Geimpft und genesen: Wo Sie jetzt als geboostert gelten

Die Corona-Regeln zwischen den Bundesländern unterscheiden sich massiv. Das wird auch beim Thema Booster-Status deutlich.
Frankfurt – Seit geraumer Zeit werden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dazu aufgerufen, sich boostern zu lassen. Laut Daten des Bundesgesundheitsministeriums haben bisher 39,2 Millionen Menschen (47,1 Prozent der Bevölkerung) ihre dritte Corona-Impfung bekommen. Die Booster-Vakzinierung spielt in Bezug auf die Corona-Lockerungen in Deutschland eine entscheidende Rolle.
Auf dem vergangenen Corona-Gipfel wurde beispielsweise eine flächendeckende 2G-Plus-Regelung für die Gastronomie beschlossen. Überall, wo 2G-Plus gilt, müssen Gäste doppelt geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet sein. Eine Ausnahme gilt für Geboosterte. Sie sind von der Testpflicht befreit.
Doch wer gilt eigentlich als geboostert? Die Regelungen und Statuten der Bundesländer unterscheiden sich in diesem Punkt – ein Überblick.
Corona-Impfung: Wann sind Sie geboostert? Überblick der Regeln der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Wer dreifach gegen das Coronavirus geimpft wurde, gilt in Baden-Württemberg als geboostert. Das gilt ebenfalls für Personen, die zwei Corona-Impfung erhalten haben und zuvor oder sich anschließend mit Sars-CoV-2 infiziert haben. Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Grundimmunisierung oder die Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Bayern: In Bayern befreit eine Booster-Impfung unmittelbar nach der dritten Vakzinierung von der Testpflicht für 2G-Plus. Neben den dreifach Geimpften sind auch Personen davon befreit, die sich zusätzlich zur Corona-Infektion zweifach haben impfen lassen – sprich: Genesene mit Doppeltimpfung. Der Zeitpunkt der Infektion und der Impfungen ist davon unabhängig.
- Berlin: In der Hauptstadt gelten lediglich Personen mit einer dritten Corona-Impfung als geboostert. Sie sind von der Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen. Genesene müssen trotz zweifacher Impfung einen negativen Test vorlegen.
- Brandenburg: In Brandenburg gilt dieselbe Regelung wie in Berlin. Lediglich dreifach Geimpfte gelten als geboostert, doppelt geimpfte Genesene hingegen nicht.
- Bremen: In Bremen sind Personen von der Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen, die zweifach geimpft wurden und deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Zudem sind Personen von der Corona-Regel ausgenommen, die eine dritte Impfung erhalten haben. Genesene, welche eine Infektion mit Sars-CoV-2 in den letzten drei Monaten hatten, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
- Hamburg: Wer nach zweifacher Impfung als genesen gilt, gilt in Hamburg auch als geboostert. Das ist laut Senatsangaben vergleichbar mit einer dritten Corona-Impfung. Somit sind doppelt geimpfte Genesene in Hamburg von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
- Hessen: In Hessen haben sowohl doppelt Geimpfte mit negativem Test, negativ getestete Genesene, dreifach Geimpfte, doppelt geimpfte Genesene Zugang zur Gastronomie im 2G-Plus-Modell.
- Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern gelten lediglich dreifach Geimpfte als geboostert.
- Nordrhein-Westfalen: In NRW gelten neben dreifach Geimpften auch doppelt geimpfte Genesene als geboostert.
- Niedersachsen: In Niedersachsen gilt wie in NRW für Durchbruchsinfektionen eine Ausnahme. Dort gelten auch doppelt Geimpfte, welche sich anschließend infizieren, als geboostert und müssen keinen negativen Test bei 2G-Plus vorweisen.
- Rheinland-Pfalz: Für geimpfte Genesene gilt auch in RLP eine Ausnahme der Testpflicht bei 2G-Plus.
- Sachsen: Dasselbe gilt in Sachsen. Dort werden doppelt geimpfte Genesene ebenfalls wie dreifach Geimpfte als „natürlich Geboosterte“ anerkannt – und von der Testpflicht befreit.
- Saarland: Auch im Saarland gilt die Corona-Regel, dass nicht nur dreifach Geimpfte als geboostert gelten, sondern auch doppelt geimpfte Genesene.
- Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt gilt hingegen eine ganz andere Regelung. Dort müssen sowohl dreifach Geimpfte als auch doppelt geimpfte Genesene einen negativen Test vorweisen, um beispielsweise ein Restaurant besuchen zu können. Sprich: Als geboostert gelten nur negativ Getestete, unabhängig davon, ob sie zwei- oder dreifach geimpft wurden beziehungsweise genesen sind.
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein gelten doppelt geimpfte Genesene nicht als geboostert. Sie müssen im Vergleich zur dreifach Geimpfte einen negativen Test vorweisen.
- Thüringen: Dasselbe gilt in Thüringen. Auch dort gelten lediglich dreifach Geimpfte als geboostert.
Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister haben auf einer Konferenz am Montag (17.01.2022) unter anderem eine allgemeine Impfpflicht für Deutschland und die vierte Impfung diskutiert. (tu mit dpa/AFP/rtr)