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Pandemie in Deutschland
Strengere Corona-Regeln in Deutschland: Was erlaubt ist - und was nicht
- vonLuisa Ebbrechtschließen
Auf dem Corona-Gipfel am 25. November 2020 haben Bund und Länder neue Maßnahmen vereinbart. Ab 1. Dezember gelten verschärfte Regeln.
- Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden verlängert.
- Auch die Corona-Regeln fürs Einkaufen wurden verschärft.
- Was seit dem 01. Dezember 2020 gilt, lesen Sie hier.
Update vom Dienstag, 01.12.2020, 06.45 Uhr: Trotz der leicht rückläufigen Neuinfektionszahlen haben mehr Gesundheitsämter Schwierigkeiten bei der Kontaktnachverfolgung von Corona-Infizierten. 60 der deutschlandweit 400 Gesundheitsämter haben dem Robert Koch-Institut (RKI) bis Montag Engpässe gemeldet, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine RKI-Sprecherin berichtete.
43 Ämter - und damit mehr als jedes zehnte - meldeten demnach Schwierigkeiten der Kategorie 3, wonach „die Durchführung von Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht mehr vollständig erfolgt“. 17 weitere Gesundheitsämter gaben demnach an, in absehbarer Zeit überlastet zu sein.
Obwohl die tägliche Zahl der Neuinfektionen seit etwa zweieinhalb Wochen leicht rückläufig ist, steigt die Zahl der überforderten Gesundheitsämter somit weiter an.
Strengere Corona-Regeln in Deutschland seit dem 01. Dezember 2020
Die Coronavirus-Pandemie grassiert weiter in Deutschland. Im Rahmen des Corona-Gipfels haben die Ministerpräsident:innen und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die vereinbarten Maßnahmen verlängert. Auch die Regeln beim Einkaufen werden verschärft. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.
Um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, wurde die Zahl der Kontaktpersonen von zehn auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten verschärft. Lediglich für die diesjährigen Feiertage an Weihnachten und Silvester wurde diese Regel wieder gelockert. Zum Weihnachtsessen und zur Silvester-Party dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel nicht betroffen.
Corona-Regeln in Deutschland: Verlängerung der Schließung von Gastronomien
Die Ministerpräsident:innen und die Bundeskanzlerin haben auch die Schließung der Gastronomien und Teilschließung der Hotels verlängert. Zurzeit darf eine Übernachtung in Hotels nicht aus touristischen Gründen erfolgen. Auch diese Regelung wird laut dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier an Weihnachten ausgesetzt. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist die Einhaltung der AHA+AL-Regeln dringend erforderlich, um die Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. Es soll also darauf geachtet werden, Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen zu ergreifen und eine Alltagsmaske zu tragen. Ergänzend soll die Corona-Warn-App genutzt und Räume regelmäßig gelüftet werden.
Neue Corona-Regeln im Überblick:
- Kontaktbeschränkungen: Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt
- Verlängerung der Schließung von Freizeiteinrichtungen und Gastronomien
- Teilschließung der Hotels
- Einhaltung der AHA+AL-Regeln
- Groß- und Einzelhandel bleibt weiter geöffnet
- Neue Regel beim Einkaufen: Bis 800 Quadratmetern ist höchstens eine Person pro 10 qm erlaubt
- Ab 800 Quadratmetern ist eine weitere Person pro 20 qm erlaubt
- Maskenpflicht auch vor Geschäften und auf Parkplätzen
Mehr Andrang durch Black-Friday und Weihnachten - Strengere Corona-Regeln notwendig
Durch Angebote im Rahmen von Black Friday wurden in der vergangenen Woche viele Menschen in die Städte und Geschäfte gelockt. Auch wegen der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage ist ein Anstieg der Verkaufszahlen zu erwarten. Wie passt dieser Andrang mit der Einhaltung der vereinbarten Corona-Maßnahmen zusammen? Laut einem Beschluss des Corona-Gipfels soll eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen beim Einkaufen das Ansteckungsrisiko minimieren.
Nach Angaben der Bundesregierung bleibt der Groß- und Einzelhandel weiter geöffnet. Jedes Geschäft muss Hygiene-Maßnahmen einhalten und den Zutritt zum Geschäft steuern. Warteschlangen sollten dabei vermieden werden. Denkbar wäre eine Einlasskontrolle durch die Nutzung von Einkaufwagen oder Einkaufskörben. Bei einem Geschäft mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern soll höchstens eine Person pro 10 qm erlaubt sein. Bei einem größeren Geschäft ab 800 qm ist zusätzlich eine Person pro 20 Quadratmetern erlaubt. Für Shopping-Center sei die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.
Maskenpflicht vor den Geschäften wegen Corona in allen Bundesländern
Zudem gelte in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes beim Einkaufen. „Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Dies wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Die neuen Änderungen treten ab dem 1. Dezember in Kraft. (Luisa Ebbrecht)
Rubriklistenbild: © Sebastian Gollnow/dpa