Gravierende Änderung für Genesene: EU-Kommission nennt Details

Die EU-Kommission passt die Corona-Regelungen für Genesene an. Nach einer Corona-Infektion wird es nun einfacher, einen Genesenennachweis zu erhalten.
Brüssel - Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion* können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag (22.02.2022) mit.
Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Corona-Tests* ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
Corona-Genesenennachweis: EU ändert Regelung
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.
Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt. (sne/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.