Masken, Tests, Distanzunterricht: Diese Corona-Regeln gelten jetzt an Schulen in Deutschland
Mit der Omikron-Variante hat sich bei den Corona-Auflagen einiges geändert - auch an Schulen. Welche Regeln momentan in den einzelnen Bundesländern gelten.
Berlin – 758,5 beträgt Ende April die aktuelle Corona-Inzidenz. Die Fallzahlen sind hoch, doch dank der Corona-Impfungen und der Omikron-Variante sind die Verläufe milder. Krankenhausaufenthalte sind in weniger Fällen nötig als noch vor einem Jahr. Doch Omikron ist hochansteckend. Und viele Kinder sind nicht geimpft. Welche Pandemie-Auflagen gelten also derzeit an Schulen?
Während in den vergangenen Wochen ein Großteil der Coronavirus-Beschränkungen in Deutschland weggefallen ist, gibt es in den Schulen weiterhin Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Und ab Mai wird es weitere Änderungen geben – die meisten Auflagen werden entfallen. So wird laut Schulportal und der Deutschen Presse-Agentur im Mai nirgendwo mehr eine Maskenpflicht gelten. Bei der Corona-Testpflicht und dem Distanzunterricht gibt es jedoch keine Einheitlichkeit. Zudem gelten in einzelnen Bundesländern individuelle Regeln zu Musikunterricht, Klassenfahrten und zum Lüften.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin
In Baden-Württemberg gibt es schon seit Anfang April keine Corona-Maskenpflicht und seit den Osterferien auch keine Testpflicht mehr – ausgenommen sind Schulen mit Kindern, die zur Risikogruppe gehören. Konkret handelt es sich etwa um Sonderpädagogische Bildungszentren und Schulkindergärten, die sich auf die Förderung der geistigen und körperlich-motorischen Entwicklung fokussieren. Die Quarantäne gilt nur noch für selbst positive Schüler:innen, nicht aber für Sitznachbar:innen. Seit gut einem Monat dürfen Schulklassen auch wieder zu mehrtägigen Klassenfahrten aufbrechen.
In Bayern dürfen Schulen seit dem 25. April wieder mehrtägige Klassenfahrten veranstalten. Zudem gilt seit gut einem Monat keine Maskenpflicht mehr. Die Testpflicht wird zu Ende April auslaufen. Aktuell sind drei Tests in der Woche nötig – ab Montag (2. Mai) entfallen diese dann. Über Quarantäneanordnungen entscheiden die Gesundheitsämter. Ganze Klassen müssen nur noch in den Distanzunterricht, wenn es größere Ausbrüche gibt.
An Berliner Schulen gibt es seit Anfang März wieder eine Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler müssen sich noch bis zum 9. Mai dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen, anschließend entfällt die Testpflicht. Kontaktpersonen müssen sich zwar nicht mehr in Quarantäne begeben, aber täglich einen Schnelltest machen. Seit Anfang April gibt es keine Maskenpflicht mehr.
Coronavirus: Ab Mai keine Maskenpflicht mehr in Brandenburg, Bremen und Hamburg
Auch in Brandenburg müssen die Schülerinnen und Schüler keine Maske mehr im Schulgebäude tragen. Schulisches Personal muss sich bis Ende April täglich testen, Schüler:innen dreimal in der Woche. Ab Mai läuft die Testpflicht auch hier aus. Seit 7. März gilt wieder die Präsenzpflicht.
In Bremen können Kinder, die der Risikogruppe angehören, von zu Hause aus die Lehrinhalte bearbeiten. Seit Ende der Osterferien gibt es keine Maskenpflicht mehr, zu Ende April wird auch die Pflicht auf drei Schnelltests pro Woche für Umgeimpfte wegfallen. Seit Anfang März gibt es keine Quarantänepflicht mehr für direkte Kontaktpersonen.
Hamburg hält noch länger an der Maskenpflicht fest, dort müssen die Schüler:innen noch bis Ende April eine Maske im Schulgebäude tragen. Zudem müssen die Klassenräume alle 20 Minuten gelüftet werden. Auch drei Coronatests pro Woche sind vorerst weiterhin verpflichtend.
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen: Coronavirus-Auflagen enden fast vollständig
Auch in Hessen läuft die Testpflicht aus. Für freiwillige Tests gibt die Schule aber weiterhin kostenlose Test-Kits an Schüler:innen, Lehrer:innen und das Schulpersonal ab. Die Maskenpflicht ist am 7. März entfallen, der Unterricht kann auch in Sport oder Musik wieder uneingeschränkt stattfinden.
