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Gesetz gegen digitale Gewalt: Zu wenig, zu wirkungslos

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Von: Jana Ballweber

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In rechten Kreisen kursieren Handbücher für Hassrede, die erklären, wie man Menschen online systematisch zerstört und zum Schweigen bringt.
Jede Äußerung im Internet kann eine Welle von Hass nach sich ziehen. © Lukas Schulze/dpa

Ein Gesetz gegen Hass im Netz ist zwar überfällig, doch Buschmanns Entwurf verteilt Schritte gegen digitale Gewalt mit der Gießkanne, statt maßgeschneidert gegen die verschiedenen Vergehen vorzugehen. Der Kommentar.

Digitale Gewalt hat viele Ausprägungen. Rechte Trolle verabreden sich zu Shitstorms; Männer spielen ihren Partnerinnen Überwachungssoftware aufs Handy, um sie zu kontrollieren; private Daten werden veröffentlicht, um Menschen zu gefährden. Der Justizminister will Opfer digitaler Gewalt besser schützen. Ein Gesetz, das allen Formen mit maßgeschneiderten Mitteln etwas entgegensetzt, ist überfällig, um den digitalen Raum und damit die demokratische Teilhabe für alle zu sichern.

Doch stattdessen verteilt der Entwurf politische Maßnahmen mit der Gießkanne. Account-Sperren dürften in den meisten anonymen, organisierten Hasskampagnen wirkungslos sein. Das Recht, Auskunft über IP-Adressen von „Täter:innen“ zu erlangen, könnte in gleichem Maß für Todesdrohungen wie für gefälschte Restaurantbewertungen gelten. Messenger-Dienste werden ähnlich behandelt wie soziale Netzwerke, obwohl es deutliche Unterschiede bei den Dynamiken digitaler Gewalt gibt.

Gleichzeitig schwächt der Entwurf die Anonymität im Netz, was Opfer benachteiligt, die sich selbst schlechter schützen können, und ein mögliches Einfallstor für staatliche Überwachung wäre. Auf eine wirksame politische Regulierung müssen Betroffene also weiter warten.

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