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Gravierende Änderung für Genesene: EU-Kommission nennt Details

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Von: Sarah Neumeyer

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Die EU-Kommission ändert die Regeln für die Ausstellung des Genesenenzertifikats.
Die EU-Kommission ändert die Regeln für die Ausstellung des Genesenenzertifikats. © Marcus Brandt/dpa

Die EU-Kommission passt die Corona-Regelungen für Genesene an. Nach einer Corona-Infektion wird es nun einfacher, einen Genesenennachweis zu erhalten.

Brüssel - Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion* können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag (22.02.2022) mit.

Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Corona-Tests* ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.

Corona-Genesenennachweis: EU ändert Regelung

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.

Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt. (sne/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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