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Lockdown in Deutschland
Verwirrung um Corona-Regeln: Mit wie vielen Menschen darf Weihnachten gefeiert werden?
- vonTobias Utzschließen
Die Corona-Regelungen an Weihnachten sorgen für Verwirrung: Wen und wie viele Menschen Sie an den Feiertagen treffen können.
- An Weihnachten gelten besondere Corona*-Regeln in Deutschland.
- Bei der Frage, wie viele Menschen zusammen feiern, herrscht jedoch Verwirrung.
- Bundeskanzlerin Merkel hat darauf eine Antwort.
Frankfurt - Ab Mittwoch (16.12.2020) geht Deutschland in den erneuten Lockdown. Damit sind zahlreiche Corona-Maßnahmen verbunden.* Für Weihnachten gelten allerdings spezielle Regeln.* Eine zentrale Frage, die sich rund um die Weihnachtsfeiertage stellt, ist, mit wie vielen Menschen gemeinsam gefeiert werden darf. Darum herrscht derzeit große Verwirrung, da sich verschiedenste Personen unterschiedlich dazu äußern.
Corona-Regeln an Weihnachten: Wen Sie treffen dürfen
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Sonntag (13.12.2020)* gibt den Rahmen der Corona-Regeln für Weihnachten vor. Die einzelnen Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit diese abhängig von regionalen Infektionsgeschehen umzusetzen. Denn: Der allgemeine Rahmen lässt einige Kontakte an Weihnachten zu.
Ein Haushalt kann sich gleichzeitig mit vier weiteren Menschen treffen. Hinzu kommen unbegrenzt viele Kinder unter 14 Jahren. Dabei gilt jedoch als Bedingung: Die Personen müssen aus dem „engsten Familienkreis“ kommen. Als „engster Familienkreis“ werden folgende Personen definiert:
- Ehegatten, Lebenspartner und Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften
- Verwandte in gerader Linie: Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder
- Geschwister, Kinder von Geschwister und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen
Corona-Kontaktbeschränkungen: Wie mit vielen Menschen darf ich feiern?
Angesichts der Tatsache, dass Kinder unter 14 Jahren nicht die Personenobergrenze für Weihnachten beeinflussen, ist diese nach oben hin offen. Die „Deutsche Presse-Agentur“ zitiert aus der Beschlussvorlage, dass im Endeffekt auch „mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre“ zusammenkommen können. Nichtsdestotrotz gilt, dass lediglich vier Personen, die älter als 14 Jahre sind und außerhalb des eigenen Hausstandes sind, zusätzlich zum eigentlichen Hausstand an der Weihnachtsfeier teilnehmen dürfen.
Was Sie wissen sollten über die Beschlüsse von Bund und Ländern, Teil 3: Weihnachten & Silvester pic.twitter.com/avZ62UlDNT
— Steffen Seibert (@RegSprecher) December 13, 2020
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte in einer Rede an die Vernunft der Bevölkerung. Jeder Einzelne müsse überlegen, wie er andere schützen könne, so der Bundespräsident. „Feiern lassen sich nachholen und über Geschenke freuen sich Freunde und Verwandte auch noch später“, sagte er. (Tobias Utz)
Rubriklistenbild: © Francis Dean/Imago Images