Bundesland | Maskenpflicht an Schulen? | Testpflicht an Schulen? |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Nur an Schulen, die auf Kinder mit Vorerkrankungen spezialisiert sind | Nur an Schulen, die auf Kinder mit Vorerkrankungen spezialisiert sind |
Bayern | Nein | Nein |
Berlin | Nein | Ja, bis 9. Mai drei Tests pro Woche |
Brandenburg | Nein | Nein |
Bremen | Nein | Nein |
Hamburg | Nein | Ja, drei Tests pro Woche |
Hessen | Nein | Nein |
Mecklenburg-Vorpommern | Nein | Nein |
Niedersachsen | Nein | Nein |
Nordrhein-Westfalen | Nein | Nein |
Rheinland-Pfalz | Nein | Nein |
Saarland | Nein | Ja, zwei Tests pro Woche |
Sachsen | Nein | Nein |
Sachsen-Anhalt | Nein | Nein |
Schleswig-Holstein | Nein | Nein |
Thüringen | Nein | Ja, zwei Tests pro Woche, ab 6. Mai ein Test pro Woche |
Zum gleichen Datum wurde die Maskenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern beendet – allerdings nur für das Schulgebäude. Im Klassenraum mussten Schüler:innen weiterhin bis zum 25. April einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch die Pflicht auf drei Corona-Tests pro Woche endete vor wenigen Tagen. Es gibt zwar eine Präsenzpflicht, doch für Schüler:innen mit Vorerkrankungen gilt diese nicht.
Auch in Niedersachsen besteht wieder eine Präsenzpflicht an Schulen. Es gibt jedoch keine Maskenpflicht mehr und die Testpflicht läuft Ende April aus. Positiv getestete Schüler:innen müssen sich für fünf Tage in Quarantäne begeben. Seit Anfang April sind mehrtägige Klassenfahrten wieder erlaubt.
Hessen und Nordrhein-Westfalen: Luftfilter und Unterricht im Freien
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es weder Masken- noch Testpflicht. Der Sport- und Musikunterricht darf wieder stattfinden, Singen und Blasinstrumente dürfen nur im Freien unterrichtet werden, für den Sportunterricht gibt es zumindest die Empfehlung, ihn draußen durchzuführen.
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es keine Testpflicht mehr – freiwillige Tests werden aber noch bis Ende April angeboten. Die Schülerinnen und Schüler müssen keine Maske mehr tragen. Allerdings erhält das Bundesland finanzielle Unterstützung für mobile Luftfilter.

Im Saarland ist noch nicht klar, wie es im Mai mit der Testpflicht weitergehen wird. Derzeit müssen zwei Tests in der Woche durchgeführt werden. Die Maskenpflicht ist Anfang April ausgelaufen. Kontaktpersonen erhalten keine Quarantäneanordnung mehr.
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: Wo gibt es weiterhin Coronavirus-Auflagen an Schulen?
In Sachsen ist es seit Anfang März nicht mehr möglich, Schüler:innen vom Präsenzunterricht abzumelden. Zum 17. April wurden schließlich alle Coronavirus-Auflagen beendet, da das Land die Schutzverordnung für Schulen gestrichen hat. Mehrtägige Ausflüge sind für Schulklassen seit März wieder erlaubt.
In Sachsen-Anhalt gibt es ebenfalls eine Präsenzpflicht, dafür aber keine Masken- und Testpflicht mehr. Die Quarantäne-Pflicht gilt nur noch für selbst positiv getestete Schüler:innen.
In Schleswig-Holstein hingegen ist es weiterhin möglich, vorerkrankte Schüler:innen vom Präsenzpflicht abzumelden. Es gibt seit Ende März beziehungsweise Anfang April keine Test- oder Maskenpflicht mehr. Allerdings wurde die Kohortenregelung an Grundschulen und Förderzentren wieder eingeführt. Damit werden die Schüler:innen in festen Gruppen unterrichtet, um Kontakte zu vermeiden.
In Thüringen unterscheidet sich sogar von Schule zu Schule, ob Distanz- oder Wechselunterricht durchgeführt wird. In den meisten Fällen jedoch werden die Schulstunden in Präsenz abgehalten. Eine Maskenpflicht gibt es dann nicht. Die Pflicht auf zwei Corona-Tests für Ungeimpfte gilt noch bis 6. Mai, anschließend wird nur noch ein Test pro Woche nötig sein. (Tanja Koch)