilsbegründung. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, dass der Libyer die Frau vergewaltigt und ihr aktiv die Atemwege verdeckt habe. Die junge Frau war am 9. oder 10. Januar 2021 durch Ersticken in dem Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses gestorben, in dem sie mit ihren Eltern wohnte.

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Tote Frau im Fahrradkeller: Prozess gegen 24-jährigen in Hamburg

Der Angeklagte sitzt zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude.
Der Angeklagte sitzt zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. © Christian Charisius/DPA

Der Angeklagte habe ihr am Abend des 9. Januars eine Methadon-Tablette und ein krampflösendes Medikament gegeben. Danach hätten beide Geschlechtsverkehr gehabt. Dass dieser gegen den Willen der Frau geschehen sei, sei nicht zweifelsfrei festzustellen, erklärte die Richterin. Danach sei die 20-Jährige bewusstlos geworden, und der Angeklagte habe sie in den Fahrradkeller geschleift. Er habe dabei die Gefährlichkeit des Methadons erkannt, dennoch nicht rechtzeitig Hilfe geholt. Es sei jedoch unklar geblieben, wann er bemerkte, dass sie ohne Hilfe sterben würde. Zugleich sei offen, ob die Frau zu jenem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können. Darum sei die Tat als Mordversuch durch Unterlassen zu bewerten.

Mordversuch durch Unterlassen – Urteil noch nicht rechtskräftig

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Die Staatsanwaltschaft war von einem Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung und einem sexuellen Übergriff ausgegangen. Sie hatte wie die Nebenklage lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (DPA)

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