Tankrabatt, Mindestlohn und Impfpflicht - Diese Änderungen kommen im August
Im August 2022 stehen einige Änderungen an. Das 9-Euro-Ticket läuft aus, Studierende sollen mehr Geld bekommen und beim Gas soll gespart werden: die Neuerungen im Überblick.
Berlin/Brüssel – Bereits der Juli hatte für Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Änderungen mit sich gebracht. Neben einer Rentenerhöhung sowie einem Anspruch auf die Grundrente gab es im Juli auch Änderungen bei der Einkommenssteuer. Im August treten ebenfalls viele Änderungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Arbeitnehmende, aber auch Kinder und Studierende. Unsere Redaktion gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im August 2022.

Neben einer Erhöhung des Mindestlohns und einer Änderung bei der Masern-Impfpflicht soll es ab August 2022 auch transparentere Arbeitsverträge und mehr Bafög für Studierende geben. Zudem tritt der Gas-Notfallplan in Kraft. Der August ist außerdem der letzte Monat, in dem das 9-Euro-Ticket gültig ist, des Weiteren läuft der Tankrabatt aus.
Änderungen im August 2022: 9-Euro-Ticket und Tankrabatt laufen aus, neue EU-Richtlinie tritt in Kraft
Mit dem August beginnt der letzte Monat, in dem das 9-Euro-Ticket Gültigkeit hat. Bürgerinnen und Bürger sollen angesichts steigender Preise finanziell entlastet werden und können für monatliche neun Euro von Juni bis einschließlich August bundesweit alle Züge des ÖPNV und des Regionalverkehrs nutzen. Für eine weitere finanzielle Entlastung sollte der Tankrabatt sorgen. Im August können Verbraucherinnen und Verbraucher letztmalig von den günstigeren Kraftstoffpreisen profitieren, denn ab 31. August soll der Sprit wieder teurer werden.
Das sind die Änderungen im August 2022 im Überblick:
9-Euro-Ticket und Tankrabatt laufen aus | ab September werden Tanken und Bahn fahren wieder teurer |
Transparentere Arbeitsbedingungen | neue EU-Richtlinie tritt im August in Kraft |
Bafög-Sätze steigen | Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sollen mehr Geld bekommen |
Gas-Notfallplan tritt in Kraft | ab August soll mehr Gas gespart werden |
Masern-Impfpflicht gilt uneingeschränkt | alle Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen in Kontakt mit anderen Personen kommen, sind impfpflichtig |
Mindestlohn steigt in manchen Branchen | einige Berufsgruppen sollen ab August mindestens 13,35 Euro in der Stunde verdienen |
GmbHs gründen wird leichter | ab August 2022 soll es die Möglichkeit geben, GmbHs online zu gründen |
Streamingdienst wird teurer | das Abo des Streaminganbieters DAZN soll ab August fast doppelt so viel kosten, wie bisher |
Am 1. August soll außerdem eine neue EU-Richtlinie in Kraft treten, welche die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken soll. In der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen ist demnach festgeschrieben, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgebende nachkommen müssen. Zudem müssen neu eingestellten Arbeitnehmenden bis zum Arbeitsantritt die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt werden. Zukünftig sollen auch deutlich mehr Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden, dafür soll das sogenannte „Nachweisgesetz“ sorgen.
Änderungen im August 2022 – Bafög-Reform und Gas-Notfallplan treten in Kraft
Für Studierende, Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August ebenfalls einige Neuerungen, denn die Bafög-Sätze sollen um knapp sechs Prozent steigen. Außerdem stehen Bafög-Empfangenden, die nicht bei den Eltern wohnen, höhere Freibeträge und höhere Wohnzuschläge zu.
Aufgrund der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab August 2022 weniger Gas verbrauchen. Der Gas-Notfallplan als Reaktion auf den Ukraine-Krieg sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum von 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Damit will die EU Vorsorge treffen für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen vollständig unterbricht.
Änderungen im August 2022 – Masern-Impfpflicht und Mindestlohn
Das Masernschutzgesetz gilt in Deutschland bereits seit dem 1. März 2020. Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen, müssen bis zum 31. Juli 2022 die Masernimpfung nachweisen. Von der gesetzlich festgelegten Impfpflicht sind ab sofort also auch Reinigungskräfte oder im Beschäftigte im Handwerk betroffen, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum beispielsweise in Arztpraxen, Kliniken oder Schulen tätig sind.
Zudem soll im August der Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen erhöht werden. Nach der grundsätzlichen Erhöhung des Mindestlohns im Juli 2022 gibt es in einigen Branchen noch vor der weiteren geplanten Steigung im Oktober bereits im August mehr Geld. Das gilt beispielsweise für Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Sie sollen ab August 2022 mindestens 13,35 Euro stündlich verdienen.
Änderungen im August 2022 – GmbH-Gründung online und teurere Streamingdienste
Ebenfalls zum 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie in Kraft. Bestimmte Unternehmensformen sollen demnach künftig auch online gegründet werden können. Für die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder einer Unternehmergesellschaft müssen Interessierte zukünftig nicht mehr unbedingt persönlich beim Notar erscheinen. Die Formalitäten können auch in einem Online-Meeting geklärt werden.
Eine weitere Neuerung im August 2022 sieht vor, dass der Streamingdienst DAZN deutlich teurer wird. Ein Abo des Streaminganbieters soll demnach künftig rund doppelt so viel kosten, wie bisher. Auch für Bestandskunden wird es teurer. Bisher hatte ein Monatsabo 14,99 Euro gekostet, mit den Änderungen im August 2022 werden 29,99 Euro im Monat fällig. (Helena Gries)