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Corona-Regeln: Das gilt jetzt beim Friseur-Besuch

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Von: Nico Scheck

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Friseursalon
Auch beim Friseur kann künftig die 2G-Regel greifen. © Ricardo Rubio/dpa

Beim Corona-Gipfel haben sich Bund und Länder auf schärfere Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung geeinigt. Das hat auch für Friseure Konsequenzen.

Berlin - Die vierte Corona-Welle rollt über Deutschland hinweg. Die Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenzen sind so hoch wie noch nie, die Krankenhausbetten wieder voll. Wenig verwunderlich also, dass sich Bund und Länder beim Corona-Gipfel am Donnerstag (18.11.2021) auf härtere Corona-Maßnahmen geeinigt haben.

So haben die Ministerpräsident:innen der Länder zahlreiche Neuerungen beschlossen. Laut dem Beschlusspapier greift die 2G-Regel ab einer Hospitalisierungsrate von über drei für Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen sowie für die Gastronomie, Beherbergungen und körpernahen Dienstleistungen. Heißt übersetzt: Nur Geimpfte oder von Corona Genesene dürfen dann noch zum Friseur, Kosmetiker oder auch Tätowierer.

Corona-Regeln beim Friseur: Wann greifen die Maßnahmen?

In dem aktuellen Beschlusspapier vom Donnerstag heißt es dazu, dass dies nötig sei, „um die Infektionsdynamik zu brechen“. Klar ist aber auch, dass zusätzlich das regionale Infektionsgeschehen mit einbezogen werden soll. „Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden“, heißt es dazu im Papier.

Die Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen soll konsequent kontrolliert werden: „Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.“

Corona-Regeln: Was ist neu beim Friseur?

Sollte die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert von sechs überschreiten, gilt die sogenannte 2G-Plus-Regel. Heißt: Die „Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen“ werden „auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig“ gemacht. Auch hier gilt, dass die Regelung wieder nichtig ist, sobald der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird.

Doch nicht nur beim Friseur, beziehungsweise körpernahen Dienstleistungen, greifen neue Maßnahmen. Auch in vielen anderen Bereichen greifen härtere Corona-Regeln - etwa in der Pflege. Abhängig davon ist immer die entsprechende Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. (nc)

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