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Harte Lockdown-Maßnahme
Bewegungsradius 15 km für Corona-Hotspots: Das ist ein „triftiger Grund“ für Ausnahmen
In Corona-Hotspots in NRW kann der Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer beschränkt werden. Es sei denn, triftige Gründe liegen vor. Aber was ist ein „triftiger Grund“?
Hamm - Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff. Die Lockdown-Maßnahmen wurden verschärft, denn die Zahl der Neuinfektionen wurde nicht kleiner. In Corona-Hotspots droht Menschen in Nordrhein-Westfalen sogar eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit.
Sie dürfen ihren Wohnort nur noch im Umkreis von 15 Kilometern verlassen, wenn es die Behörden anordnen. Wer weiter weg will, braucht dafür einen triftigen Grund, schreibt WA.de*.
Aber was genau sind triftige Gründe für das Überschreiten des Bewegungsradius*? Ein Anwalt hat eine Liste von Gründen zusammengestellt, die eine Ausnahme von der 15-km-Regel erlauben. - *WA.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.