Neue Corona-Regel: 3G in Bus und Bahn – Was jetzt Fahrgäste wissen müssen

Künftig gilt bei Bus- und Bahnfahrten die 3G-Regel. Was müssen Fahrgäste zur neuen Corona-Maßnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln wissen? Eine Übersicht.
Frankfurt – Bundestag und Bundesrat haben ein neues Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung des Coronavirus verabschiedet, um die hohen Infektionszahlen in Deutschland zu senken. Die Regelung sieht eine 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Fahrgäste müssen also gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sein.
Zukünftig reichen Fahrschein und Mund-Nasen-Bedeckung allein nicht mehr aus, um legal Bus- oder Bahn zu fahren. Mitfahren darf zum Schutz vor Corona nur noch, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.
3G in öffentlichen Verkehrsmitteln: Corona-Ausnahmen für Kinder
Es ist derzeit noch unklar, ab wann 3G in Bussen und Bahnen gilt. Die Bundesregierung geht von Mittwoch (24.11.2021) aus. Es hängt aber auch davon ab, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Infektionsschutzgesetz unterzeichnet. Mit einem Inkrafttreten sei nicht vor Mitte der Woche zur rechnen, hieß es aus dem Präsidialamt. Die 3G-Regel gilt ab dann auch am Arbeitsplatz.
Ausnahmen bei der 3G-Regelung gibt es für Minderjährige. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Corona-Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
Corona: 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln machen Ungeimpften das Leben kompliziert
Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden – vor allem, wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Corona-Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Mindestens einen kostenlosen „Bürgertest“ pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer Tests für die übrigen Wochentage bezahlt, ist offen.
Fahrgäste müssen den Corona-Nachweis auf Verlangen vorzeigen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen – trotz aller Warnungen, ihre Angestellten seien keine 3G-Polizei. „Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können“, hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. „Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe.“
So haben die hessischen Verkehrsverbünde schon stichprobenartige 3G-Kontrollen mit der Polizei und den Ordnungsbehörden vereinbart. Der Chef des RMV, Knut Ringat, appellierte auch an die Eigenverantwortung – ähnlich wie Tempolimits, an die sich auch ohne lückenlosen Kontrolle die meisten halten. Im Vorfeld hatte der Verkehrsbund 3G für Bus und Bahn als „nicht realistisch“ kritisiert. Dies sei auch bei einem massiven Einsatz der Bundespolizei nicht möglich.
3G-Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln: Warnende Worte von Verdi
Vor Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes sagte Christine Behle, stellvertretender Vorsitzender von Verdi: „Wenn 3G im ÖPNV eingeführt werden sollte, muss zuallererst die Frage der Kontrolle und Durchsetzung geklärt sein. Eine halbgare Regelung nutzt dem Infektionsschutz sicherlich nichts und bringt die Beschäftigten in Gefahr.“ Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass es bereits bei Corona-Kontrollen der Maskenpflicht immer wieder zu aggressivem Verhalten und Angriffen komme.
Der Bahn-Konzern-Konzern will Anfang der Woche bekannt geben, wie er mit den neuen Vorgaben umgeht. Die Deutsche Bahn hatte sich frühzeitig offen für 3G gezeigt. Zwar lassen sich Fahrgäste in einem ICE einfacher im Blick behalten als in einer U-Bahn. Flächendeckende Corona-Kontrollen sind aber auch bei der Bahn nicht zu erwarten.

Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsunternehmen seit Beginn der Corona-Pandemie und verweisen auf Studien. Der bekannte Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartungen an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzidenz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzielles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.
3G in öffentlichen Verkehrsmitteln: So sind die Corona-Regeln im Taxi
Stiegen in Busse und Bahnen zuletzt etwa drei Viertel so viele Fahrgäste wie vor der Corona-Krise, rechnen die Verkehrsunternehmen nun wieder mit einem Rückgang. Sie setzen darauf, dass der milliardenschwere staatliche Rettungsschirm über dem Nahverkehr auch im neuen Jahr aufgespannt wird.
In Taxis gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrerinnen und Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. „Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G“, sagte Thomas Oppermann, der Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen. (tvd/dpa)