Diese Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten am 20. April in Kraft
Wegen des Coronavirus verharrte Deutschland wochenlang im Stillstand, nun treten erste Lockerungen in Kraft. Was sich am 20. April ändert - und was nicht.
- Wochenlang stand Deutschland in der Corona-Krise* still, am Montag treten erste Lockerungen in Kraft
- Die vermutlich größte Änderung: Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen
- Was sich am 20. April ändert - und welche Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben
Nach wochenlangem Corona-bedingtem Stillstand in ganz Deutschland werden ab Montag (20. April) die ersten Auflagen, die die Verbreitung des Coronavirus eindämmen sollten, gelockert. Was sich ändert und welche Regelungen vorübergehend bestehen bleiben - ein Überblick:
Lockerung in der Corona-Krise: Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen
Die vermutlich größte Änderung, die am 20. April geschieht, ist die Wiedereröffnung vieler Geschäfte. Während zur Eindämmung des Coronavirus wochenlang viele Geschäfte geschlossen blieben, dürfen nun Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Für Buchhändler, Auto- und Fahrradhändler gilt diese Begrenzung nicht. Details können die Bundesländer selbst festlegen. Das führt dazu, dass in einigen Bundesländern (beispielsweise Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg) auch Läden mit einer größeren Fläche öffnen dürfen - wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Auch in Hessen gilt diese Regelung*.
Beim Starttermin gibt es ebenfalls Unterschiede je nach Bundesland: In Bayern beispielsweise dürfen am Montag (20. April) Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien öffnen, andere Läden dürfen erst eine Woche später ihre Pforten wieder öffnen. In Nordrhein-Westfalen dagegen sollen zusätzlich zu den 800-Quadratmeter-Läden auch Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen. In manchen Regionen öffnen Zoos bereits ab Montag. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder öffnen.
Corona-Krise in Deutschland: Beim Einkaufen mit Einschränkungen rechnen
Dass mit der Öffnung von Geschäften nicht alles wieder beim Alten ist, dürfte klar sein. Das Coronavirus ist nicht so schnell verschwunden - und die Geschäfte dürfen nur unter Auflagen wiedereröffnen. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin. In Geschäften dürften - wie bereits in Supermärkten - Abstandsmarkierungen und Einlass-Kontrollen an der Tagesordnung sein. Sicherheitsdienste oder technische Mechanismen dürften überprüfen, wie viele Personen sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten.
In Geschäften in Sachsen dürften zudem Schutzmasken das Bild prägen: In dem Bundesland gilt ab Montag eine Schutzmasken-Tragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Auch in einigen Städten - zum Beispiel Jena oder Wolfsburg - gilt die Tragepflicht.
Corona-Krise in Deutschland: Wo muss man eine Schutzmaske tragen?
Das Thema Maskenpflicht wird in der Corona-Krise heiß diskutiert. Die Bundesregierung konnte sich nicht zu einer Pflicht durchringen und sprach nur eine „dringende Empfehlung“ aus. In Sachsen gilt dagegen ab Montag (20. April) eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften. Mecklenburg-Vorpommern schreibt ab 27. April einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxen vor. Auch in einigen Städten - beispielsweise Hanau oder Jena - gilt eine Maskenpflicht.
In allen Fällen geht es im Übrigen nicht um medizinische Schutzmasken*, sondern um Gesichtsbedeckungen. Diese Behelfsmasken oder Community-Masken schützen den Träger selbst nur begrenzt vor dem Virus, verringern aber das Infektionsrisiko für andere. Die Masken kann man sich beispielsweise auch selbst nähen, im Internet gibt es Näh-Anleitungen für Mundschutz-Masken*.
Lockerung in der Corona-Krise: Schrittweise Öffnung von Schulen und Universitäten
Wie in beinahe allen Bereichen gilt auch beim Thema Schul-Öffnung in der Corona-Krise: Deutschland ist ein Flickenteppich. Die ersten Bundesländer - Berlin, Brandenburg und Sachsen - beginnen bereits am Montag (20. April) mit den Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen. Andere Bundesländer beginnen einige Tage später, wieder andere erst im Mai. In Hessen sollen dieses Jahr keine Schüler sitzen bleiben*, in Bayern gibt es für die Abiturienten vor den Abiturprüfungen keine Klausuren mehr.
Auch Hochschulen werden langsam wieder geöffnet: Prüfungen dürfen stattfinden, Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Corona-Krise in Deutschland: Kontaktbeschränkung gilt weiterhin
Nicht alle Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus werden nun zurückgenommen. Die Kontaktbeschränkungen*, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern vorschreiben, gelten weiterhin. In der Öffentlichkeit darf man sich nur im Kreis der Angehörigen oder einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten. Auch in Bayern dürfen die Bürger nun Kontakt mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts haben.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten - was unter „Großveranstaltung“ fällt, soll noch geklärt werden. Auf Reisen zu Verwandten sollen die Bürger weiterhin verzichten. Touristische Übernachtungen sind in Deutschland nicht gestattet und auch die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen.
Corona-Krise in Deutschland: Kitas bleiben geschlossen
Für Eltern von Kita-Kindern eine besonders schlechte Nachricht in der Corona-Krise: Kindertagesstätten und Kindergärten bleiben weiter geschlossen. Allerdings soll die Notbetreuung ausgeweitet werden. Wer genau von einer Notbetreuung profitiert, regelt jedes Bundesland für sich. In Hessen beispielsweise wurden mittlerweile berufstätige Alleinerziehende mit in die Liste aufgenommen. Eine Arbeitsgruppe soll ab Montag erarbeiten, wie eine schrittweise Öffnung von Kitas in Zeiten von Corona aussehen kann.
Corona-Krise in Deutschland: Restaurants dürfen nur liefern
Auch bei Restaurants und Bars ändert sich erst einmal nichts: Sie bleiben vorerst geschlossen und dürfen nur Außer-Haus-Service und Lieferdienste anbieten. Auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben weiter geschlossen.
Corona-Krise in Deutschland: Diskussion über Gottesdienste
Während Religions-Vertreter und Kirchen gemeinsam mit Vertretern von Bund und Ländern ein Konzept für Gottesdienste in Zeiten von Corona erarbeiten wollen, will Sachsen bereits ab Montag (20. April) öffentliche Gottesdienste mit maximal 15 Teilnehmern erlauben. Politiker und Experten diskutieren, ob das Verbot von Gottesdiensten Grundrechte zu stark einschränkt*.
Coronavirus in Deutschland: Für Krankschreibung wieder zum Arzt
Wer Erkältungssymptome hatte, konnte sich in den vergangenen Wochen telefonisch von seinem Hausarzt krankschreiben lassen*. Ab Montag (20. April) ist das nicht mehr möglich. Wer eine Krankschreibung benötigt, muss dann wieder seinen Arzt aufsuchen.
Von Tanja Banner, mit Material von dpa
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