Corona-Regeln in Hessen: Beschränkung drastisch verschärft – Das gilt jetzt

In Hessen gelten jetzt neue Corona-Regeln. Dazu gehören auch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Was jetzt für wen gilt.
Wiesbaden/Frankfurt – Bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden haben Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) verschärfte Corona-Maßnahmen für Hessen bekannt gegeben. Diese gelten seit Sonntag, 05.12.2021, und sollen zunächst bis zum 23.12.2021 bestehen bleiben. Zudem habe das hessische Corona-Kabinett beim Landesparlament die sogenannte Feststellung der pandemischen Lage beantragt, die dem Land die Möglichkeit gibt, wenn nötig weitere Maßnahmen zu beschließen.
Als erste Änderung kündigte Bouffier neue Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum an, die sich bislang jedoch auf Ungeimpfte beschränken. Diese sollen auch verstärkt kontrolliert werden, etwa seitens des Ordnungsamts. Seit Sonntag gilt, dass sich Ungeimpfte in Hessen im öffentlichen Raum nur noch mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen dürfen. Im privaten Raum, für den keine Verbote erteilt werden, appelliere man an die Menschen, ebenfalls Kontakte zu reduzieren.
Neue Corona-Regeln in Hessen: 2G in Einzelhandel und Gastronomie
Außerdem ist in ganz Hessen die 2G-Regelung verschärft worden. So trete ab dieser Woche eine allgemeine 2G-Regel im Einzelhandel in Kraft. Ausgenommen dabei sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. In Gastronomie und Hotels wird 2G statt bislang optional zum verpflichtenden Standard. Die Maskenpflicht bis zum Platz in Innenräumen gilt dann seit Inkrafttreten der neuen Regeln auch für Geimpfte und Genesene.
Auch für Veranstaltungen ab 11 Teilnehmern gelten seit dem zweiten Advent neue Regeln. Bei bis zu 100 Anwesenden in Innenräumen gilt dann die 2G-Regel, danach müssen die Teilnehmer zusätzlich einen negativen Test vorweisen – es gilt also 2G+. Veranstaltungen in Innenräumen mit 250 Teilnehmern und mehr bedürfen einer Genehmigung des Gesundheitsamts. In Außenbereichen sind Veranstaltungen mit einer Kapazität von mehr als 3000 Menschen genehmigungspflichtig. Die einzige Ausnahme bei den Veranstaltungen stellen Gottesdienste dar, in die die Landesregierung nicht eingreifen wolle. Hier gelte die Empfehlung eines 3G-Konzepts.
Neue Corona-Maßnahmen seit dem 05.12.2021 | |
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Kontaktbeschränkungen | Ungeimpfte: max. zwei Haushalte für Treffen im öffentlichen Raum |
Einzelhandel | 2G-Regel, ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelgeschäfte und Apotheken) |
Gastronomie und Hotellerie | 2G-Pflicht statt -Option, Maskenpflicht bis zum Platz für alle |
Veranstaltungen (Innenraum) | ab 11 Teilnehmern 2G, ab 101 2G+ (zusätzlich negativer Test), ab 250 genehmigungspflichtig |
Veranstaltungen (außen) | ab 101 Teilnehmern 2G, ab 3000 genehmigungspflichtig |
Fußballstadien | bis 3000 Plätze unverändert, alles darüber ein Viertel der Kapazität |
Bouffier verkündet neue Corona-Regeln für Hessen: Stadion mit Kapazitätsbegrenzung
Damit ergibt sich auch eine wichtige Änderung für die Kapazität von Fußballstadien und anderen Sportstätten, die Bouffier bei der Pressekonferenz am Beispiel Deutsche Bank Park in Frankfurt vorrechnete. Bis 3000 Zuschauer Kapazität träten keine besonderen Einschränkungen in Kraft, alles darüber müsse die mögliche Kapazität seit dem Sonntag (05.12.2021) auf ein Viertel der Zuschauer begrenzen. Im Falle des Stadions von Eintracht Frankfurt mit etwa 48.000 Plätzen seien das die 3000 ohnehin zugelassenen Zuschauer und weitere 12.000. Volle Stadien, wie man sie noch am vergangenen Wochenende gesehen hat, seien laut Bouffier „nicht verantwortbar“.
Was die Schulen angeht, ist die hessische Regierung fest entschlossen, den Präsenzunterricht in Hessen aufrechtzuerhalten. Den Vorschlag vorgezogener Weihnachtsferien lehnte Bouffier ebenso entschieden ab wie einen erneuten Umstieg auf Wechselunterricht. Als Neuerung wolle man an Hessens Schulen nun auch einmal wöchentlich Tests für alle geimpften Schülerinnen und Schüler ermöglichen – Ungeimpfte mussten bereits vorher dreimal wöchentlich einen Test machen.
Corona-Regeln in Hessen: Landesregierung will Parlament über pandemische Lage abstimmen lassen
Dabei handle es sich um alle Maßnahmen, die seitens des Corona-Kabinetts unter den geltenden Gesetzen, getroffen werden könnten, betonte Bouffier. Dieser kritisierte wiederholt die Entscheidung der Ampel-Parteien, die der Ankündigung von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn gefolgt waren, das Bundesgesetz über die pandemische Lage im Land auslaufen zu lassen und den Ländern ein Paket an Corona-Maßnahmen rechtlich zu ermöglichen.
Für weitere Maßnahmen habe man im Landesparlament in Wiesbaden beantragt, die pandemische Lage in Hessen feststellen zu lassen. Eine Entscheidung des Landtags darüber könnte, so Bouffier, am kommenden Dienstag, 07.12.2021, fallen. Durch diesen Beschluss würden auch weitere Maßnahmen wie eine Begrenzung von Weihnachtsmärkten, Schließung von Kulturstätten oder ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum möglich. Für Donnerstag, 02.12.2021, sei außerdem ein neuer Bund-Länder-Gipfel geplant, bei dem Änderungen von Bundesgesetzen besprochen werden sollen.
„Sehr ernste Situation“ in Hessen: Bouffier und Klose rufen erneut zur Corona-Impfung auf
Generell befinde sich auch Hessen in einer „sehr ernsten Situation“, betonte CDU-Politiker, der nach wie vor auf ein Voranbringen der Impfkampagne setzt, um die Pandemie langfristig zu besiegen. „Noch immer ist es so, dass diejenigen, die für sich entscheiden, sich nicht impfen zu lassen, Millionen anderen ihre Freiheit nehmen“, betonte Bouffier und kündigte an, dass auf Bundesebene auch zeitnah die Möglichkeit einer Impfpflicht besprochen werden solle.
Die Impfkampagne voranzutreiben, das sei neben dem Schutz der Kliniken und ihrer Beschäftigten nun auch in Hessen eine wichtige Priorität, betonte auch Hessens Gesundheitsminister Kai Klose. Man verfolge das Ziel, bereits ab der Woche nach dem zweiten Advent landesweit 400.000 Impfdosen pro Woche zu ermöglichen. Bereits die 280.000 verimpften Dosen aus der vergangenen Woche seien weit mehr als in Spitzenzeiten in hessischen Impfzentren möglich gewesen sei. Oberste Priorität dabei ist aber, dass der Bund die benötigten Dosen auch liefern kann und nicht wie im Fall des Frankfurter Impf-Expresses Angebote wegen fehlender Dosen abgesagt werden müssten. (Sandra Kathe)