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Donald Trump muss vor Gericht – Seine Leibwächter sollen Demonstranten angegriffen haben

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Von: Sebastian Richter

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Ex-Präsident Donald Trump hat versucht, eine Vorladung aufzuheben, die ihn zu einer Aussage zwingen würde. Ein Gericht weist seinen Einspruch zurück.

New York – Der ehemalige US-Präsident Donald Trump sieht sich einigen Gerichtsverfahren gegenüber. In einem anderen Prozess soll er jetzt Aussagen – zuvor hatte er versucht, sich dem Zeugenstand zu entziehen.

Worum geht es? Im September 2015 sollen die Leibwächter Trumps bei einer Veranstaltung Demonstranten angegriffen haben. Sie sammelten sich vor dem Trump Tower, um gegen die abfälligen Bemerkungen des republikanischen Kandidaten gegenüber mexikanischen Einwanderern zu protestieren. Trumps Sicherheitsteam soll eingegriffen, die Demonstranten „gewaltsam angegriffen“ und ihre Protestbanner zerstört haben.

Donald Trump muss in den Zeugenstand. Nach über einem Jahr lehnte ein Gericht sein Berufungsverfahren ab. (Archivbild)
Donald Trump muss in den Zeugenstand. Nach über einem Jahr lehnte ein Gericht sein Berufungsverfahren ab. (Archivbild) © Mandel Ngan/AFP

Donald Trump muss in den Zeugenstand – Seine Berufung scheiterte

Trump hatte als Präsident der USA versucht, eine Aussage vor Gericht zu verhindern. Er sollte durch die Vorladung dazu gezwungen werden, im Zivilprozess auszusagen. Das Gericht lehnte seine Versuche ab, 2019 legten Trumps Anwälte Berufung gegen die richterliche Verfügung ein. Sie begründeten ihren Versuch damit, dass ein amtierender Präsident vor Gericht über inoffizielle Handlungen in einer Zivilklage nicht aussagen könne. Das Gericht wies die Berufung als „strittig“ zurück, wie „The Daily Beast“ berichtete. Die Berufung sei „gegenstandslos“, da die Rechte der Beteiligten von der Entscheidung des Gerichts nicht betroffen seien.

„Wir sind erfreut über die Entscheidung der Berufungsinstanz“, sagte Benjamin N. Dictor, einer der Anwälte der Demonstranten. „Wir freuen uns darauf, die Aussage von Herrn Trump im Prozess zu präsentieren, wie es von jeder gegnerischen Partei in einem Rechtsstreit zu erwarten wäre.“

Donald Trump vor Gericht – Eine Klage aus 2015 holt ihn ein

In dem Fall sind neben Trump seine Präsidentschaftskampagne, die Trump Organization und die Leibwächter Trumps als Angeklagte aufgeführt. Die Kläger werden als „eine Gruppe von Menschenrechtsaktivisten mexikanischer Herkunft“ beschrieben. Auf ihren Bannern stand der abgeänderte Wahlkampfslogan der Trump-Kampagne: „Make America Racist Again!“. Sie trugen weiße Kapuzen und Gewänder, als Anlehnung an den Ku-Klux-Klan. Kurz zuvor wurde bekannt, dass der ehemalige Führer des rechtsextremen Clans, David Duke, eine Präsidentschaft Trumps unterstützt.

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Am Tag des Vorfalls hielt Trump eine Pressekonferenz im Trump Tower ab. Vor dem Gebäude sammelten sich zahlreiche Journalisten und Demonstranten. Einer der Leibwächter soll einen Demonstranten geschubst haben, nachdem dieser sein Kostüm angezogen hatte. Ein anderer befahl, das Gewand zu entfernen, bevor er einen der Demonstranten am Handgelenk packte und zu Boden warf.

Die Demonstranten filmten den Vorfall. Ein Gerangel zwischen Security und Demonstranten entstand, in dessen Verlauf mehrere Personen zu Boden gingen und Plakate und Banner zerstört wurden. Auch Fäuste sollen geflogen sein. Einer der Kläger gibt an, von einem Leibwächter gewürgt worden zu sein.

Berufung scheiterte: Donald Trump muss jetzt doch aussagen

Die Liste der Anklagepunkte umfasst laut „The Daily Beast“ Körperverletzung, unerlaubte Einmischung in politische Meinungsäußerung, fahrlässige Einstellung und Beschäftigung von Personal sowie fahrlässige Beaufsichtigung des Personals.

Eineinhalb Jahre hat es gedauert, bis das Gericht die Berufung von Trumps Anwälten gegen die Entscheidung zur Vorladung abgelehnt hat. Letzte Woche sagten die Anwälte der Demonstranten aus, dass Trumps Berufung inzwischen als gegenstandslos abzuweisen sei – begründet durch „seine Rückkehr zum Status eines Privatbürgers“. Das Gericht stimmte dem zu. Trump müsse vor Gericht aussagen, da das Verhalten der Sicherheitskräfte auf „ausdrückliche oder stillschweigende Anweisung und mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung“ Trumps zurückzuführen sei.

Erst vor kurzem wurde die Berufung Trumps im Fall von Summer Zervos zurückgewiesen, die dem Ex-Präsidenten sexuelle Belästigung vorwarf und ihn anschließend wegen Verleumdung verklagte. Trump hatte behauptet, sie habe darüber gelogen, als sie ihm sexuelle Belästigung vorwarf. Auch in diesem Fall argumentierte Trump, als Präsident sei er vor rechtlichen Schritten geschützt. Genauso könnte es im Fall von E. Jean Carrol, die ihm eine Vergewaltigung aus den 1990er Jahren vorwirft, bald Bewegung geben. Auch dieser Fall liegt derzeit dem Berufungsgericht vor. (Sebastian Richter)

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