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Plötzlich geht im Internet das Licht aus

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Männer mit schildern
Vor Wahlen werden häufig nicht rechtens Netzwerke lahmgelegt. © TAUSEEF MUSTAFA

Regime legen regelmäßig das weltweite Netz lahm. Gerne vor Wahlen. Das ist nicht rechtens.

Wer um drei Uhr nachts noch vor dem Bildschirm saß, bemerkte die ersten Anzeichen. Plötzlich funktionierte das Internet nicht mehr wie gewohnt. Als am Morgen des 9. August in Belarus die Wahllokale öffneten, waren immer mehr Webseiten nicht erreichbar.

Mittags kamen die Social-Media-Dienste hinzu. Am Abend betrafen die Störungen das ganze Land. Im Internet in Belarus ging das Licht aus. Seither gibt es immer wieder Störungen des Netzes. Belarus ist kein Einzelfall. Weltweit sperren Regierungen immer öfter den Zugang zum Netz. „Internet-Shutdown“ heißt dieses Nicht-verfügbar-Machen von Onlinediensten in einem Staatsgebiet, soweit es technisch möglich ist.

Für staatliche Eingriffe in Menschenrechte – dazu gehört der Internetzugang als Teil der Meinungs- und Informationsfreiheit – gibt es völkerrechtliche Regeln. Sie müssen notwendig und verhältnismäßig zum Erreichen eines legitimen Ziels sein. Ein Shutdown des Internets insgesamt oder großer Teile davon wird daher nie zu rechtfertigen sein. Weltweit verfolgen Shutdowns zudem mutmaßlich Ziele, die nicht legitim sind.

So sperrte Benin im April 2019 den Internetzugang im Vorfeld von Wahlen und erschwerte damit Kritik daran, dass es keine Kandidatinnen und Kandidaten der Opposition gab. Die Regierung des Iran legte anlässlich regierungskritischer Proteste den Messengerdienst Telegram und das Internet lahm.

Myanmar erschwerte durch eine Sperrung in Konfliktgebieten wie Rakhine und Chin die Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen durch das Militär. Und Venezuela kappte den Zugang zu Social-Media-Diensten genau dann, wenn Oppositionsführer Juan Guaidó gerade einen Livestream durchführen wollte.

Die Regierung Bangladeschs verbot den Verkauf von SIM-Karten an Rohingya-Flüchtlinge, ein klarer Fall von Diskriminierung. Insgesamt zählte das Bündnis #KeepItOn 2019 mindestens 213 Shutdowns in 33 Ländern. Einsamer Spitzenreiter mit 121 Fällen war Indien, darunter ein Shutdown von 175 Tagen in der umkämpften Region Kashmir.

Zwar sind legitimere Ziele denkbar, als Regierungskritik zu unterbinden – etwa Straftaten im „Tatort Internet“ zu verhindern. Doch weil dem Internet als Kommunikationsmedium überragende Bedeutung zukommt, weil es für die Meinungs- und Informationsfreiheit unerlässlich geworden ist, ist ein Shutdown immer ein unverhältnismäßiges Mittel zum Erreichen selbst legitimer Ziele – und stellt damit eine Menschenrechtsverletzung dar.

Es ist, als schlösse man alle Bibliotheken, weil in einer Stadtbibliothek Bücher geklaut wurden. Auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verurteilte Shutdowns deshalb 2016 in einer – rechtlich leider unverbindlichen – Resolution.

Shutdowns sind in jenen Ländern einfacher umsetzbar, wo Regierungen national isolierbare Internetstrukturen aufbauen, etwa unter dem begrifflichen Deckmantel der „Cybersouveränität“. Chinas „Great Firewall“ sperrt Tausende Webseiten, darunter Facebook, Twitter oder die Seiten von Amnesty International (AI).

Der Iran verfügt über lediglich zwei „Gateways“ – technische Tore ins globale Netz, die die Regierung leicht kontrollieren kann, ähnlich einer Burgbrücke, die bei Bedarf hochgezogen wird. Je vielfältiger hingegen die technische Infrastruktur und je aktiver eine informierte Zivilgesellschaft ist, desto schwerer ist es, das Netz lahmzulegen. In Deutschland wäre ein vollständiger Shutdown kaum denkbar.

Anonymisierungs- und Verschlüsselungswerkzeuge ermöglichen es, manche Sperren zu umgehen. Dazu gehören VPN-Netzwerke, die daher in Ländern wie China und Russland kriminalisiert werden, und der Tor-Browser. Weltweit nutzen ihn Medien, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie viele andere, um Zensur und Überwachung zu entgehen. Dabei sind sie davon abhängig, dass die globale Infrastruktur des Tor-Netzwerks von Menschen weltweit zur Verfügung gestellt wird.

Die meisten Tor-Unterstützerinnen und Unterstützer aller Länder hat Deutschland. Bei der notwendigen Bekämpfung von Kriminalität im Internet, darunter im durch den Tor-Browser erreichbaren Darknet, müssen diese internationalen Zusammenhänge berücksichtigt werden.

Gut also, dass das Bundesinnenministerium die von ihm vorgeschlagene Verschärfung des Strafrechtsparagrafen 126a („Darknet-Paragraf“) zurückgezogen hat. Sie hätte Personen kriminalisieren können, die Werkzeuge wie ein Tor bereitstellen. Im globalen Netz können scheinbar nationale Vorhaben schnell internationale Folgen haben. Die negativen Auswirkungen träfen dann Menschen weltweit.

Lena Rohrbach ist Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter und Rüstungskontrolle bei Amnesty International.

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